Ja, sehr wahrscheinlich!Katja hat geschrieben:Handelt es sich bei diesen dann auch um verlesene Stücke?
"RIC III 372, Nr. 52 (RS mit PM Tr. P VIII Imp. VI Cos. III PP) = 2. Emission aus dem Jahr 183. RIC III 410, Nr. 362 und 412, Nr. 391 (RS mit PM Tr. P VIII Imp. VI Cos. IIII PP SC) = 2. Emission aus dem Jahr 183. Cohen III 282, Nr. 415 f. mit den beiden einzigen Beispielen für das Jahr 182 (RS mit PM Tr. P VII Imp. V Cos. IIII), die sich jedoch in den anderen maßgeblichen Münzcorpora nicht finden."
Stepper, Augustus et sacerdos, S. 76, Anm. 232.
Besonders wenn eine Münze aus der Reihe fällt, sollte man dafür nicht bloss RIC, sondern ein nachweislich vorhandenes, am besten irgendwo abgebildetes Belegexemplar zitieren koennen.
Z.B. RIC 52, wofür Cohen 418 zitiert wird. Cohen selbst nennt aber keine Quelle: deshalb im BMC S. 705 richtigerweise als "zweifelhaft" bezeichnet.
Prüfen wir aber weiter in Cohens erster Ausgabe, Nr. 132: dieser Goldquinar soll in der Pariser Sammlung vorhanden sein, wo er aber nicht auffindbar ist! Wohl deshalb haben die Bearbeiter von Cohens zweiter Ausgabe die Standortangabe "Paris" gestrichen. Besser ware es gewesen, eine Fehllesung von Cohen anzunehmen und die gesamte Münze zu streichen.
Das hätte auch King in ihrer Monographie über roemische Quinare machen sollen, als sie kein Belegexemplar für diesen angeblichen Goldquinar finden konnte; statt dessen wird die Münze als Commodus Nr. 5 noch aufgeführt, mit den Quellen Cohen 418, RIC 52, BMC S. 705 und mit der Anmerkung "Confirmation required".