Problem bei Kauf über vcoins
Moderator: Homer J. Simpson
Re: Problem bei Kauf über vcoins
Ich warte geduldig stundenlang, bin ruhig und höflich und tue alles, was ich kann um
den Beamten keinen Grund zu geben, mir eins auswischen zu wollen. Sie sind eben nur überfordert und sicher liegt es auch an den unverständlichen Dienstanweisungen, die sie dann auch tatsächlich nicht verstehen. Mit langem Erklären und geduldigem Warten klappt es dann auch meist aber nicht immer.
Das mit der Freundlichkeit ist so eine Sache, die Beamten sind oft mies gelaunt, das schaukelt sich so hoch, da hat man manchmal gar keine rechte Chance mehr. Ich habe schon mitbekommen, wie ein Beamter einem Kunden Schläge angedroht hat. Völlig verständlich, der hatte ihn als Arschloch beschimpft (was mit Sicherheit nicht berechtigt war) aber so weit sollte man es nicht kommen lassen. Deswegen hat man her jetzt umgebaut und eine vernünftige Trennung zwischen Warten und Abfertigen geschaffen. Aber ich gebe auch keinem der Beamten die Schuld, sie müssen nur besser geschult werden, bzw. Anweisungen klarer formuliert werden. Was hilft es denn, wenn die ausführenden Beamten sie auch nicht verstehen können?
den Beamten keinen Grund zu geben, mir eins auswischen zu wollen. Sie sind eben nur überfordert und sicher liegt es auch an den unverständlichen Dienstanweisungen, die sie dann auch tatsächlich nicht verstehen. Mit langem Erklären und geduldigem Warten klappt es dann auch meist aber nicht immer.
Das mit der Freundlichkeit ist so eine Sache, die Beamten sind oft mies gelaunt, das schaukelt sich so hoch, da hat man manchmal gar keine rechte Chance mehr. Ich habe schon mitbekommen, wie ein Beamter einem Kunden Schläge angedroht hat. Völlig verständlich, der hatte ihn als Arschloch beschimpft (was mit Sicherheit nicht berechtigt war) aber so weit sollte man es nicht kommen lassen. Deswegen hat man her jetzt umgebaut und eine vernünftige Trennung zwischen Warten und Abfertigen geschaffen. Aber ich gebe auch keinem der Beamten die Schuld, sie müssen nur besser geschult werden, bzw. Anweisungen klarer formuliert werden. Was hilft es denn, wenn die ausführenden Beamten sie auch nicht verstehen können?
Re: Problem bei Kauf über vcoins
Für mich nicht verständlich! Ich wurde in meiner Dienstzeit auch schon desöfteren beschimpft... ich für meinen Teil versuche dann den Leuten den Wind aus den Segeln zu nehmen, dass ich einfach nett und höflich bleibe. In den allermeisten Fällen funzt das auch, aber hier ist ja auch die Voreifel und nicht Berlin. Meistens bringe ich den Spruch, man möge sich nicht aufregen, weil es einfach nicht gut für den Blutdruck ist. Und für alles andere findet sich eine Lösung!areich hat geschrieben: Ich habe schon mitbekommen, wie ein Beamter einem Kunden Schläge angedroht hat. Völlig verständlich, der hatte ihn als Arschloch beschimpft (was mit Sicherheit nicht berechtigt war) aber so weit sollte man es nicht kommen lassen.
Re: Problem bei Kauf über vcoins
Nein, ich meine in der Situation hat mich das nicht gewundert, eben weil sich das dort so hochschaukelt.
Natürlich ist so was niemals in Ordnung aber es lag eben mehr an der Gesamtsituation als an dem speziellen Beamten.
Natürlich ist so was niemals in Ordnung aber es lag eben mehr an der Gesamtsituation als an dem speziellen Beamten.
Re: Problem bei Kauf über vcoins
Da muss ich GEGEN meinen "Kollegen" sprechen... er hätte IMHO die "Gesamtsituation" gar nicht so weit kommen lassen dürfen! Ein wenig Verständnis für den mit der Gesamtsituation unzufriedenen Bürger darf erwartet werden!
- B555andi
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Re: Problem bei Kauf über vcoins
Bei uns gibt es für die Kolleginnen und Kollegen, die im Schalter- bzw Publikumsbereich arbeiten, verpflichtende Seminare, die insbesondere De-Eskalationstechniken beinhalten.
Manchmal ist jedoch Hopfen und Malz verloren. Da gab es schon Bürger, die mit dem Messer auf Mitarbeiter losgegangen sind. Vor ein paar Jahren konnte eine Sachbearbeiterin nur mit Not-OP gerettet werden.....
Es ist von den Bediensteten her gesehen auch ein Stück weit eine Frage der persönlichen Einstellung. Wer eine "ich habe ein Monopol und ihr seid alle für mich da" Denke hat, neigt eher zu solchen Exzessen, wie hier im Thread beschrieben. Aber das ist ein Thema, über welches nächtelang diskutiert werden kann und das auch ziemlich "off-Topic" ist.
Manchmal ist jedoch Hopfen und Malz verloren. Da gab es schon Bürger, die mit dem Messer auf Mitarbeiter losgegangen sind. Vor ein paar Jahren konnte eine Sachbearbeiterin nur mit Not-OP gerettet werden.....
Es ist von den Bediensteten her gesehen auch ein Stück weit eine Frage der persönlichen Einstellung. Wer eine "ich habe ein Monopol und ihr seid alle für mich da" Denke hat, neigt eher zu solchen Exzessen, wie hier im Thread beschrieben. Aber das ist ein Thema, über welches nächtelang diskutiert werden kann und das auch ziemlich "off-Topic" ist.
Viele Grüße
Andreas
Andreas
Re: Problem bei Kauf über vcoins
off-topic ist dieses Thema sicherlich nicht, aber eines sollte klar sein: Der Staat ist für den Bürger da und nicht umgekehrt. Es gibt sicherlich den ein und den anderen Fall - wie hier auch geschildert, wo es ganz ins Gegenteil umschlagen kann, und ohne diesen Fall näher zu untersuchen wage ich die Behauptung, dass dies die Ausnahme der Regel ist.
- B555andi
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Re: Problem bei Kauf über vcoins
Hallo Rainer,
Du hast vollkommen Recht. Nur: diesen Servicegedanken in die jeweiligen Köpfe zu bekommen, gestaltet sich sehr schwierig. Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede.
Selbstverständlich sind solche Bedrohungssituationen und Übergriffe Einzefälle und auf bestimmte "Sparten" der Verwaltung beschänkt. In umgekehrter Richtung dürften sie sogar noch seltener sein.....
Du hast vollkommen Recht. Nur: diesen Servicegedanken in die jeweiligen Köpfe zu bekommen, gestaltet sich sehr schwierig. Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede.
Selbstverständlich sind solche Bedrohungssituationen und Übergriffe Einzefälle und auf bestimmte "Sparten" der Verwaltung beschänkt. In umgekehrter Richtung dürften sie sogar noch seltener sein.....

Viele Grüße
Andreas
Andreas
Re: Problem bei Kauf über vcoins
Jedenfalls beneide ich die Kleinstädter unter euch um eure Zollbeamten!
- richard55-47
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Re: Problem bei Kauf über vcoins
Mit Empörung weise ich den Begriff "Kleinstädter" für meine Person zurück!! Ich bin in einem Dorf geboren und wohne in einem anderen Dorf, auch wenn es eingemeindet worden ist. Man hat so seinen Stolz. 

do ut des.
Re: Problem bei Kauf über vcoins
Du wohnst in einem "Dorf" namens Düren...???!!! Also DAS werden wir aber noch ausdiskutieren müssen!





- richard55-47
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Re: Problem bei Kauf über vcoins
Nicht Düren ist mit dem Begriff Dorf gemeint, sondern der Stadtteil, in dem ich wohne. Dein Stadtteil auf der anderen Rurseite (für die nicht Eingeweihten: Rur!, nicht Ruhr) trägt ja noch seine Herkunft im Namen.
do ut des.
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Re: Problem bei Kauf über vcoins
Na, na!!!! Da ist unser eventmanager - für die nicht Eingeweihten: der Landrat - sicher anderer Meinung.
Der Bürgermeister dürfte auch anderer Meinung sein. Er kennt ja beide Seiten, wohnt er doch in meinem Dorf.
Der Bürgermeister dürfte auch anderer Meinung sein. Er kennt ja beide Seiten, wohnt er doch in meinem Dorf.
do ut des.
Re: Problem bei Kauf über vcoins
Sodele, hier die Antwort der Zollbehörde:
"Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage, hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Einfuhrumsatzsteuersätze für Münzen sind im Elektronischen Zolltarif anhand der 11-stelligen Warennummer wie folgt
angegeben:
• 7118 9000 90 3 - 7 Prozent
Münzen aus Edelmetallen, wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUST) beträgt. (vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs. 2 Nr. 3c), Abs. 3)
• 7118 9000 90 9 - 19 Prozent
für andere Münzen (vgl. § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 UStG, VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 1 und Anl. 1a) Abs. 3 Satz 2)
In der Dienstvorschrift zur Einfuhrumsatzsteuer (VSF Z 8101) Anlage 1a) steht dazu Folgendes:
Absatz 2): Im Einzelnen sind nach Nr. 54 der Anlage 2 begünstigt:
Nr. 3c): Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, sofern sie als Sammlungsstücke anzusehen sind, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Materialwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Absatz 3) Bei Münzen und Medaillen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Steuersatz für Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Als Sammlungsstücke in diesem Sinne sind Gegenstände anzusehen, die ohne Rücksicht auf ihr Alter eine exemplarische Bedeutung haben und zur Aufnahme in eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaute öffentliche Sammlung auf den bezeichneten Gebieten geeignet sind.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder können diese nicht nachgewiesen werden, sind die Münzen mit 19 Prozent zu versteuern.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Richter
Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de"
Des Pudels Kern liegt wohl in diesem Satz:
"Als Sammlungsstücke in diesem Sinne sind Gegenstände anzusehen, die ohne Rücksicht auf ihr Alter eine exemplarische Bedeutung haben und zur Aufnahme in eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaute öffentliche Sammlung auf den bezeichneten Gebieten geeignet sind."
Dies muss also gegebenenfalls nachgewiesen werden, sonst kann uns der Zoll tatsächlich 19 % abknöpfen...
"Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage, hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Einfuhrumsatzsteuersätze für Münzen sind im Elektronischen Zolltarif anhand der 11-stelligen Warennummer wie folgt
angegeben:
• 7118 9000 90 3 - 7 Prozent
Münzen aus Edelmetallen, wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUST) beträgt. (vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs. 2 Nr. 3c), Abs. 3)
• 7118 9000 90 9 - 19 Prozent
für andere Münzen (vgl. § 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 UStG, VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 1 und Anl. 1a) Abs. 3 Satz 2)
In der Dienstvorschrift zur Einfuhrumsatzsteuer (VSF Z 8101) Anlage 1a) steht dazu Folgendes:
Absatz 2): Im Einzelnen sind nach Nr. 54 der Anlage 2 begünstigt:
Nr. 3c): Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, sofern sie als Sammlungsstücke anzusehen sind, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Materialwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Absatz 3) Bei Münzen und Medaillen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Steuersatz für Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Als Sammlungsstücke in diesem Sinne sind Gegenstände anzusehen, die ohne Rücksicht auf ihr Alter eine exemplarische Bedeutung haben und zur Aufnahme in eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaute öffentliche Sammlung auf den bezeichneten Gebieten geeignet sind.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder können diese nicht nachgewiesen werden, sind die Münzen mit 19 Prozent zu versteuern.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Richter
Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de"
Des Pudels Kern liegt wohl in diesem Satz:
"Als Sammlungsstücke in diesem Sinne sind Gegenstände anzusehen, die ohne Rücksicht auf ihr Alter eine exemplarische Bedeutung haben und zur Aufnahme in eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaute öffentliche Sammlung auf den bezeichneten Gebieten geeignet sind."
Dies muss also gegebenenfalls nachgewiesen werden, sonst kann uns der Zoll tatsächlich 19 % abknöpfen...

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