Tip für Verkauf

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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Submuntorium
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Beitrag von Submuntorium » Fr 19.06.09 18:42

Ich freue mich wahnsinnig auf deine Münzen!
Mal schauen ob was für mich dabei ist! :D
viele grüße,
Submuntorium

emieg1
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Beitrag von emieg1 » Fr 19.06.09 18:43

Homer... perfekt... aber darf ich trotzdem noch eine Anmerkung machen:

Bitte passt auf, wenn ihr paypal anbietet und dann "unversichert" versendet!

Sollte der Käufer die Münze nicht erhalten haben (oder dies vorgeben) und einen Disput bei paypal eröffnen, muss man paypal nachweisen, dass man die Münze versandt hat. Im Zweifelsfall erstattet paypal den Kaufpreis an den Höchstbietenden und holt sich das Geld vom Verkäufer zurück!

Inwieweit paypal jetzt einen "Einschreibebeleg" anerkennt oder auf einen "Paketbeleg" besteht, entzieht sich meiner Kenntnis. Tatsache jedoch ist, das paypal gänzlich ohne Beleg im Reklamationsfall den Käufer entschädigt... und sich das Geld vom Verkäufer zurückholt.

Gottlob habe ich diese Erfahrung im positiven Sinne nur als Käufer machen können bzw. dürfen :-)

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beachcomber
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Beitrag von beachcomber » Fr 19.06.09 18:49

das ist sowieso eine unverschämtheit, dass paypal sowas ermöglicht!
es war schon immer so, dass das verlustrisiko zu lasten des käufers geht.
und wenn der verkäufer, auf wunsch des käufers, einen einfachen versand wählt, dann ist das halt pech für den käufer.
aber ebay und paypal tun halt alles um ihre käufer in sicherheit zu wiegen, schliesslich sind die wichtiger als die verkäufer.
grüsse
frank

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Homer J. Simpson
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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 19.06.09 18:54

Nö, eigentlich sind denen die Verkäufer wichtiger, von denen kriegen sie ja ihr Geld. Deswegen darf da auch jeder Fälschungsfuzzi jahrelang sein Unwesen treiben (auf dem Gebiet der Münzen, nicht bei Lacoste!). Aber meine Vorredner haben völlig recht, also: Schreib dazu: Bei Paypal-Bezahlung nur versicherter Versand! Dann überlegen sich auch deutsche Käufer zweimal, ob sie wirklich bequem mit Paypal bezahlen und Dir die Paypal-Kosten aufhalsen.

Homer
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Beitrag von emieg1 » Fr 19.06.09 18:56

beachcomber hat geschrieben:das ist sowieso eine unverschämtheit, dass paypal sowas ermöglicht!
es war schon immer so, dass das verlustrisiko zu lasten des käufers geht.
und wenn der verkäufer, auf wunsch des käufers, einen einfachen versand wählt, dann ist das halt pech für den käufer.
aber ebay und paypal tun halt alles um ihre käufer in sicherheit zu wiegen, schliesslich sind die wichtiger als die verkäufer.
grüsse
frank
Was schwurbselt du da?? ;-)

IMHO hat zuerst mal der Verkäufer die Pflicht und Schuldigkeit, alles dafür zu tun, das sein Klientel auch zu seinem Recht kommt! So ist es "draussen in freier Wildbahn" und warum sollte es bitteschön in den Weiten der Cyberwelt anders sein??

Ich jedenfalls stelle den Käuferschutz ÜBER den Schutz des Verkäufers. Und damit wir uns nicht missverstehen: Ich selbst bin auch als Verkäufer bei ebay tätig - aber ich kann mich sehr gut absichern, wenn ich denn eben die Regeln befolge. Und die stelle nicht ich auf, sondern ebay. Und da habe ich die Wahl, ob ich sie akzeptiere oder nicht...

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Homer J. Simpson
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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 19.06.09 19:07

Käufer und Verkäufer müssen sich eben einigen.
Ich mache das auch manchmal, daß ich bei einer Münze auf Ebay für 1,50 und 4 Euro für den Einschreibebrief frage: Können wir nicht 'nen Versand als Normalbrief machen? Natürlich nur, wenn ich dem Verkäufer halbwegs vertraue, d.h. ihm glaube, daß er die Münze wirklich abschickt.
Für mich liegt die Grenze, oberhalb derer mir mit Einschreiben wohler ist, in der Gegend von 25 Euro.

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Beitrag von beachcomber » Fr 19.06.09 19:17

So ist es "draussen in freier Wildbahn" und warum sollte es bitteschön in den Weiten der Cyberwelt anders sein??
seit wann das denn?
ist zwar schon sehr lange her, das ich auch mal ein paar semester jura studiert habe (ist mir auch heute noch peinlich :oops:), aber soweit ich mich erinnere geht das verlustrisiko immer auf den käufer. und wenn das klar ist, dann soll der halt dafür sorgen, dass er einen versicherten versand wählt, oder wenigstens ein einschreiben wenn er dem verkäufer nicht traut.
im übrigen, wer kein vertrauen in seine mitmenschen hat, soll die finger von ebay lassen!
grüsse
frank

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Beitrag von beachcomber » Fr 19.06.09 19:20

Für mich liegt die Grenze, oberhalb derer mir mit Einschreiben wohler ist, in der Gegend von 25 Euro
ich hab' schon goldmünzen für 3000 dollar per einfachem brief geordert, weil der verkäufer meinte das sei die sicherste methode und er hätte noch nie eine verloren, ich hab' ihm geglaubt, und er hatte recht :)
grüsse
frank

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Beitrag von emieg1 » Fr 19.06.09 19:28

Warum dir jetzt diese Semester Jura "peinlich" sind, kann ich nicht direkt nachvollziehen, aber du wirst sicherlich deine Gründe dafür haben...

tja, und wenn du Gold im Wert von dreitausend Dollar per einfachem Brief orderst...ääähm ja, ok... ich red' jetzt da nicht weiter... jeder so, wie er kann und mag.

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Beitrag von beachcomber » Fr 19.06.09 19:36

Nö, eigentlich sind denen die Verkäufer wichtiger, von denen kriegen sie ja ihr Geld.
ja, aber nur wenn die auch einen (möglichst zahlungskräftigen)käufer gefunden haben!:)
grüsse
frank

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Homer J. Simpson
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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 19.06.09 20:17

beachcomber hat geschrieben:ich hab' schon goldmünzen für 3000 dollar per einfachem brief geordert, weil der verkäufer meinte das sei die sicherste methode und er hätte noch nie eine verloren, ich hab' ihm geglaubt, und er hatte recht :)
grüsse
frank
Gott, wär' mir da schlecht! Ich würde 'ne Woche lang Blut und Wasser schwitzen (okay, das würde ich wohl ohnehin, wenn eine Goldmünze für $3000 zu mir unterwegs wäre...).

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Beitrag von richard55-47 » Fr 19.06.09 20:20

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Llieferung eine Bring- oder eine Holschuld ist. Grundsätzlich ist sie eine Holschuld, s.
§ 269 Leistungsort
(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.

Schuldner im obigen Sinne ist der Veräußerer der über ebay gekauften Ware. Der kann grundsätzlich warten, bis der Käufer bei ihm auf der Matte steht und die Ware abholt.
Versendet der Schuldner die Ware, was bei Fernhandelskäufen über ebay als vom Käufer verlangt gelten kann, denn welcher Käufer aus Hamburg reist nach München, um eine Ware im Werte von 40,00 € zur Vermeidung von Transportrisiken persönlich abzuholen, gilt

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Somit trägt der Verkäufer = Schuldner der gekauften Ware nur die Risiken, die zwischen dem Standort der Ware und dem Standort des Transportunternehmens auftauchen (können), also muss er auf dem Weg zur Post aufpassen und darf zwar sich selber, nicht aber die Ware überfahren lassen.

Wäre es anders, ergäbe die Erstattungsgarantie von paypal keinen Sinn. Warum soll der Käufer diesen Schutz haben, wenn der Verkäufer das Risiko trägt? Er könnte doch das Geld vom Verkäufer zurückverlangen.

Ob sich paypal die dem Käufer erstattete Summe von dem Verkäufer wiederholen kann, weiß ich nicht; da müsste man mal in das Kleingedruckte schauen. Ich sehe das so, dass mit der vom Veräußerer an paypal gezahlten Gebühr diese Verlustrisiken regresslos abgedeckt sind.
Schummler, die die Ware gar nicht versenden, begehen natürlich eine Straftat und sind über § 823 BGB paypal gegenüber haftbar. Ich gehe davon aus, dass paypal bei nicht nachgewiesenem Versand unterstellt, dass die Ware nicht abgesandt wurde. Da hat man natürlich ein Beweisproblem, wie nummis durensis schon ausgeführt hat. Wer die Beweislast trägt: Keiner kann die Nichtvornahme einer Handlung eines anderen zu beweisen. Also dürfte die Beweislast beim Verkäufer liegen.


Natürlich kann zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden, dass der Versand auf Risiko des Verkäufers geht. Aber zu solch einer Vereinbarung gehören immer noch zwei Leute, und da dürfte man gegen die Wand laufen.
do ut des.

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cepasaccus
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Beitrag von cepasaccus » Fr 19.06.09 20:36

Ich hab heute mit einem Muenzhaendler telefoniert, der noch viele Muenzen bei ebay anbietet. Es scheint mit ebay nicht wirklich Spass zu machen. Bei den von ebay in der letzten Zeit geloeschten Auktionen hat ebay auch Kunden angemailt, dass sie illegale Muenzen erworben haetten.

Vielleicht landen Muenzsammlungen ja wieder als Horte im Boden.

valete
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Beitrag von kalle123 » Sa 20.06.09 14:26

Hallo Homer, danke für den Tip. Werde ich noch abändern. Hallo nummis, will vor 2017 noch damit fertig sein.
Mit freundlichen Grüßen
kalle

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