Verkäufe über ebay

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Reinhard Wien
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von Reinhard Wien » Mi 18.09.24 17:55

antoninus1 hat geschrieben:
Mi 18.09.24 17:30
Kann man es korrekt nicht auch so rechnen:

20 für 2000 gekauft, 10 für 2000 verkauft: kein Gewinn
Irgendwann die anderen 10 verkauft (alle gleichzeitig oder einzeln nacheinander): jetzt Gewinn, der versteuert werden muss
*
Zuletzt geändert von Reinhard Wien am Fr 15.11.24 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von prieure.de.sion » Mi 18.09.24 18:00

kc hat geschrieben:
Mi 18.09.24 17:39
Eine gewerbliche Tätigkeit muss noch dazu auf Dauer ausgerichtet sein. Gelegentliche Verkäufe sind nicht nachhaltig. Es gibt noch weitere Merkmale eines Gewerbes, welche aber alle! erfüllt sein müssen.
Ob man privater Käufer oder gewerblicher Verkäufer ist - ist doch dann interessant, weil als gewerblicher Verkäufer eine ganze Menge an Dingen auf einen zukommen (Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer, eventuell Kassenbeiträge und so weiter) - die man als privater Verkäufer nicht beachten müsste.

Generell gilt halt als aller erstes:
Privatverkäufe müssen nicht versteuert werden, wenn Sie weniger als 600 € Gewinn pro Jahr aufweisen. Erzielen Sie Gewinne von mehr als 600 €, müssen Sie den Gesamtbetrag in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben.

Egal ob Privat oder Gewerblich - alles ab 600 Euro Gewinn im Jahr muss gemeldet werden. Das ist sozusagen die Stufe 1. Und danach entscheidet sich ob man mit seiner Aktivität vom Privaten Verkäufer zum Gewerblichen Verkäufer aufschwingt und noch weitere Dinge dazu kommen (wie die Frage nach der Umsatzsteuer und Anderem).
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von kc » Mi 18.09.24 18:07

Ich kann dir nicht widersprechen, da ich weiß, dass du an der Quelle sitzt :)
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von prieure.de.sion » Mi 18.09.24 18:11

kc hat geschrieben:
Mi 18.09.24 18:07
Ich kann dir nicht widersprechen, da ich weiß, dass du an der Quelle sitzt :)
Ne ne - nicht das hier der Eindruck entsteht - ich weiß das nur vom Hörensagen meines Steuerberaters - und weil meine Freundin Steuerberaterin ist (aber die macht nicht meine Steuer - da lässt die lieber die Finger weg). Ich habe fachlich (Steuerrecht) keine Ahnung! Daher sind für mich hier alle Antworten - meiner inklusive - nichts mehr als eine nette oberflächliche Unterhaltung ohne juristischen Wert. Ginge es um meine Steuerpflicht ja/nein lautet die Antwort nochmals - ab zum Fachmann und sich beraten lassen.
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von Altamura2 » Mi 18.09.24 18:14

prieure.de.sion hat geschrieben:
Mi 18.09.24 18:00
... Generell gilt halt als aller erstes:
Privatverkäufe müssen nicht versteuert werden, wenn Sie weniger als 600 € Gewinn pro Jahr aufweisen. Erzielen Sie Gewinne von mehr als 600 €, müssen Sie den Gesamtbetrag in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben.
...
Es sind inzwischen 1.000 € :D (https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_ ... g%C3%BCter).

Daran (aber auch an den anderen Beiträgen, inklusive meinen 8) ) sieht man aber, wie hier ein Haufen Laien fröhlich vor sich hinspekuliert :D .

Gruß

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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von prieure.de.sion » Mi 18.09.24 18:22

Altamura2 hat geschrieben:
Mi 18.09.24 18:14
Es sind inzwischen 1.000 € (https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_ ... g%C3%BCter).
Ah Danke.
Altamura2 hat geschrieben:
Mi 18.09.24 18:14
Daran (aber auch an den anderen Beiträgen, inklusive meinen ) sieht man aber, wie hier ein Haufen Laien fröhlich vor sich hinspekuliert .
Eben.


Aber mich würde immer noch interessieren, was Kiko mit "von allen Problemen befreit" meint? Bezieht er das nur auf die Umsatzsteuer oder der generellen möglichen Steuerpflicht bei Gewinnen?
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von Zwerg » Mi 18.09.24 18:26

Altamura2 hat geschrieben:
Mi 18.09.24 18:14
sieht man aber, wie hier ein Haufen Laien fröhlich vor sich hinspekuliert :D .
Und ich war überrascht, als ich auf dem Verbandstreffen erfuhr, um welche Beträge es bei Abmahnungen gehen kann - ganz unabhängig von den Steuern!
Momentan wird - wie oben gesagt - nur der moderne Bereich kontrolliert, da hier die meisten dort vertretenen Händler tätig sind.
Es gibt aber auch genügend Schwarzhändler im antiken Bereich, privat angemeldet mit einigen tausend Bewertungen - da dräut ein antikes Damoklesschwert.

Grüße
Klaus
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von kc » Mi 18.09.24 18:34

Altamura2 hat geschrieben:
Mi 18.09.24 18:14
Daran (aber auch an den anderen Beiträgen, inklusive meinen 8) ) sieht man aber, wie hier ein Haufen Laien fröhlich vor sich hinspekuliert :D .

Gruß

Altamura
10 x 10% Wahrheit sind auch 100% :lol:

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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von Reinhard Wien » Mi 18.09.24 19:37

kc hat geschrieben:
Mi 18.09.24 18:34

10 x 10% Wahrheit sind auch 100% :lol:
*
Zuletzt geändert von Reinhard Wien am Fr 15.11.24 18:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von kiko217 » Mi 18.09.24 21:07

Hallo nochmal,

mit „aus allem raus“ meinte ich Folgendes: ich verkaufe einige Münzen bei ebay und mir war bis zu dem Artikel, den mir mein Bruder zugemailt hat, klar, dass ich nur 29 Verkäufe pro Jahr machen darf, die auch nicht über 2000€ gehen dürfen. Da achte ich peinlich genau drauf. Ich hatte jetzt gehofft, dass es auch über 30 Verkäufe sein können, die vielleicht (und mehr wird es auf keinen Fall sein) eventuell 2400€ Unsatz bedeuten.
Aber eure Warnungen sind deutlich genug, und vielen Dank dafür! Ich lasse es so, wie ich es vor dem Lesen des Artikels eh schon machen wollte.

Kiko

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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von prieure.de.sion » Mi 18.09.24 21:23

kiko217 hat geschrieben:
Mi 18.09.24 21:07
mit „aus allem raus“ meinte ich Folgendes: ich verkaufe einige Münzen bei ebay und mir war bis zu dem Artikel, den mir mein Bruder zugemailt hat, klar, dass ich nur 29 Verkäufe pro Jahr machen darf, die auch nicht über 2000€ gehen dürfen. Da achte ich peinlich genau drauf. Ich hatte jetzt gehofft, dass es auch über 30 Verkäufe sein können, die vielleicht (und mehr wird es auf keinen Fall sein) eventuell 2400€ Unsatz bedeuten.
Aber eure Warnungen sind deutlich genug, und vielen Dank dafür! Ich lasse es so, wie ich es vor dem Lesen des Artikels eh schon machen wollte.
Nur, dass der Artikel, der Dir Dein Bruder gesendet hat ein Urteil zur UMSATZSTEUER ist und dann nichts mit einer Steuerpflicht bei eventuellen Gewinnen zu tun hat.

Denk dran - Anzahl der Verkäufe sind erst mal egal. Wenn Du mehr wie 1.000€ Gewinn im Jahr hast, musst Du das melden. Und wenn dann noch eine gewisse Anzahl regelmäßiger Verkäufe dazu kommt, würde ich das nicht vom Bruder, sondern vom Fachmann prüfen lassen, ob Du nun unter Gewerbe fällst oder nicht. Im Extremfall kannst Du Dich dann auf den Fachmann berufen und der haftet dann auch.
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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von kiko217 » Mi 18.09.24 21:43

Ich mache keine Gewinne, ich verkaufe die Münzen immer zu Festpreisen zu dem Preis, zu dem ich die Münze auch damals eingekauft habe.

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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von josipvs » Mi 18.09.24 22:19

Kompliziert ist die ganze Steuergeschichte bei euch in Deutschland.
Da blick ich nicht durch................

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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von Zwerg » Mi 18.09.24 22:24

josipvs hat geschrieben:
Mi 18.09.24 22:19
Kompliziert ist die ganze Steuergeschichte bei euch in Deutschland.
Das ist ganz einfach:
Wenn ich kaufe und mit Gewinn verkaufe dann bin ich Händler und muß Steuern zahlen.

Ende 8)

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Re: Verkäufe über ebay

Beitrag von josipvs » Mi 18.09.24 22:31

Wie hoch ist denn die Gewinnsteuer bei euch?

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