Neben Kriegen, Seuchen, Missernten waren Brände eine er großen Gefahren für die spätmittelalterlichen/neuzeitlichen Städte.
An anderer Stelle hatte ich in diesem Forum bereits Zeichen vorgestellt, die einerseits der Kontrolle der zur Hilfeleistung bei Bränden verpflichteten Bürger, andererseits zu deren Belohnung eingesetzt wurden. So die Feuerlöschzeichen aus Augsburg aus dem Jahre 1551 (viewtopic.php?f=45&t=66495&p=575015&hil ... en#p575015), als auch das älteste datierte Feuerlöschzeichen, ein Zeichen aus Nürnberg aus dem Jahre 1517 (viewtopic.php?f=45&t=67264&p=585201&hil ... en#p585201):
Fe 30,3 mm, 1,45 g
Gebert 41, Neumann 6904
Das G steht für „Gehorsam“
Ich möchte das heute durch zwei weitere Zeichen ergänzen, zunächst aber mal zum historischen Hintergrund. Wolfermann schreibt dazu: Nach den von dem Kreisarchivar Jos. Baader herausgegebenen Nürnberger Polizeiverordnungen waren bereits im 13. und 14. Jahrhundert Feuerlöschordnungen für die hiesige Stadt vorhanden, welche bestimmten, dass gewisse Gewerbe bei ausgebrochenem Brande Dienste leisten mussten. Die erste, auf Pergament geschriebene, sehr ausführliche Feuerordnung finden wir in dem „Fewerpüchel vom Jahr 1449“.
Hienach hatten Hilfe zu leisten alle gemeinen Frauen, alle Ableger und Schroter, die Knechte in der Waage, die Bader mit ihrem Gesinde, versehen mit ihren Kübeln und Scheffeln; ferner waren eidlich verpflichtet als Löschmeister, 16 Zimmerleute und 8 Maurer, welche mit ihrem Werkzeug auf dem Brandplatze erscheinen mussten. Weiter waren verordnet dazu alle Gewerbe, ebenso diejenigen, welche dem Rate unterstellt waren. Die Scharwächter hatten bei Ausbruch eines Feuers Meldung zu machen bei den Bürgermeistern, den Hauptleuten, Viertelmeistern, welche über das Feuer gesetzt waren, dann bei den Söldnermeistern. Ferner sollten sich auch alle Püttel, (Gerichtsboten) unter das Volk mengen, die Leute „gütlich anschreien“ und Platz machen, ebenso emsig aufsehen auf die Habe der Leute bei dem Ausräumen. Die Söldner hatten geharnischt und beritten sich zu ihrem Söldnermeister zu begeben und mit demselben sich auf dem Marktplatze aufzuteilen um weitere Befehle abzuwarten; ebenso musste jedes Tor durch zwei Söldner besetzt werden und bis zur Löschung des Brandes eine Abteilung zur Aufrechthaltung der Sicherheit in der Stadt herumreiten. Die Wasserzufuhr erfolgte durch Kufen auf Schleifen, welche auf bestimmtes Plätzen verteilt waren. Zum Transport waren die Müller, Eichwaagführer, überhaupt alle Fuhrleute, die auf dem Pflaster fuhren, verpflichtet, ebenso die Spitalmeister und die Pferde des Marstalles. Gleichfalls waren an bestimmten Plätzen in der Nähe des Fischbaches Schürzen untergebracht, um denselben aufstauen zu können.
Jeder Müller hatte zwei messingene Spritzen, welche er bei Vermeidung hoher Strafe, in gutem Stande zu halten, verpflichtet war. Die Alarmierung erfolgte durch Anschlagen der Sturmglocken auf den Türmen. Ebenso waren genaue Anordnungen getroffen für den Fall des Ausbruches eines zweiten Brandes. Jeder bei dem Brande Beschäftigte wurde bezahlt und zwar waren für die vier ersten Fuhren Wasser erhöhte Prämien ausgefetzt.
Die Bezahlung für die bei Feuer geleisteten Dienste waren zur damaligen Zeit folgende: (Lohnprinzip: je schneller, umso höher die Entlohnung)
„Wer die erste Fahrt Wasser zum Feuer bringt, dem soll man geben 1 Pfund neuer Heller
Dem Anderen 3 Pfund alt
Dem Dritten 60 Pfennig
Dem Vierten 30 Pfennig
Dem Fünften und allen Nachfolgenden, jedem 15 Pfennig
den Zimmerleuten, Maurermeistern und den Hadern, die zum
Feuer geschworen haben und dazu kommen, jeden 12 Pfennig
und jeden ihrer Knecht 6 Pfennig
Jedem Knecht, der zur Aufhebung des Geschirres gebraucht wurde
für die Nacht 6 Pfennig
Den 4 Anschickern (Aufseher der städt. Arbeiter) zusammen 24 Pfennig
Den Stadtknechten und Bütteln, jeden 6 Pfennig
Den Türmern zu Sebald und Lorenz, jeden 12 Pfennig
Wie aus dem Fewerpüchel von 1449 zu ersehen ist, waren zur damaligen Zeit bereits messingene Spritzen vorhanden, welche den Müllern zur Verfügung gestellt wurden, es waren dies einfache Handspritzen, welche sich bis auf die neuere Zeit erhalten hatten und erst durch die Kasten-, Butten- und Krückenspritzen verdrängt wurden. Für die Wasserzufuhr war durch Kufen gesorgt, welche durch Pferde fort transportiert wurden. Im Jahre 1544 waren an Löschgeräten vorhanden: 1824 Eimer, 219 messingene Handspritzen, 404 Fackeln, 4 Pickelhauben, 157 Leitern, 103 Haken, 55 Kufen, 50 Schuffen (Schöpfer).
Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts folgten weitere Ordnungen in den Jahren 1544, 1596, 1616, 1624, 1634 (zum ersten Mal werden Spritzwerke erwähnt), 1650 und 1698.
Nun ein weiteres Zeichen: ursprünglich ein Präsenzzeichen des Fünfergerichtes (und nicht „Feuergehorsam“), wurde es nach Gebert im 17. Jahrhundert durch die Gegenstempelung mit dem Buchstaben „D“ umgewandelt.
Pb, 25 mm, 8,54 g
Gebert 46, ex Slg. Ernst Merklein (1893 verstorben), der auf dem Sammlerkärtchen vermerkt, dass es das einzig erhaltene Exemplar - mit Ggst D - sei.
Leider sind in den Akten keine Löschordnungen des 18. Jahrhunderts erhalten. Die nächste erhaltene Feuerlöschordnung stammt von 1804 und beschreibt detailliert die Aufstellung der 4 Feuerkompanien: Hierzu schreibt Wolfermann:
Mit Anfang unseres Jahrhunderts, nämlich im Jahre 1804 erschien eine Feuerordnung, welche im Ganzen auf die älteren basiert. Sie enthält die sämtlichen Handwerker, welche verpflichtet waren zum Feuer oder nach bestimmten Plätzen zu eilen. Diese Handwerker waren in 4 Kompanien, welche mit Buchstaben A; B; C; D. bezeichnet wurden, eingeteilt.
Jede Kompanie hatte ihre eigens zugewiesenen Feuerherrn, Hauptleute, Leutnants und Rottmeister, welche letztere 3 aus ihrer Mitte erwählt wurden.
Die erste Kompanie
(A) bestehend aus sämtlichen Rotschmieden,
die zweite Kompagnie
(B) aus Zirkel-, Sporen- und Nebenschmieden,
die dritte Kompanie
(C) aus Schlossern, Uhr-, Büchsen-, und Windenmachern, Ahlenschmieden,
Kettenschmieden und Lötschlossern,
die vierte
(D) aus Nagelschmieden, Flaschnern, Feilenhauern, Nadel- und Fischangel-, Heftlein- und Schellenmachern und Zinngießern.
Die mit (A) bezeichnete Kompanie mit den ihr anvertrauten Feuerlöschgeräten hatte dem Brandplatz stets schleunigst zuzueilen und mit dem Löschen den Anfang zu machen.
Die übrigen Kompagnien hatten sich auf die ihnen angewiesenen Sammelplätzen zu begeben und zwar je nachdem es in der Sebalder- oder Lorenzerpfarr brannte:
(B) auf dem Hauptmarkt oder hinter St. Lorenz
(C) auf dem Hauptmarkt oder auf dem sogenannte Saumarkt.
(D) auf dem Schwabenberg bei den sogenannten Sieben Zeilen oder auf den Jakober Kirchhof.
Die Hauptleute, Leutnants, Rottmeister haben auf ihre Untergebenen fleißig Acht zu geben, und allen, welche hilfreiche Hand geleistet haben ein bestimmtes Zeichen einzuhändigen, welches als Bescheinigung für die Dienstleistung galt und bei der Bezahlung zurückgegeben werden musste…
Zum Schluss möchte ich noch ein Kuriosum vorstellen:
Ag, 27,5 mm 7,31 g
Gebert 44
Auf der Vorderseite ist das Stadtschild mit halbem Adler und gotischem „g“ für Gehorsam abgebildet, auf der Rückseite ein gotisches „n“ in einer Verzierung.
Mit diesen, offensichtlich für ein Feuerlöschzeichen vorgesehenen Stempeln, wurden keine Zeichen angefertigt. Erst um 1760 wurden gem. Gebert für Wien auf Befehl des Kaisers für die Sammlung des Allerhöchsten Kaiserhauses etliche Silberstücke abgeschlagen.
Literatur
Gebert, Carl Friedrich: Die Marken und Zeichen Nürnbergs, 1901
Wolfermann, Franz: Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg von frühester Zeit bis auf heute. Gedenkschrift 1878 zur 25-jährigen Stiftungsfeier der Nürnberger Feuerwehr. https://www.nuernberg.de/imperia/md/150 ... g_1878.pdf
Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund
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