B555andi hat geschrieben:Duplizität der Ereignisse!
Der Briefträger hat eine Benachrichtigung der Zollstelle gebracht, so dass ich Morgen meine Münze beim Zollamt abholen kann. Dort muss ich ja eine Warenbezeichnung abgeben. Könnt Ihr mir einen Tip geben, was es da zu beachten gilt?
Ich habe zwar schon des Öfteren beim Zoll was abgeholt - bisher jedoch noch keine (antike) Münze. Nicht dass ich einen Fehler mache und das gute Stück wird konfisziert....

Ich habe auch gerade eine Münze aus den USA erhalten, die zwar über den Zoll gegangen ist, aber dann von der Post normal zugestellt wurde. Beigefügt war ein Ausdruck der Zollstelle, aus der selbst ich als staatlich finanzierter Sesselpupser nicht so recht schlau werde:
"Berechnung der Einfuhrabgaben zur mündlichen Zollanmeldung" ...blablabla
Als Warennummer wird dort angegeben: ART. 27 ZOLLBEFVO
Zollwert: 86,70 Euro
Einfuhrabgaben: 6,07 Euro
Einzahlung durch die Deutsche Post
Ach, ich leg den jetzt mal auf den Scanner...
Also... ich habe weder etwas mündlich angemeldet noch unterliege ich der wahnwitzigen Vorstellung, dass die Post etwas für mich einzahlt, ohne es bei der Zustellung von mir wieder abzukassieren. Allerdings ergibt sich aus dem Schriftsatz auch keine Zahlungsaufforderung mit BLZ und Kontonummer, so dass ich selbiges erstmal in die grosse Schublade lege und abwarte, was passiert.