Danone hat geschrieben:
"daß diese Münzen zum 30.06.2002 außer Kurs gesetzt wurden"
Wie habe ich das zu verstehen? Wurden diese Münzen für ungültig erklärt? Wieso wurde das gemacht? Ist das auch bei weiteren Gedenkmünzen in Zukunft denkbar?
Der Gesetzgeber muß manchmal gültiges Zahlungsmittel für ungültig erklären - so was nennt man "Außerkurssetzung". So wurde das 2-Mark-Stück "Ähren" am 01. Juli 1958 außerkursgesetzt, weil eine zu große Verwechselungsgefahr mit dem 1,- DM Stück bestand. Die meisten anderen DM-Münzen hauchten mit der Einführung des Euro (1999) ihren letzten Atemzug, daß sie noch so lange als Zahlungsmittel akzeptiert wurden, verdanken wir dem Euro-Einführungs-Gesetz. Mit Ausgabe der Euro-Münzen und -Scheine (2002) mussten nach einer Übergangsfrist die DM-Münzen und -Scheine für ungültig erklärt werden.
Bis dahin hätte sich ein Händler, der 1:1 Nachprägungen verkauft, der Falschmünzerei schuldig gemacht. Deshalb wurden Medaillen, die auf kursgültige Vorbilder kaprizierten, mit schwachsinnigen Währungsangaben versehen. Heute ist das nicht mehr nötig, weil diese Münzen keine Zahlungsmittel mehr sind. Der "Fälscher" muß nur aufpassen, daß der Käufer klar erkennen kann, daß es sich um eine Replik handelt. Man darf ja auch ungestraft einen van Gogh kopieren, wenn man die Signatur durch die eigene ersetztund nicht als echt anbietet.
@Muenzenfreund
im BGB und den Währungsgesetzen der BRD