Frage zu Zollbestimmungen
Moderator: Homer J. Simpson
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Oh, ich habe zu lange zum Tippen gebraucht.
Aber ich hab´s mit Zahlen anschaulich gemacht.
Aber ich hab´s mit Zahlen anschaulich gemacht.
Gruß,
antoninus1
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- Schwarzschaf
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Da fehlt noch was - die Versandkosten musst Du auch noch dazurechnen!
Weil ich nicht alles weiß, bin ich neugierig
-
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
und wie beim Autokauf die versteckten Mängel beachten...
Reifen kicken und Ölstab ziehen, rauf auf die Autobahn und scharf bremsen, drunter kriechen mit dem Schraubenschlüssel
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- antoninus1
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Tja, versteckte Mängel, da passt der Vergleich zum Gebrauchtautokauf wirklich
Gruß,
antoninus1
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- klunch
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Dein Zahlenbeispiel klappt nur so gut, weil die Proportionen zufällig gleich sind. Rechne mal mit 1000 € Einkauf und 50 € Marge, dann sieht es anders aus. Wir reden hier aber von zwei verschiedenen Dingen: das eine ist die Einfuhrumsatzsteuer, das andere ist die Mehrwertsteuer für inländische Käufe. M.E. wird 2014 zunächst nur die MwSt erhöht. Die EUST wird dann sicher irgendwann folgen.
Habe mir das Zahlenbeispiel nochmals angeschaut und komme auf andere Zahlen und Bezugswerte:
Grüße klunch
Habe mir das Zahlenbeispiel nochmals angeschaut und komme auf andere Zahlen und Bezugswerte:
Wenn ich allerdings im Ausland kaufe, wird auf den gesamten Preis (inkl. Versicherung, Tranport, Verpackung, Aufgeld, Bankgebühren etc. ) die EUSt fällig, da ist nix mit Differenzbesteuerung wie beim Gebrauchtwagenkauf. Und wenn die EUSt mittelfristig auf 19% erhöht wird, erhöht das für mich den Kaufpreis um exakt 12%. Das sind keine peanuts, sondern das ist eine echte Hausnummer!antoninus1 hat geschrieben: Also Händler kauft für 100 € ein, will 50 € netto verdienen und verlangt daher ca. 162 € brutto (19% von 62 € sind 11,78 €)
Wenn er 50€ brutto(!) (=vor seiner persönlichen Einkommen- oder Ertragssteuer) verdienen will, dann muß er auch nur 50€ mit 19% besteuern, also sind das 9,50€ Steuern oben drauf, das macht dann 100+50+9,5 = 159,50€ VK-Preis.
Bei bisheriger Vollversteuerung (7%) müsste er 162 € verlangen (7% von 162 € sind 11,34 €)
7% von 150 (und nicht 162) sind 10,5€, also ist der VK-Preis 160,50€
Ist ja fast gleich
Durchaus. Und das ganze mit 1000€ Einkauf und 50€ Marge:
VK mit Differenzbesteuerung: 1000+50+9,5= 1.059,50€
VK mit Vollversteuerung: (1000+50) x 1,07 = 1.123,5€
Differenz: 64€ (das sind 7% von 1000€ abzüglich 19-7=12% von 50). Da ist es schon nicht mehr fast gleich
Grüße klunch
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- antoninus1
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Das mit den Proportionen habe ich nicht bewusst gewählt, das war dann Zufall.
Zum Auslandskauf: das hat raeticus ja schon so beschrieben und ich habe ergänzend vom Kauf beim deutschen Händler geschrieben.
Zu Deinen Rechnungen:
Du machst da meiner Meinung nach einen Fehler.
Man darf die USt nicht auf den beabsichtigten Gewinn aufschlagen, sondern sie muss vom Verkaufspreis (bzw. hier der Differenz Verkauf - Einkauf) abgeführt werden.
Zieh mal 19% von 59,50 € ab, dann bleiben Dir noch 48,29 € übrig, keine 50 €.
Zweites Beispiel: zieh 7% von 160,50 € ab und Dir bleiben nur 149,26 €.
Zum Auslandskauf: das hat raeticus ja schon so beschrieben und ich habe ergänzend vom Kauf beim deutschen Händler geschrieben.
Zu Deinen Rechnungen:
Du machst da meiner Meinung nach einen Fehler.
Man darf die USt nicht auf den beabsichtigten Gewinn aufschlagen, sondern sie muss vom Verkaufspreis (bzw. hier der Differenz Verkauf - Einkauf) abgeführt werden.
Zieh mal 19% von 59,50 € ab, dann bleiben Dir noch 48,29 € übrig, keine 50 €.
Zweites Beispiel: zieh 7% von 160,50 € ab und Dir bleiben nur 149,26 €.
Gruß,
antoninus1
antoninus1
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Hallo Antoninus1,
die Umsatzsteuer muß, und da hast Du auch Recht, vom Verkaufspreis abgeführt werden, aber sie ist bereits darin enthalten: Wenn ich den Betrag von 59,50 zugrunde lege, dann ist die Rechnung: 59,50€ entspricht 119%, also 50€ + 19% von 50€.
Umgekehrt muß man rechnen: 59,5 x (1-50/(50 x 1,19)) = 9,5.
edit: einfacher ist es so: 59,50€ x 19/119 = 9,50€
Der Rückrechnungsfaktor ist 0,1597 oder genauer 0,159663866. In Worten heißt das, daß in den 59,50€ die 19% bereits enthalten sind. Man darf nicht 19% davon abziehen, sondern es sind bereits 119%, und von den 119% muß man eben nur ca. 15,97% abziehen, um wieder auf 100% zu kommen. Es scheint mir, daß Du genau diesen Punkt übersehen hast?
Das ist hier ganz gut erklärt als Beispiel 1 auf Seite 4.
http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anh ... erung3.pdf
Wenn man nun aber seinen Gewinn kalkulieren will, dann muß man diesen zuerst festlegen und dann darauf 19% hinzurechnen. Das ist etwas tricky, aber die Steuer wird hinzugerechnet auf die Bemessungsgrundlage, und in unserem Fall ist die Bemessungsgrundlage der beabsichtige Gewinn und auf diesen wird 19% aufgeschlagen. Im Beispiel 1 aus dem Link ist die Bemessungsgrundlage 210,07€ obwohl der Verkaufspreis 250€ über dem Einkaufspreis liegt. Für die weitere Ertagsbesteuerung würden dann die 210,07€ als Gewinn zugrunde gelegt werden.
Ich hoffe, das einigermaßen verständlich erklärt zu haben, gerade die Darstellung von Rechenwegen ist nur mit einem Texteditor etwas umständlich.
Viele Grüße
klunch
PS: Hoffentlich vergraulen wir nicht die weiteren Leser mit dieser Besteuerungsrechnung
die Umsatzsteuer muß, und da hast Du auch Recht, vom Verkaufspreis abgeführt werden, aber sie ist bereits darin enthalten: Wenn ich den Betrag von 59,50 zugrunde lege, dann ist die Rechnung: 59,50€ entspricht 119%, also 50€ + 19% von 50€.
Umgekehrt muß man rechnen: 59,5 x (1-50/(50 x 1,19)) = 9,5.
edit: einfacher ist es so: 59,50€ x 19/119 = 9,50€
Der Rückrechnungsfaktor ist 0,1597 oder genauer 0,159663866. In Worten heißt das, daß in den 59,50€ die 19% bereits enthalten sind. Man darf nicht 19% davon abziehen, sondern es sind bereits 119%, und von den 119% muß man eben nur ca. 15,97% abziehen, um wieder auf 100% zu kommen. Es scheint mir, daß Du genau diesen Punkt übersehen hast?
Das ist hier ganz gut erklärt als Beispiel 1 auf Seite 4.
http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anh ... erung3.pdf
Wenn man nun aber seinen Gewinn kalkulieren will, dann muß man diesen zuerst festlegen und dann darauf 19% hinzurechnen. Das ist etwas tricky, aber die Steuer wird hinzugerechnet auf die Bemessungsgrundlage, und in unserem Fall ist die Bemessungsgrundlage der beabsichtige Gewinn und auf diesen wird 19% aufgeschlagen. Im Beispiel 1 aus dem Link ist die Bemessungsgrundlage 210,07€ obwohl der Verkaufspreis 250€ über dem Einkaufspreis liegt. Für die weitere Ertagsbesteuerung würden dann die 210,07€ als Gewinn zugrunde gelegt werden.
Ich hoffe, das einigermaßen verständlich erklärt zu haben, gerade die Darstellung von Rechenwegen ist nur mit einem Texteditor etwas umständlich.
Viele Grüße
klunch
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Kann ich kurz fragen, ob die Warengruppe 9705 0000 90 3 noch richtig ist? Ich finde dazu im Internet nichts Aktuelles. Es geht um eine Bronzemünze, man hat mir 19% berechnet, zahlbar bei Abholung am Postschalter. Jetzt muss ich überlegen, ob ich Widerspruch einlege und versuche, mir den überbezahlten Teil wiederzuholen.
Olaf
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squid pro quo
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
97050000
Sammlungsstücke und Sammlungen, zoologischer, botanischer, mineralogischer oder anatomischer Art; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert
https://www.zolltarifnummern.de/2021/97050000
Grüße
Klaus
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Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Grüßt euch,
vor ein paar Wochen war ich mutig und hab über Biddr bei Dara Museum, Dubai, geboten. Nicht ganz so einfach war es mit dem Bezahlen, weil meine vermeintliche Banküberweisung doch schlappe 10 % des Überweisungsbetrages ausgemacht hätte (35 €). Dann musste eben meine verstaubte Master-Karte herhalten. Der Verkäufer hat mich gefragt, wie er den Wert deklarieren soll und ich wusste nicht so recht, was er mir damit sagen will. Als ehrlicher Mensch bat ich ihn auch den realen Betrag zu nehmen. ...
Es verging einige Zeit, habe mir schon überlegt ob das Paket beim Zoll in Frankfurt liegt und ich dort anrufen soll ...
Dann erhielt ich eine Mitteilung, dass das Paket versandt ist und zwei Tage später stand der DHL-Paketbote vor mir und wollte noch 20 € haben. Das wars dann, kein Besuch beim Hauptzollamt in Augsburg. Nix. Hab mich echt gefreut und die 20 € gerne gezahlt.
Der Wert des Paketes wurde mit 35 US $ angegeben!!!
Ist das alles so "üblich" oder hatte ich nur Glück?
vor ein paar Wochen war ich mutig und hab über Biddr bei Dara Museum, Dubai, geboten. Nicht ganz so einfach war es mit dem Bezahlen, weil meine vermeintliche Banküberweisung doch schlappe 10 % des Überweisungsbetrages ausgemacht hätte (35 €). Dann musste eben meine verstaubte Master-Karte herhalten. Der Verkäufer hat mich gefragt, wie er den Wert deklarieren soll und ich wusste nicht so recht, was er mir damit sagen will. Als ehrlicher Mensch bat ich ihn auch den realen Betrag zu nehmen. ...
Es verging einige Zeit, habe mir schon überlegt ob das Paket beim Zoll in Frankfurt liegt und ich dort anrufen soll ...
Dann erhielt ich eine Mitteilung, dass das Paket versandt ist und zwei Tage später stand der DHL-Paketbote vor mir und wollte noch 20 € haben. Das wars dann, kein Besuch beim Hauptzollamt in Augsburg. Nix. Hab mich echt gefreut und die 20 € gerne gezahlt.
Der Wert des Paketes wurde mit 35 US $ angegeben!!!
Ist das alles so "üblich" oder hatte ich nur Glück?
Viele Grüße
QVINTVS
Das Leben besteht aus vielen kleinen Münzen,
und wer sie aufzuheben versteht,
hat ein Vermögen.
Jean Anouilh (franz. Dramatiker, 1910 - 87)
Ebay-Alternative nutzen: https://www.muenzauktion.info
QVINTVS
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Äääh ... ausgewiesener Warenwert 35 USD und 20 EUR bei der Post bezahlt?
Nein, da hast du KEIN GLÜCK gehabt!
Nein, da hast du KEIN GLÜCK gehabt!
Gruss
Lucius Aelius
Lucius Aelius
Re: Frage zu Zollbestimmungen
Wenn ich das richtig verstehe, hat er nichts für 35 Euro ersteigert - was sich aus Dubai auch nicht wirklich lohnen würde. Ich denke eher - die 35 Euro waren ein "Pro Forma" Wert - der tatsächlich Wert dürfte deutlich höher gewesen sein - daher schrieb er auch "ob er einfach Glück hatte" und die Zollbeamten nicht ins Packerl geschaut haben. Also so verstehe ich das jedenfalls - man möge mich korrigieren.Lucius Aelius hat geschrieben: ↑Do 04.11.21 19:40Äääh ... ausgewiesener Warenwert 35 USD und 20 EUR bei der Post bezahlt?
Nein, da hast du KEIN GLÜCK gehabt!
Wenn ich richtig liegen sollte - stimmen die 20 Euro natürlich nicht - würde ich aber dann auch nicht reklamieren, wenn der tatsächliche Inhalt (deutlich) höher gewesen ist.
Sollte es so sein - wie ich hier vermute - dass also der echte Warenwert über den angegebenen 35 Euro lag - ja dann hast Du aus Dubai eher Glück gehabt. Eine gute Freundin arbeitet beim Zoll. Und gerade Pakete aus den VAE werden eigentlich immer und gerne kontrolliert - weil Gott und die Welt dort vor allem teure Elektronik kauft mit angebissenem Apfel und dann nach Deutschland kommen. Selbst Goldschmuck wird da recht häufig versendet. Daher wird da eigentlich immer recht genau geprüft was aus VAE kommt.
Ich würde eher sagen - viel Glück gehabt.
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Das klingt erstmal viel. Könnte aber wie hier in Luxemburg sein. 8% (bei euch 6 glaube ich?) und dann bekommt die Post noch einen fixen Lohn von um 15,16 Euro.
Grüße,
Joel
Joel
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Nach meiner Kenntnis genehmigt sich unsere Post 6 Euro pauschal.
Unanfechtbare Wahrheiten gibt es überhaupt nicht, und wenn es welche gibt, so sind sie langweilig
- QVINTVS
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Re: Frage zu Zollbestimmungen
Der Rechnungsbetrag lag bei 356 € und das ursprüngliche Paket von der Dubai-Post wurde geöffnet und in ein DHL-Paket gesteckt. Es lag keine Originalrechnung darin, nur der außen sichtbare Lieferschein mit den "35 €".
Viele Grüße
QVINTVS
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