Perinawa hat geschrieben: ↑Do 01.08.24 16:59
PS. Die Frage nach der Legalität der AGB's ist deswegen schwierig, weil viele Händler im Ausland sitzen. Da mögen andere Gesetze und Bestimmungen gelten. Ich erlaube mir aber zu wissen, dass so einiges von dem nach deutschem Recht fragwürdig bis hin zu unwirksam ist.
Viele der neuen kleineren Versteigerer sind ja vor allem auf EU Gebiet - wobei da auch gerade irgendwie ein Trend ist in die Schweiz zu gehen (ich weiß aber nicht wieso). Da würde mich wirklich das EU Recht interessieren, inwiefern hier transparenter die Kosten aufgeschlüsselt werden müssen. Und wie geschrieben - wäre rein interessehalber für mich interessant, inwiefern Sixbid und Biddr da wiederum in der Pflicht sind.
Ich weiß es nur vom MA-Shop, deren Betreiber auf gewisse Dinge großen Wert legen, weil sie sonst mit im Boot sind. Aber das ist eben Deutschland.
Übrigens - jammer jammer
- was mir bei diesen kleinen Unternehmen auch aufstößt, dass manche nicht nur die Versandkosten abrechnen wie die größten, sondern auch bei den Gebühren der Gebühren zu den Gebühren sehr kreativ sind.
Bei Künker, Gorny, Savova, Naumann und wie sie alle heißen bezahle ich 18% bis 25% Aufschlag. Punkt. Wenn eine Münze während der Auktion hoch geht, dann bin ich fähig genug im Kopf während der Auktion zu überschlagen - ah 500 Euro, das sind jetzt 600 Euro aktuell mit den 20% Aufschlag.
Aber gerade diese kleinen Häuser erheben dann von den 20% Aufschlag nochmals 3% Aufschlag zum Aufschlag, plus x-Prozent Service zum Aufschlag des Aufschlag. Ich muss mal nach der Rechnung suchen - aber ich hatte letztens eine dieser Auktionen, da hatte ich zum eigentlichen Aufschlag noch 3 (!) weitere Aufschläge - die aber nicht prozentual auf den Auktionspreis, sondern auf die Gebühren berechnet wurden.
Wenn Du da in einer Auktion 500 Euro bietest, musst erst mal rechnen, ah 20% das sind 100 Euro. So jetzt noch von den 100 Euro die 3% Service Aufschlag das sind….? Und auf diese 3% kommt noch VAT drauf nachträglich. Das ist halt während der Auktion unmöglich - und so wird der Endpreis mehr oder weniger zur „Surprise Surprise Orgie“. Und wenn das auch in den AGB steht - es ist dennoch für den Käufer nicht mehr transparent, welchen Endpreis er dann genau bezahlt - bis er halt die Rechnung bekommt.
Komischerweise sind das auch vor allem diese kleinen Auktionshäuser, die solche Posten recht kreativ „erfinden“.
Jammer Jammer