Hier ein Auszug aus der letzten GIG-Mitgliederzeitschrift von Ursula Kampmann zum Thema:
(wer den gesamtenBeitrag als *pdf möchte, möge mir bitte eine mail schicken)
An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die GIG - Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte!
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Wie kommt es zu diesen Behauptungen?
Darüber kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Das entspricht
weder deutschem Recht, noch irgendeiner handelsüblichen Praxis. Man
fragt sich, wie Eckhard Laufer dazu kommt, persönliche Meinungsäußerungen
als rechtsgültige Normen zu verkaufen. Das „warum“ dagegen
kann leicht geklärt werden.
Im Internet kann man sich nämlich in wenigen Minuten darüber informieren,
wer Eckhard Laufer ist, ein begeisterter Hobby-Archäologe, der
als ehrenamtlicher Mitarbeiter der Bodendenkmalpflege im Hochtaunuskreis
– Usinger Land in Hessen selbst aktiv an Ausgrabungen beteiligt
ist und gleichzeitig als Polizist die Raubgräberei bekämpft. Eigentlich
ein sehr lobenswertes Engagement, wenn Herr Laufer sich darauf beschränkt
hätte.
Doch die Arbeit muss frustrierend sein, zumindest kann man dies aus
einer Hausarbeit herauslesen, die Laufer an der FHS Wiesbaden im
Fachbereich Polizei vorlegte, im Juli 2000 überarbeitete und die derzeit
bei
www.archaeologie-krefeld.de im Internet zu finden ist (
http://www.
archaeologie-krefeld.de/Bilder/news/Sondengaenger/Hausarbeit.pdf).
Darin beklagt er sich nicht nur über die Raubgräber, die rücksichtslos
Fundzusammenhänge zerstören, sondern auch über die hessischen
Politiker: Besonders in Hessen wird die Archäologie durch die verantwortlichen
Politiker / Gesetzgeber nach wie vor „wie ein Stiefkind behandelt“,
obwohl dieses Land zahlreiche und kulturgeschichtlich höchst
bedeutende archäologische Denkmäler besitzt. Erneute Kürzungen am
Denkmalschutzetat führten inzwischen dazu, dass die Archäologische
Denkmalpflege Hessen „so gut wie handlungsunfähig ist“.“
Auch die Richter teilen nicht Herrn Laufers Auffassung von der Wichtigkeit
harter Strafen gegenüber Raubgräbern: „Der vorgegebene Bußgeldrahmen
(bei erwiesener Raubgräberei, Anm. d. Verf.) wird durch die örtlichen
Verfolgungsbehörden (Untere Denkmalschutzbehörden / Justiz)
aufgrund ihrer bereits o. a. Unkenntnis und fehlenden Vergleichsverfahren
jedoch kaum ausgeschöpft. Bislang wurden Geldbußen von unter
100,- bis 5.000,- DM verhängt und auch nur dann, wenn die Täter auf
frischer Tat angetroffen wurden. ... Die Geldbußen stehen somit in keinerlei
Verhältnis zu der vom Raubgräber erzielbaren Gewinnmöglichkeit
und dem von ihm verursachten Schaden. Sie sind lediglich ein „Tropfen
auf den heißen Stein“ und veranlassen den Raubgräber in keiner Weise
dazu, mit seiner Tätigkeit aufzuhören. Wiederholungstaten haben bisher
nur selten zu verschärften Sanktionen geführt, wie es z.B. bei wiederholten
Verkehrsdelikten durchaus üblich ist. Insgesamt existiert für „Neueinsteiger“
überhaupt kein Abschreckungseffekt!“
Was bleibt dem Polizisten nun, der sowieso, wie er in seiner Hausarbeit
feststellt, die Sammler und den Handel für die eigentlich an der Raubgräberei
Verantwortlichen hält? Er attackiert die Sammler und den Handel,
indem er in seinem Rundschreiben ein Zertifikat erfindet. Der Wunsch
muss hier der Vater des Gedankens sein, denn noch in seiner Hausarbeit
ist sich Eckhard Laufer durchaus bewusst, dass so ein Zertifikat in seinen
Augen wünschenswert wäre, aber bislang nicht existiert: „Im Sinne eines
politischen Kompromisses wäre aber zum Schutz der Kulturgüter die Einführung
eines Erlaubnissystems denkbar, das an gewerbliche Vorbilder
angelehnt wäre. D.h., wer mit archäologischen „Altfunden“ Handel treiben
will, bedarf der Genehmigung. An sie gekoppelt, wäre der Nachweis
über die Herkunft des Kulturgutes. Händlern, die dagegen verstoßen,
könnte die Erlaubnis wieder entzogen werden.
Der Rechtsstaat schützt unsere Grundrechte!
Unglaublich ist, dass Herr Laufer mit seinem Informationsschreiben
bislang keine Probleme mit Betroffenen bekommen hat. Nach wie vor
nehmen einige Staatsanwaltschaften sein Informationspapier ernst, verhängen
Haussuchungen über unbescholtene Bürger und lassen ihre
Münzsammlungen sicherstellen, weil natürlich niemand durch ein Zertifikat
nachweisen kann, dass er seine Münzen rechtens erworben hat.
Dagegen muss sich jeder einzelne Sammler wehren! Es ist zu hoffen,
dass die Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte im Namen ihrer
Mitglieder etwas unternimmt. Besser wäre es noch, wenn jeder sich verantwortlich
fühlen würde. Sprechen Sie in Ihrem lokalen Münzverein die
Sache an! Drängen Sie den Vorstand Ihres lokalen Münzvereins, bei der
Deutschen Numismatischen Gesellschaft auf eine Richtigstellung dieses
Informationsblattes zu bestehen! Schreiben Sie Briefe: an Ihre Zeitung, an
Ihren Abgeordneten, an die Regierung! Sprechen Sie mit dem Münzhändler
Ihres Vertrauens! Auch diese sind in Verbänden organisiert und Verbände
haben nun einmal mehr Möglichkeiten als der einzelne. Wir müssen
uns in unserer Gesamtheit als Sammler wehren. Den Kopf in den Sand zu
stecken hilft nichts. Wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!
Ursula Kampmann