Ja, wennBlitzKraft hat geschrieben: ↑Di 16.02.21 18:45...
Wenn es zollfrei bei 7 % Einfuhrumsatzsteuer bleibt, ist hier die Welt nach Brexit doch ok. Wenn man diese dann noch als Vorsteuer bei der Steuererklärung absetzen kann... Oder habe ich wieder einen Denkfehler...

Wie Tilos schreibt, werden des öfteren schon mal 19% berechnet. Und ein Einspruch kann Monate dauern (wie einmal bei mir), bis ihm stattgegeben wird.
Und eine Privatperson kann meines Wissens die 7% EUSt nicht absetzen. Die ersetzt ja die Mehrwertsteuer bei inländischen Käufen und die kann ich nicht steuerlich geltend machen.