5 Repliken 5 DM 1952 bis 1964 von MDM

Münzen aus der BRD von 1948 - 2001

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5 Repliken 5 DM 1952 bis 1964 von MDM

Beitrag von Danone » Fr 25.07.03 21:28

MDM bietet derzeit einige der ersten 5 Münzen "5 DM Gedenkmünzen" als Replik an. :evil:
Ja, klar, alles Mist was die da anbieten, ist mir klar! :D

Ich habe nicht die Absicht, diese Repliken zu kaufen. Aber eine Frage stellt sich mir:

Darf man nun, nachdem die DM kein gültiges Zahlungsmittel ist, diese Münzen nachmachen? Schliesslich kann man diese Repliken ja bei der Zentralbank versuchen umzutauschen. Zwar haben die Münzen im Adler das Prägejahr "2003", aber das könnte doch auch übersehen werden.

Darf man nun beliebig Münzen mit der alten Währung DM prägen? mache ich mich nicht strafbar, wenn ich eine 15-DM-Münze präge?
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Beitrag von mfr » Fr 25.07.03 21:41

Du hast eigenlich schon alles gesagt, es ist verboten DM-Münzen nachzuprägen. Darum bin ich mir auch ziemlich sicher das dort statt Mark "Deutsche Geschicht", "Deutsche Währung", "Silberunze" oder einfach nur 5 draufstehen wird.
So ist es bei den momentan auf dem Markt befindlichen NP´s der Silberfünfer ja auch.

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Beitrag von Danone » Fr 25.07.03 21:53

Im Prospekt, der mir zugesendet wurde, sind die Repliken mit der scheinbar korrekten historischen vs zu sehen (5 Deutsche Mark Bundesrepublik Deutschland).
Auf der Internetseite von MDM
http://www.mdm.de/inhalt/pages/shopping ... 3cbaf98cf1
ist es nicht eindeutig zu sehen.
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Beitrag von mfr » Fr 25.07.03 21:57

Dort ist überhaupt nichts zu sehen bzw. nur die Bildseite.
Was glaubst du warum ? ;)

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Beitrag von Danone » Fr 25.07.03 22:17

Habe mal den Prospekt eingescannt:
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/pic/mdm.pdf

Täuschung? Haben die die korrekte vs abgebildet, und bei Lieferung die böse Überraschung?

:evil:
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Beitrag von wpmergel » Sa 26.07.03 13:19

Muenzenfreund hat geschrieben:Du hast eigenlich schon alles gesagt, es ist verboten DM-Münzen nachzuprägen. Darum bin ich mir auch ziemlich sicher das dort statt Mark "Deutsche Geschicht", "Deutsche Währung", "Silberunze" oder einfach nur 5 draufstehen wird.
So ist es bei den momentan auf dem Markt befindlichen NP´s der Silberfünfer ja auch.
Da hast Du übersehen, daß diese Münzen zum 30.06.2002 außer Kurs gesetzt wurden. Hierfür gilt, das detailgetreue Repliken hergestellt werden dürfen, wenn diese - z. B. durch punzieren mit dem Prägejahr - als solche eindeutig zu erkennen sind. Eine Verballhornung wie "Deutsche Währung", ist nicht nötig. Meisst fehlen diesen NP's, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, auch noch die Randschrift.
Diese Repliken können rechtlich ohne Bedenken erworben werden. Sie sind nur viel zu teuer. Ich würde warten, es kommen bestimmt noch bessere Abgebote - oder etwas sparen und mir bei den derzeitigen Preisen eine echte kaufen.
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Beitrag von Danone » Sa 26.07.03 13:23

[quote="wpmergel] Diese Repliken können rechtlich ohne Bedenken erworben werden. Sie sind nur viel zu teuer. Ich würde warten, es kommen bestimmt noch bessere Abgebote - oder etwas sparen und mir bei den derzeitigen Preisen eine echte kaufen.[/quote]

Ja, das ist sowieso klar. Würde mir nie Repliken anschaffen, da ist überhaupt kein Reiz erkennbar.
Zu deinen anderen Äusserungen: erstmal Danke. Nur, bitte:

"daß diese Münzen zum 30.06.2002 außer Kurs gesetzt wurden"

Wie habe ich das zu verstehen? Wurden diese Münzen für ungültig erklärt? Wieso wurde das gemacht? Ist das auch bei weiteren Gedenkmünzen in Zukunft denkbar?
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Beitrag von mfr » Sa 26.07.03 14:09

@wpmergel: Wo kann man das denn nachlesen ?

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Beitrag von wpmergel » Sa 26.07.03 20:08

Danone hat geschrieben: "daß diese Münzen zum 30.06.2002 außer Kurs gesetzt wurden"

Wie habe ich das zu verstehen? Wurden diese Münzen für ungültig erklärt? Wieso wurde das gemacht? Ist das auch bei weiteren Gedenkmünzen in Zukunft denkbar?
Der Gesetzgeber muß manchmal gültiges Zahlungsmittel für ungültig erklären - so was nennt man "Außerkurssetzung". So wurde das 2-Mark-Stück "Ähren" am 01. Juli 1958 außerkursgesetzt, weil eine zu große Verwechselungsgefahr mit dem 1,- DM Stück bestand. Die meisten anderen DM-Münzen hauchten mit der Einführung des Euro (1999) ihren letzten Atemzug, daß sie noch so lange als Zahlungsmittel akzeptiert wurden, verdanken wir dem Euro-Einführungs-Gesetz. Mit Ausgabe der Euro-Münzen und -Scheine (2002) mussten nach einer Übergangsfrist die DM-Münzen und -Scheine für ungültig erklärt werden.

Bis dahin hätte sich ein Händler, der 1:1 Nachprägungen verkauft, der Falschmünzerei schuldig gemacht. Deshalb wurden Medaillen, die auf kursgültige Vorbilder kaprizierten, mit schwachsinnigen Währungsangaben versehen. Heute ist das nicht mehr nötig, weil diese Münzen keine Zahlungsmittel mehr sind. Der "Fälscher" muß nur aufpassen, daß der Käufer klar erkennen kann, daß es sich um eine Replik handelt. Man darf ja auch ungestraft einen van Gogh kopieren, wenn man die Signatur durch die eigene ersetztund nicht als echt anbietet.

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im BGB und den Währungsgesetzen der BRD
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Beitrag von Torfstecher » So 27.07.03 18:39

Der Gesetzgeber muß manchmal gültiges Zahlungsmittel für ungültig erklären - so was nennt man "Außerkurssetzung". So wurde das 2-Mark-Stück "Ähren" am 01. Juli 1958 außerkursgesetzt, weil eine zu große Verwechselungsgefahr mit dem 1,- DM Stück bestand. [...]
Das ist klar, und ich wette, die meisten anderen Leser haben inzwischen auch schon gemerkt, daß sie mit DM nicht mehr einkaufen können.8)
Die Frage ist nur, wie kommst Du auf den 30.6.2002?
Meines Wissens verloren alle auf DM lautenden Geldzeichen am 1.1.2002 ihren Status als gültige Zahlungsmittel, auch wenn sie fast überall noch bis zum 28.2.2002 akzeptiert wurden und bei der Bundesbank auch weiterhin ohne zeitliche Begrenzung eingewechselt werden können.

Aber falls Du da bessere Informationen hast lasse ich mich gerne korrigieren. :)

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Beitrag von mfr » So 27.07.03 19:11

wpmergel hat geschrieben:@Muenzenfreund

im BGB und den Währungsgesetzen der BRD
Hallo Wolfgang,
dem Münzgesetz und der Medaillenverordnung entnehme ich das die Teile keine Randschrift tragen dürfen und sie, sofern eine (ungültig gewordene) Währung angegeben wird "als Nachahmung gestaltet" sein müssen.
Aber reicht das blosse einschlagen einer Jahreszahl aus ? Darüber habe ich nichts gefunden.
Weiterhin verwirrt mich dieser Passus:
...Nicht beanstandet wird die Darstellung des Bundesadlers, wenn dieser nicht den Blickfang, sondern im Gesamtgepräge zurücktritt und auch nicht als Hoheitssymbol erscheint. Die Darstellung eines die Medaille im übrigen weitgehend ausfüllenden Bundesadlers ist z.B. auch dann nicht erlaubt, wenn Körper und ggf. Gefieder durch ein Wappenschild
o.ä. teilweise verdeckt sind. (Die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ auf einer Medaille wird wegen Irreführung über die Urheberschaft nicht geduldet ).

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Beitrag von wpmergel » So 27.07.03 20:31

@Muenzenfreund,

Die Einschränkungen bei der Verwendung von Hoheitssymbolen und der Angabe BRD sollen die trickreichen Medailleure einbremsen helfen. Bei genehmigten Nachprägungen wird das offiziell geduldet.

Das ganze ist ein ziemlich undurchschaubarer §-Dschungel, wird aber klarer wenn Du Dir mal Repliken der Vergangenheit anschaust. Genehmigte NPs kommen allesamt mit Punze und fehlender Randschrift aus.
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