antikpeter hat geschrieben:liebe Münzfreunde , das kann noch interessant werden . Eine klarer Hinweis zu Händlerfehler wird ja wohl erlaubt sein und ist auch
notwendig . Ich selbst habe auch schon einzelne Dr. Lanz -Angebote korrigiert , aber ohne Verurteilung .
Auch halte ich pauschale Beschuldigungen und Verallgemeinerungen nicht für angebracht.
Mann sollte noch diskutieren was denn am meisten bei Händlern nicht so richtig ist -
z,B. Beschreibungen , Orts-oder Länderzuweisungen , ,.......
mbSammlergruss p
Natürlich kann und sollte man Händler bewerten können. Ist bei E-Bay ja auch so. Nur der Unterschied ist, bei E-Bay können sich die Bewerteten dazu äußern und gegebenen Fall die Bewertung löschen lassen. Auch ist es mir schon passiert, das ich ein Händler mit negativ bewertet hatte, nachdem dieser mir einen Artikel unvollständig sendetet und auch keine Anstalten machte , mir den Artikel wie in der Beschreibung- vollständig zukommen zulassen. Der Händler reagierte erst auf die negative Bewertung, mit der ultimativen Aufforderung , das ich die negative Bewertung umgehend zurück nehme. Andernfalls schaltet er sofort einen Anwalt ein. Die Bewertung, so teilte ich den Händler mit, werde ich sofort zurücknehmen , wenn ich den vollständigen Artikel erhalten habe. Zwei Tage später bekam ich Post von einen Anwalt. Mit der Aufforderung die Bewertung sofort zurück zu nehmen und die Unkosten(165,42 Euro) für den Anwalt zu begleichen. Ansonsten werde der Anwalt gerichtlich gegen mich vorgehen. Das ging eine Weile hin und her, bis ich einen Anwalt einschaltete.
Bei E-Bay gehören Bewertungen zu den Geschäftsbedingungen, die man akzeptieren muß.
Aber hier in einem Forum, wo der Bewertete sich nicht dazu äußern kann???
Zu dem wird der Bewertete , wenn er der Meinung ist es sei ungerechtfertigt sich wehren wollen .Geldgierge Anwälte werden sich finden lassen...
Naturgemäß , sieht der negative Bewertete die aus einer anderen Sicht. Das ganze sollte sehr sorgfältig bedacht werden.
Mit besten Sammlergrüßen,Schlesier.