Hilfe - Hehlerei!
Moderator: Homer J. Simpson
- richard55-47
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Das ist natürlich keine Weißwaschung, § 153 I StPO besagt:
1) 1Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. 2Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Der Tatvorwurf wird also im Prinzip aufrecht erhalten, nur ist man einsichtig und geht von "geringer Schuld" aus.
Das ist natürlich ein einfaches, alle ruhig stellendes Verfahren. Für die StA hat es den Charme, sich nicht blamieren zu müssen, also erhobenen Hauptes den angeblichen Sachverhalt ad acta zu legen und mit dieser "Wohltat" einen letzten Fußtritt verpassen zu können.
1) 1Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. 2Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Der Tatvorwurf wird also im Prinzip aufrecht erhalten, nur ist man einsichtig und geht von "geringer Schuld" aus.
Das ist natürlich ein einfaches, alle ruhig stellendes Verfahren. Für die StA hat es den Charme, sich nicht blamieren zu müssen, also erhobenen Hauptes den angeblichen Sachverhalt ad acta zu legen und mit dieser "Wohltat" einen letzten Fußtritt verpassen zu können.
do ut des.
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Die Verfahrenseinstellungen werden aber nur die Runde machen, wenn auf breiter Front aufgeklärt wird und sich das Wissen verbreitet, daß es die von einem gewissen POK immer wieder erwähnten Zertifikate nicht gibt (und das sie logischerweise auch nicht erforderlich sind).nephrurus hat geschrieben: na bitte ! wenn sich so was häuft und solche Verfahrenseinstellungen die Runde machen, wird auch niemand mehr diesen wildgewordenen Hobby-Fahnder ernst nehmen.
In diesem Falle war dieses Wissen m. E. bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorhanden.
Genau das will ich damit sagen. Wenn sich die Behörden näher damit befassen, erkennen die den Unsinn und werden künftig solche Vorgänge gleich ablehnen. Und irgendwann werden auch die Initiatoren die Lust verlieren oder einen Warnschuss von oben bekommenrichard55-47 hat geschrieben: Für die StA hat es den Charme, sich nicht blamieren zu müssen, also erhobenen Hauptes den angeblichen Sachverhalt ad acta zu legen und mit dieser "Wohltat" einen letzten Fußtritt verpassen zu können.
- beachcomber
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genau das passiert bei einer einstellung des verfahrens eben nicht!Wenn sich die Behörden näher damit befassen, erkennen die den Unsinn und werden künftig solche Vorgänge gleich ablehnen.
wenn's nicht so blöd wäre, sollte man als beschuldigter eigentlich auf einer verhandlung bestehen, damit endlich mal ein richter diesen schwachsinn zur beurteilung bekommt!
grüsse
frank
...was meinst Du wohl, warum der Staatsanwalt den Fall (oder die Fälle) eingestellt hat?beachcomber hat geschrieben:genau das passiert bei einer einstellung des verfahrens eben nicht!Wenn sich die Behörden näher damit befassen, erkennen die den Unsinn und werden künftig solche Vorgänge gleich ablehnen.
wenn's nicht so blöd wäre, sollte man als beschuldigter eigentlich auf einer verhandlung bestehen, damit endlich mal ein richter diesen schwachsinn zur beurteilung bekommt!
grüsse
frank
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Bei mir (Staatsanwaltschaft Bonn) war es Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Gefällt mir überhaubt nicht, da eine Einstellung dieser Art nicht endgültig sein muß. Überlege immer noch ob ich Strafanzeige (§ 344 Verfolgung Unschuldiger) gegen einen Hobby - Arch. in Westhessen stellen soll.
Timesitheus
- richard55-47
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Das ist ja zumindest ein Persilschein, quasi erwiesene Unschuld:
§ 170 StPO:
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Dass ein Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden kann, ist doch klar, solange keine Verjährung des Deliktes eingetreten ist.
§ 170 StPO:
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Dass ein Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden kann, ist doch klar, solange keine Verjährung des Deliktes eingetreten ist.
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-Als Ergänzung-richard55-47 hat geschrieben:Das ist ja zumindest ein Persilschein, quasi erwiesene Unschuld:
§ 170 StPO:
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Dass ein Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden kann, ist doch klar, solange keine Verjährung des Deliktes eingetreten ist.
Die damals auf Ebay erworbenen geringwertigen Münzen habe ich zur "Beschuldigtenvernehmung" mitgenommen und zum Vorgang gegeben, d.h. bei der Kripo abgegeben.
Die StAnwaltschaft fragt zusätzlich nach ob ich auf die Rückgabe der Münzen verzichte und einer außergerichtlichen Einziehung der Münzen zustimme. Es wird nach den durchgeführten Ermittlungen davon ausgegangen, dass die Münzen aus "Raubgrabungen" stammen.
Der geringe Wert der Münzen und das vernünftige Vorgehen der Ermiittlungsbehörden in NRW, sprechen für die Verzichtsabgabe.
Das Verhalten und die einseitige Meinungsmache in Hessen absolut dagegen.
Timesitheus
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Hallo zusammen,
ich hole mal diesen von unzähligen weitere Threads wieder nach oben, die sich mit dem gleichen Thema, d.h. mit der ungerechtmässigen Verfolgung und Kriminalisierung unseres schönen Hobbies beschäftigen.
Jetzt ist auch vollkommen klar, was mit den ungerechtfertigt eingezogenen Münzen passiert ... sie kommen wieder auf den Markt !!!
Amtlich organisierte Hehlerei sozusagen!!!!
http://www.zoll-auktion.de/auktion/aukt ... ?id=184229
didius
ich hole mal diesen von unzähligen weitere Threads wieder nach oben, die sich mit dem gleichen Thema, d.h. mit der ungerechtmässigen Verfolgung und Kriminalisierung unseres schönen Hobbies beschäftigen.
Jetzt ist auch vollkommen klar, was mit den ungerechtfertigt eingezogenen Münzen passiert ... sie kommen wieder auf den Markt !!!
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didius
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Re: Hilfe - Hehlerei!
ich frag mich allenernstes, wer 31 euro auf den schrott geboten hat.
ansonsten: der witz des jahrhunderts!!
grüße
olli
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Natura semina nobis scientiae dedit, scientiam non dedit. (Seneca)
- cepasaccus
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Re: Hilfe - Hehlerei!
31 EUR ist das doch locker wert, weil der Zoll bestimmt die noetigen Papiere vom Denkmalamt mitschickt.
kitty mea felis duodeviginti annos nata requiescat in pace. laeta gaudiumque meum erat. desiderio eius angor.
- Peter43
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Re: Hilfe - Hehlerei!
Der Staat steht über dem Gesetz! Sieht man doch auch am Ankauf der gestohlenen Daten-CD aus der Schweiz.
Omnes vulnerant, ultima necat.
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