Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Moderator: Homer J. Simpson
Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Hallo!
Ich bin der Anbieter des umstrittenen Solidus, der just bei ebay versteigert wurde. Die Münze stammt aus einer Erbschaft und ich habe diesbezüglich etwas nachgeforscht. Sie wurde 2004 nachweislich bei ebay ersteigert. Der damalige Verkäufer und die damalige ebay-Nummer sind bekannt. Warum hat sich damals niemand gemeldet und die Münze als falsch erkannt? Vor allem: Warum ist damals nicht eine solche Diskussion darüber entstanden? Was soll ich nun tun?
Ich bitte um Ihre Mithilfe! Vielen Dank!
Ich bin der Anbieter des umstrittenen Solidus, der just bei ebay versteigert wurde. Die Münze stammt aus einer Erbschaft und ich habe diesbezüglich etwas nachgeforscht. Sie wurde 2004 nachweislich bei ebay ersteigert. Der damalige Verkäufer und die damalige ebay-Nummer sind bekannt. Warum hat sich damals niemand gemeldet und die Münze als falsch erkannt? Vor allem: Warum ist damals nicht eine solche Diskussion darüber entstanden? Was soll ich nun tun?
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- areich
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Es werden einfach nicht alle Ebay-Fälschungen hier diskutiert, es ist schließlich ein Numismatik-, und kein Ebay-Fälschungsforum. Außerdem ist sie nicht so schlecht, daß sie unbedingt sofort auffällt.
Es ist sehr verwirrend, daß die Geschichte auf 3 Threads verteilt ist aber wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie (unwissentlich) eine falsche Münze verkauft, sind also verpflichtet, diese zurückzunehmen, wenn Sie ein gewerblicher Händler sind. Als Privatverkäufer sind sie vielleicht nur moralisch dazu verpflichtet. Sie müssen bzw. können sich dann an denjenigen wenden, der Ihnen die Münze damals verkauft hat.
Sowas lässt sich einfach nicht vermeiden, wenn man Münzen kauft und verkauft und ist keine wahnsinnig schlimme Sache, es kommt nur darauf an, wie man mit solchen Situationen umgeht.
Es ist sehr verwirrend, daß die Geschichte auf 3 Threads verteilt ist aber wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie (unwissentlich) eine falsche Münze verkauft, sind also verpflichtet, diese zurückzunehmen, wenn Sie ein gewerblicher Händler sind. Als Privatverkäufer sind sie vielleicht nur moralisch dazu verpflichtet. Sie müssen bzw. können sich dann an denjenigen wenden, der Ihnen die Münze damals verkauft hat.
Sowas lässt sich einfach nicht vermeiden, wenn man Münzen kauft und verkauft und ist keine wahnsinnig schlimme Sache, es kommt nur darauf an, wie man mit solchen Situationen umgeht.
Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Ich bin in Kontakt mit dem Käufer und wir haben eine Lösung gefunden. Trotzdem ist die Sache für mich als Laien sehr unangenehm und ich weiß nicht recht, was ich tun soll. Kann ich den damaligen Verkäufer nicht zur Rechenschaft ziehen? Wenn ja, wie geht so etwas? Und ist das nicht bereits verjährt?
- areich
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Gibt es denn einen Grund anzunehmen, daß der Verkäufer wissentlich eine Fälschung verkauft hat, so daß er 'zur Rechenschaft gezogen' werden sollte?
Ich denke, wenn er kein gewerblicher (und als solcher gekennzeichnet war) ist er auch höchstens moralisch dazu verpflichtet.
Es sagt sich leicht, wenn man nicht betroffen ist aber ich denke, wenn ich noch nachvollziehen könnte, daß das tatsächlich eine von mir verkaufte Fälschung ist (also nicht ein ähnliches aber falsches Exemplar) würde ich sie auch nach 3 Jahren noch zurücknehmen, auch wenn ich mich natürlich ärgern würde.
Damit rechnen, daß der Verkäufer es tut, würde ich aber nicht. Vielleicht gibt es hier jemanden, der vom Fach ist aber mein Bauchgefühl sagt mir, daß es schwer bis unmöglich sein wird, mit einer Klage Erfolg zu haben.
Sowas nennt man Lehrgeld und jeder bezahlt es als Sammler ab und zu. Was man tun kann, um das zu vermeiden ist, nur von zweifellos renommierten Händlern zu kaufen aber da bezahlt man natürlich auch mehr und um diese Händler zu finden braucht es auch etwas Erfahrung. Das ist bei Münzen nicht anders als bei allen anderen Sachen, die man sammeln oder mit denen man handeln kann.
Ich denke, wenn er kein gewerblicher (und als solcher gekennzeichnet war) ist er auch höchstens moralisch dazu verpflichtet.
Es sagt sich leicht, wenn man nicht betroffen ist aber ich denke, wenn ich noch nachvollziehen könnte, daß das tatsächlich eine von mir verkaufte Fälschung ist (also nicht ein ähnliches aber falsches Exemplar) würde ich sie auch nach 3 Jahren noch zurücknehmen, auch wenn ich mich natürlich ärgern würde.
Damit rechnen, daß der Verkäufer es tut, würde ich aber nicht. Vielleicht gibt es hier jemanden, der vom Fach ist aber mein Bauchgefühl sagt mir, daß es schwer bis unmöglich sein wird, mit einer Klage Erfolg zu haben.
Sowas nennt man Lehrgeld und jeder bezahlt es als Sammler ab und zu. Was man tun kann, um das zu vermeiden ist, nur von zweifellos renommierten Händlern zu kaufen aber da bezahlt man natürlich auch mehr und um diese Händler zu finden braucht es auch etwas Erfahrung. Das ist bei Münzen nicht anders als bei allen anderen Sachen, die man sammeln oder mit denen man handeln kann.
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Dies ist falsch! Auch Privatverkäufer müssen die Münze zurücknehmen. Es wurde eine echte Münze (Eigenschaftszusicherung!) angeboten!areich hat geschrieben: Als Privatverkäufer sind sie vielleicht nur moralisch dazu verpflichtet.
Auch ein Privatverkäufer kann auf Vertragserfüllung (Schadensersatz, Lieferung einer echten Münze) verklagt werden.
Dies ist keine Rechtsberatung. Nach dem "neuen" Schuldrecht kann soetwas sehr schnell verjähren, sofern dem Verkäufer keine Absicht nachgewiesen werden kann oder der Verkäufer keine unbefristete Garantie gegeben hat.
Edit:
Zugleich ist es ein Verstoß gegen das Münzgesetz §11:
http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html
- tilos
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Ich glaube, dass beide Seiten - Käufer und Verkäufer - in der Sache gutwillig sind. Insofern gehe ich davon aus, dass der Käufer sein Geld zurück erhält und der Verkäufer die Münze.
Interessant wäre es zu erfahren, wie der Ebay-Name des damaligen Verkäufers lautet. Vielleicht kann solidus-I uns diesen mal verraten.
Gruß
Tilos
: Die Einschätzung von *EPI* ist i.Ü. korrekt.
Interessant wäre es zu erfahren, wie der Ebay-Name des damaligen Verkäufers lautet. Vielleicht kann solidus-I uns diesen mal verraten.
Gruß
Tilos
: Die Einschätzung von *EPI* ist i.Ü. korrekt.
- antinovs
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
@Solidus-I:
- mit dem käufer papazwo ist ja bereits einigung erziehlt. er muss sein geld zurückerhalten, auch falls jegliche gewährleistung
ausgeschlossen wurde.
- bzgl. des ebay-kaufs 2004: hier muss der nachweis der täuschung (der damaliger verkäufer hat gewusst oder konnte erkennen,
das es sich um eine fälschung handelt) erbracht werden, da bereits verjährung eingetreten ist. dies ist aussichtslos bei einem
gelegentlichen privatverkäufer...
dies ist keine rechtsberatung, sondern lediglich ein hinweis auf die rechtslage ohne anspruch auf richtigkeit.
gruss antinovs
- mit dem käufer papazwo ist ja bereits einigung erziehlt. er muss sein geld zurückerhalten, auch falls jegliche gewährleistung
ausgeschlossen wurde.
- bzgl. des ebay-kaufs 2004: hier muss der nachweis der täuschung (der damaliger verkäufer hat gewusst oder konnte erkennen,
das es sich um eine fälschung handelt) erbracht werden, da bereits verjährung eingetreten ist. dies ist aussichtslos bei einem
gelegentlichen privatverkäufer...
dies ist keine rechtsberatung, sondern lediglich ein hinweis auf die rechtslage ohne anspruch auf richtigkeit.

gruss antinovs
LXXIIII
Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Ich schmeiß mal wieder einen § in den Raum (was antinovs sagt ist ganz richtig).Sie wurde 2004 nachweislich bei ebay ersteigert. Der damalige Verkäufer und die damalige ebay-Nummer sind bekannt.
Es ist leider so, dass Mängelansprüche innerhalb von zwei Jahren verjähren § 438 (1), 3
Selbst arglistig verschwiegene Mängel verjähren nach drei Jahren § 438 (3)
Da ist gesetzlich leider nichts mehr zu machen.
Hat sich der Käufer (ihr Verwandter) sich hier gemeldet? Es werden viele Fälschungen bei Ebay verkauft, nur ein Bruchteil der Käufer meldet sich hier.Warum hat sich damals niemand gemeldet und die Münze als falsch erkannt?
Selbst sowas wird noch gekauft, obwohl in der Fälschungsgalerie ständig die Alarmglocken klingeln.
http://shop.ebay.de/hansfuchs_123/m.html
Zuletzt geändert von PeterI am Mo 24.01.11 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast. Marc Aurel
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
@ Andi
Da waren vor ein Paar Minuten noch Verlinkungen zu ebay-seiten von h*****s , der seine Münzen als Kopie angeboten hatte !!!
m.f.g Alex
Da waren vor ein Paar Minuten noch Verlinkungen zu ebay-seiten von h*****s , der seine Münzen als Kopie angeboten hatte !!!
m.f.g Alex
SI DEVS PRO NOBIS , QVIS CONTRA NOS ?
Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Nun, wir werden sehen. Mit dem Käufer der Münze bin ich einig, das ist keine Frage. Es ist mir viel zu unangenehm, überhaupt eine falsche Münze verkauft zu haben. Dann werde ich versuchen, den damaligen Verkäufer zu kontaktieren. Bin mal gespannt, wie er reagiert.
Vielen Dank vorerst für die Hilfe.
@EPI - Es ist mir selbstverständlich mit dem Käufer eine Einigung zu finden und die Münze zurückzunehmen. Dazu muss mir niemand mit Paragraphen "drohen"!!! Es gibt auch noch Menschen mit moralisch einwandfreien Vorstellungen!
Vielen Dank vorerst für die Hilfe.
@EPI - Es ist mir selbstverständlich mit dem Käufer eine Einigung zu finden und die Münze zurückzunehmen. Dazu muss mir niemand mit Paragraphen "drohen"!!! Es gibt auch noch Menschen mit moralisch einwandfreien Vorstellungen!
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Meine Äußerung war nicht gegen Dich gerichtet, sondern gegen das vorangegangene Posting, das falsch ist. Viele Käufer glauben, dass man bei Privatkäufen keine Rechte hätte; mein Posting sollte dem entgegenwirken. Außerdem enthielt es auch noch einen Hinweis für Deine Rechtsposition bezüglich des Erstverkäufers, den Peter I konkretisiert hat.solidus-I hat geschrieben: @EPI - Es ist mir selbstverständlich mit dem Käufer eine Einigung zu finden und die Münze zurückzunehmen. Dazu muss mir niemand mit Paragraphen "drohen"!!! Es gibt auch noch Menschen mit moralisch einwandfreien Vorstellungen!
Du hast hier von Anfang an offen kommuniziert und das ist sehr lobenswert und nicht selbstverständlich!!!!!!
Es gibt Leute, die bei bundesdeutschen Münzen bei Fehlangaben des ebay Verkäufers regelmäßig auf Schadenersatz klagen. Dann gibt es Leute, die Verkäufer anzeigen, die Fälschungen verkaufen, auch wenn die Verkäufer schreiben, dass es eine Fälschung ist (aber sie ist halt nicht gekennzeichnet). In einem solchen Fall musste ein junger Mann 200-300 Euro Bußgeld und Gerichtskosten berappen, auch wenn er jung und gutgläubig war (Verkauf einer nicht gekennzeichneten Weimarfälschung explizit als Fälschung).
- Submuntorium
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Vor etwas längerer Zeit habe ich den Verkäufer auf seine Fälschungen hingewiesen.Daraufhin hat er freundlich reagiert und in den nächsten Tagen seine Münzen als Nachprägungen verkauft.Mittlerweile ist er allerdings wieder ins alte Muster zurückgefallen,bei denselben Münzen 

viele grüße,
Submuntorium
Submuntorium
- Homer J. Simpson
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Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Welchen Verkäufer? Schreib's bitte noch dazu, damit hier keine kommunikativen Unklarheiten entstehen. Wir haben's hier inzwischen mit drei Sachen zu tun (aktueller Solidusverkauf, Solidusverkauf von 2004, heutige Aktionen eines anderen Verkäufers als Beispiel).Submuntorium hat geschrieben:Vor etwas längerer Zeit habe ich den Verkäufer auf seine Fälschungen hingewiesen.Daraufhin hat er freundlich reagiert und in den nächsten Tagen seine Münzen als Nachprägungen verkauft.Mittlerweile ist er allerdings wieder ins alte Muster zurückgefallen,bei denselben Münzen
Viele Grüße,
Homer
Wo is'n des Hirn? --- Do, wo's hiig'hört! --- Des glaab' i ned!
Re: Ist diese Münze echt? (Teil 3)
Auktionstextareich hat geschrieben:Glaubst Du, daß die Festplatte eine Fälschung ist?
Eindeutig Chinafake.Die Platte ist vermutlich leider defekt

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