Neben Kriegen, Seuchen, Missernten waren Brände eine er großen Gefahren für die spätmittelalterlichen/neuzeitlichen Städte.
An anderer Stelle hatte ich in diesem Forum bereits Zeichen vorgestellt, die einerseits der Kontrolle der zur Hilfeleistung bei Bränden verpflichteten Bürger, andererseits zu deren Belohnung eingesetzt wurden. So die Feuerlöschzeichen aus Augsburg aus dem Jahre 1551 (viewtopic.php?f=45&t=66495&p=575015&hil ... en#p575015), als auch das älteste datierte Feuerlöschzeichen, ein Zeichen aus Nürnberg aus dem Jahre 1517 (viewtopic.php?f=45&t=67264&p=585201&hil ... en#p585201):
Fe 30,3 mm, 1,45 g
Gebert 41, Neumann 6904
Das G steht für „Gehorsam“
Ich möchte das heute durch zwei weitere Zeichen ergänzen, zunächst aber mal zum historischen Hintergrund. Wolfermann schreibt dazu: Nach den von dem Kreisarchivar Jos. Baader herausgegebenen Nürnberger Polizeiverordnungen waren bereits im 13. und 14. Jahrhundert Feuerlöschordnungen für die hiesige Stadt vorhanden, welche bestimmten, dass gewisse Gewerbe bei ausgebrochenem Brande Dienste leisten mussten. Die erste, auf Pergament geschriebene, sehr ausführliche Feuerordnung finden wir in dem „Fewerpüchel vom Jahr 1449“.
Hienach hatten Hilfe zu leisten alle gemeinen Frauen, alle Ableger und Schroter, die Knechte in der Waage, die Bader mit ihrem Gesinde, versehen mit ihren Kübeln und Scheffeln; ferner waren eidlich verpflichtet als Löschmeister, 16 Zimmerleute und 8 Maurer, welche mit ihrem Werkzeug auf dem Brandplatze erscheinen mussten. Weiter waren verordnet dazu alle Gewerbe, ebenso diejenigen, welche dem Rate unterstellt waren. Die Scharwächter hatten bei Ausbruch eines Feuers Meldung zu machen bei den Bürgermeistern, den Hauptleuten, Viertelmeistern, welche über das Feuer gesetzt waren, dann bei den Söldnermeistern. Ferner sollten sich auch alle Püttel, (Gerichtsboten) unter das Volk mengen, die Leute „gütlich anschreien“ und Platz machen, ebenso emsig aufsehen auf die Habe der Leute bei dem Ausräumen. Die Söldner hatten geharnischt und beritten sich zu ihrem Söldnermeister zu begeben und mit demselben sich auf dem Marktplatze aufzuteilen um weitere Befehle abzuwarten; ebenso musste jedes Tor durch zwei Söldner besetzt werden und bis zur Löschung des Brandes eine Abteilung zur Aufrechthaltung der Sicherheit in der Stadt herumreiten. Die Wasserzufuhr erfolgte durch Kufen auf Schleifen, welche auf bestimmtes Plätzen verteilt waren. Zum Transport waren die Müller, Eichwaagführer, überhaupt alle Fuhrleute, die auf dem Pflaster fuhren, verpflichtet, ebenso die Spitalmeister und die Pferde des Marstalles. Gleichfalls waren an bestimmten Plätzen in der Nähe des Fischbaches Schürzen untergebracht, um denselben aufstauen zu können.
Jeder Müller hatte zwei messingene Spritzen, welche er bei Vermeidung hoher Strafe, in gutem Stande zu halten, verpflichtet war. Die Alarmierung erfolgte durch Anschlagen der Sturmglocken auf den Türmen. Ebenso waren genaue Anordnungen getroffen für den Fall des Ausbruches eines zweiten Brandes. Jeder bei dem Brande Beschäftigte wurde bezahlt und zwar waren für die vier ersten Fuhren Wasser erhöhte Prämien ausgefetzt.
Die Bezahlung für die bei Feuer geleisteten Dienste waren zur damaligen Zeit folgende: (Lohnprinzip: je schneller, umso höher die Entlohnung)
„Wer die erste Fahrt Wasser zum Feuer bringt, dem soll man geben 1 Pfund neuer Heller
Dem Anderen 3 Pfund alt
Dem Dritten 60 Pfennig
Dem Vierten 30 Pfennig
Dem Fünften und allen Nachfolgenden, jedem 15 Pfennig
den Zimmerleuten, Maurermeistern und den Hadern, die zum
Feuer geschworen haben und dazu kommen, jeden 12 Pfennig
und jeden ihrer Knecht 6 Pfennig
Jedem Knecht, der zur Aufhebung des Geschirres gebraucht wurde
für die Nacht 6 Pfennig
Den 4 Anschickern (Aufseher der städt. Arbeiter) zusammen 24 Pfennig
Den Stadtknechten und Bütteln, jeden 6 Pfennig
Den Türmern zu Sebald und Lorenz, jeden 12 Pfennig
Wie aus dem Fewerpüchel von 1449 zu ersehen ist, waren zur damaligen Zeit bereits messingene Spritzen vorhanden, welche den Müllern zur Verfügung gestellt wurden, es waren dies einfache Handspritzen, welche sich bis auf die neuere Zeit erhalten hatten und erst durch die Kasten-, Butten- und Krückenspritzen verdrängt wurden. Für die Wasserzufuhr war durch Kufen gesorgt, welche durch Pferde fort transportiert wurden. Im Jahre 1544 waren an Löschgeräten vorhanden: 1824 Eimer, 219 messingene Handspritzen, 404 Fackeln, 4 Pickelhauben, 157 Leitern, 103 Haken, 55 Kufen, 50 Schuffen (Schöpfer).
Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts folgten weitere Ordnungen in den Jahren 1544, 1596, 1616, 1624, 1634 (zum ersten Mal werden Spritzwerke erwähnt), 1650 und 1698.
Nun ein weiteres Zeichen: ursprünglich ein Präsenzzeichen des Fünfergerichtes (und nicht „Feuergehorsam“), wurde es nach Gebert im 17. Jahrhundert durch die Gegenstempelung mit dem Buchstaben „D“ umgewandelt.
Pb, 25 mm, 8,54 g
Gebert 46, ex Slg. Ernst Merklein (1893 verstorben), der auf dem Sammlerkärtchen vermerkt, dass es das einzig erhaltene Exemplar - mit Ggst D - sei.
Leider sind in den Akten keine Löschordnungen des 18. Jahrhunderts erhalten. Die nächste erhaltene Feuerlöschordnung stammt von 1804 und beschreibt detailliert die Aufstellung der 4 Feuerkompanien: Hierzu schreibt Wolfermann:
Mit Anfang unseres Jahrhunderts, nämlich im Jahre 1804 erschien eine Feuerordnung, welche im Ganzen auf die älteren basiert. Sie enthält die sämtlichen Handwerker, welche verpflichtet waren zum Feuer oder nach bestimmten Plätzen zu eilen. Diese Handwerker waren in 4 Kompanien, welche mit Buchstaben A; B; C; D. bezeichnet wurden, eingeteilt.
Jede Kompanie hatte ihre eigens zugewiesenen Feuerherrn, Hauptleute, Leutnants und Rottmeister, welche letztere 3 aus ihrer Mitte erwählt wurden.
Die erste Kompanie
(A) bestehend aus sämtlichen Rotschmieden,
die zweite Kompagnie
(B) aus Zirkel-, Sporen- und Nebenschmieden,
die dritte Kompanie
(C) aus Schlossern, Uhr-, Büchsen-, und Windenmachern, Ahlenschmieden,
Kettenschmieden und Lötschlossern,
die vierte
(D) aus Nagelschmieden, Flaschnern, Feilenhauern, Nadel- und Fischangel-, Heftlein- und Schellenmachern und Zinngießern.
Die mit (A) bezeichnete Kompanie mit den ihr anvertrauten Feuerlöschgeräten hatte dem Brandplatz stets schleunigst zuzueilen und mit dem Löschen den Anfang zu machen.
Die übrigen Kompagnien hatten sich auf die ihnen angewiesenen Sammelplätzen zu begeben und zwar je nachdem es in der Sebalder- oder Lorenzerpfarr brannte:
(B) auf dem Hauptmarkt oder hinter St. Lorenz
(C) auf dem Hauptmarkt oder auf dem sogenannte Saumarkt.
(D) auf dem Schwabenberg bei den sogenannten Sieben Zeilen oder auf den Jakober Kirchhof.
Die Hauptleute, Leutnants, Rottmeister haben auf ihre Untergebenen fleißig Acht zu geben, und allen, welche hilfreiche Hand geleistet haben ein bestimmtes Zeichen einzuhändigen, welches als Bescheinigung für die Dienstleistung galt und bei der Bezahlung zurückgegeben werden musste…
Zum Schluss möchte ich noch ein Kuriosum vorstellen:
Ag, 27,5 mm 7,31 g
Gebert 44
Auf der Vorderseite ist das Stadtschild mit halbem Adler und gotischem „g“ für Gehorsam abgebildet, auf der Rückseite ein gotisches „n“ in einer Verzierung.
Mit diesen, offensichtlich für ein Feuerlöschzeichen vorgesehenen Stempeln, wurden keine Zeichen angefertigt. Erst um 1760 wurden gem. Gebert für Wien auf Befehl des Kaisers für die Sammlung des Allerhöchsten Kaiserhauses etliche Silberstücke abgeschlagen.
Literatur
Gebert, Carl Friedrich: Die Marken und Zeichen Nürnbergs, 1901
Wolfermann, Franz: Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg von frühester Zeit bis auf heute. Gedenkschrift 1878 zur 25-jährigen Stiftungsfeier der Nürnberger Feuerwehr. https://www.nuernberg.de/imperia/md/150 ... g_1878.pdf
Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund
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MartinH
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund - Nürnberger Feuerlöschzeichen
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MartinH
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund - Präsenzzeichen Ungeld-/Losungsamt
Eine wichtige Einnahmequelle altdeutscher Städte war das sog. Ungeld, eine seit dem 13. Jahrhundert erhobene Verbrauchssteuer.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Anmerkung in dem entsprechenden Wikipedia-Artikel, dass das „un“ auch verstärkend gebraucht wurde („Unmenge“).
Die Städte hatten dazu Ämter eingerichtet, in Regensburg unterstand nach Schratz dieses Amt einem Ratsherrn und „war besetzt mit zwei Assessoren, dann sechs Offizianten, nämlich dem Umgeldamts-Schreiber, einem Substituten, zwei Visirern, dem Weinstadelmeister, dem Kastner; endlich mit drei Bedienten, und zwar dem Amtsdiener, Kastendiener und dem Bräumeister im braunen Bräuhaus“.
Heute möchte ich Marken vorstellen, die der inneren Verwaltung dieser Ämter dienten, die sog. Präsenzzeichen.
In Regensburg datiert das älteste Präsenzzeichen, ein recht seltenes Zeichen aus Messing, aus dem Jahre 1559:
21 mm, 2,14 g
Schratz 25, Neumann -, Stahl –
Dieses wurde 100 Jahre später neu emittiert: 20 mm, 3,02 g
Schratz 28, Neumann 6956, Stahl -
Schratz schreibt weiter: „Schon im Jahre 1310 erhielt die Stadt zur Erleichterung des Unterhaltes der Brücken, Wege und Befestigungen von König Heinrich das Recht, von Wein, Meth, Tuch und Wollenwaaren Umgeld nehmen zu dürfen; 1351 wurde das Umgeld erhöht.“ Aus den Dekreten des Ungeldamtes, die aus den Jahren 1559-1658 erhalten sind, lassen sich leider keine Ausführungen zur genauen Verwendung der Zeichen z.B. (Kontrolle und Anreiz/Strafe für Teilnahme an Sitzungen und deren monetäre Vergütung) entnehmen.
Die ältesten Hinweise auf die Verwendung von Zeichen finden sich in einer Brauordnung vom Ende des 15. Jahrhunderts, in der die Verwendung von Zeichen bei der Erhebung des Bierungeldes beschrieben wird
.
Nürnberg verdiente an dem im 13. Jahrhundert eingeführten Ungeld für Wein sogar gleich zweimal: Erstens als zu begleichende Umsatzsteuer auf die gehandelte/gelagerte Weinmenge durch die Händler und Wirte und zweitens gleichzeitig auch als Konsumabgabe für die ausgeschenkte Menge an die Gäste!
Auf das Nürnberger Steuersystem bin ich an anderer Stelle in diesem Forum bereits eingegangen. Neben dem Ungeld war die Losung, eine Bürgersteuer, die i. W. den Charakter einer Vermögenssteuer hatte, eine wichtige Einnahmequelle. Die älteste bekannte Aufzeichnung ist die sog. Sebalder Losungsliste aus dem Jahre 1392. Und wie das so ist: Anfangs wurde die Losung nur zur Finanzierung besonderer Aufgaben erhoben, dann alle zwei bis drei Jahre und ab dem 16. Jahrhundert in der Regel jährlich. In Regensburg wurde das Losungsamt einfach Steueramt genannt. Beide Ämter gaben Präsenzzeichen aus, so z.B. auch das Nürnberger Losungsamt, als im 17. Jahrhundert die Nürnberger Ämter neue Präsenzzeichen erhielten:
21,8 mm, 3,34 g
Gebert 108, Imhof -, Slg. Erl. 891, vgl. Neumann 37828 (Nr. 1)
Die Zahl auf der Rückseite (1,2,3,4) ist keine Wertzahl, sondern bezieht sich auf das Quartal.
Das Amt unterstand dem Vordersten Losunger, das höchste Amt der Stadt Nürnberg. Im Jahre 1637 wurde dies Christoph (IV.) Fürer von Haimendorf (1578–1653). Er war seit 1633 bereits einer der drei Losunger und erhielt – wie alle Losunger – mit dem Antritt seines Amtes das sog. Torzeichen, das in 2 Exemplaren angefertigt wurde:
28,69 mm, 14,90 g
Gebert 154a, Imhof -, Erlanger
Ex Slg Merklein, die auf August Merklein, 1865-1940 zurückgeht.
Umschrift Rückseite: Wenn nicht der Herr die Stadt behütet, wacht, der sie behütet, umsonst. (Psalm 177, siehe viewtopic.php?p=580952#p580967)
Die Kosten für das Zeichen wurden am 3.1.1628 verbucht: 4 fl, 14 sh, 6 h, davon 2 fl, 1 sh, 2 h für Silber.
Den Hintergrund zu den Torzeichen hatte ich bereits in diesem Forum erläutert: viewtopic.php?p=580952#p580952
und cepasaccus hat einen Überblick über den Verbleib der Torzeichen ebenfalls in diesem Forum gegeben: viewtopic.php?f=51&t=67366&p=583274&hil ... en#p583274
Literatur
Schratz: Schratz, W.: Die Regensburger Rathszeichen, in: Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 37, 1883, S. 161–248, 19 Tafeln; https://www.heimatforschung-regensburg. ... TL1189.pdf
Gebert, Carl Friedrich: Die Marken und Zeichen Nürnbergs, 1901.
Beitrag zur Nürnberger Losung: viewtopic.php?f=45&t=67264&p=617090&hil ... ng#p617090
Wikipedia: Losung(Nürnberg), https://de.wikipedia.org/wiki/Losung_(N%C3%BCrnberg)
Beitrag zur Nürnberger Kopfsteuer:
viewtopic.php?f=45&t=67264&p=586423&hil ... ng#p586423
Willax, Franz: Die Nürnberger Tor- und Turmzeichen ·» JNG 33 (1983) 71-82
Fürer von Haimendorf, Christoph IV.: https://aaa.gffranken.de/de/recherche.h ... 0#ID_B7260
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Anmerkung in dem entsprechenden Wikipedia-Artikel, dass das „un“ auch verstärkend gebraucht wurde („Unmenge“).
Die Städte hatten dazu Ämter eingerichtet, in Regensburg unterstand nach Schratz dieses Amt einem Ratsherrn und „war besetzt mit zwei Assessoren, dann sechs Offizianten, nämlich dem Umgeldamts-Schreiber, einem Substituten, zwei Visirern, dem Weinstadelmeister, dem Kastner; endlich mit drei Bedienten, und zwar dem Amtsdiener, Kastendiener und dem Bräumeister im braunen Bräuhaus“.
Heute möchte ich Marken vorstellen, die der inneren Verwaltung dieser Ämter dienten, die sog. Präsenzzeichen.
In Regensburg datiert das älteste Präsenzzeichen, ein recht seltenes Zeichen aus Messing, aus dem Jahre 1559:
21 mm, 2,14 g
Schratz 25, Neumann -, Stahl –
Dieses wurde 100 Jahre später neu emittiert: 20 mm, 3,02 g
Schratz 28, Neumann 6956, Stahl -
Schratz schreibt weiter: „Schon im Jahre 1310 erhielt die Stadt zur Erleichterung des Unterhaltes der Brücken, Wege und Befestigungen von König Heinrich das Recht, von Wein, Meth, Tuch und Wollenwaaren Umgeld nehmen zu dürfen; 1351 wurde das Umgeld erhöht.“ Aus den Dekreten des Ungeldamtes, die aus den Jahren 1559-1658 erhalten sind, lassen sich leider keine Ausführungen zur genauen Verwendung der Zeichen z.B. (Kontrolle und Anreiz/Strafe für Teilnahme an Sitzungen und deren monetäre Vergütung) entnehmen.
Die ältesten Hinweise auf die Verwendung von Zeichen finden sich in einer Brauordnung vom Ende des 15. Jahrhunderts, in der die Verwendung von Zeichen bei der Erhebung des Bierungeldes beschrieben wird
.
Nürnberg verdiente an dem im 13. Jahrhundert eingeführten Ungeld für Wein sogar gleich zweimal: Erstens als zu begleichende Umsatzsteuer auf die gehandelte/gelagerte Weinmenge durch die Händler und Wirte und zweitens gleichzeitig auch als Konsumabgabe für die ausgeschenkte Menge an die Gäste!
Auf das Nürnberger Steuersystem bin ich an anderer Stelle in diesem Forum bereits eingegangen. Neben dem Ungeld war die Losung, eine Bürgersteuer, die i. W. den Charakter einer Vermögenssteuer hatte, eine wichtige Einnahmequelle. Die älteste bekannte Aufzeichnung ist die sog. Sebalder Losungsliste aus dem Jahre 1392. Und wie das so ist: Anfangs wurde die Losung nur zur Finanzierung besonderer Aufgaben erhoben, dann alle zwei bis drei Jahre und ab dem 16. Jahrhundert in der Regel jährlich. In Regensburg wurde das Losungsamt einfach Steueramt genannt. Beide Ämter gaben Präsenzzeichen aus, so z.B. auch das Nürnberger Losungsamt, als im 17. Jahrhundert die Nürnberger Ämter neue Präsenzzeichen erhielten:
21,8 mm, 3,34 g
Gebert 108, Imhof -, Slg. Erl. 891, vgl. Neumann 37828 (Nr. 1)
Die Zahl auf der Rückseite (1,2,3,4) ist keine Wertzahl, sondern bezieht sich auf das Quartal.
Das Amt unterstand dem Vordersten Losunger, das höchste Amt der Stadt Nürnberg. Im Jahre 1637 wurde dies Christoph (IV.) Fürer von Haimendorf (1578–1653). Er war seit 1633 bereits einer der drei Losunger und erhielt – wie alle Losunger – mit dem Antritt seines Amtes das sog. Torzeichen, das in 2 Exemplaren angefertigt wurde:
28,69 mm, 14,90 g
Gebert 154a, Imhof -, Erlanger
Ex Slg Merklein, die auf August Merklein, 1865-1940 zurückgeht.
Umschrift Rückseite: Wenn nicht der Herr die Stadt behütet, wacht, der sie behütet, umsonst. (Psalm 177, siehe viewtopic.php?p=580952#p580967)
Die Kosten für das Zeichen wurden am 3.1.1628 verbucht: 4 fl, 14 sh, 6 h, davon 2 fl, 1 sh, 2 h für Silber.
Den Hintergrund zu den Torzeichen hatte ich bereits in diesem Forum erläutert: viewtopic.php?p=580952#p580952
und cepasaccus hat einen Überblick über den Verbleib der Torzeichen ebenfalls in diesem Forum gegeben: viewtopic.php?f=51&t=67366&p=583274&hil ... en#p583274
Literatur
Schratz: Schratz, W.: Die Regensburger Rathszeichen, in: Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 37, 1883, S. 161–248, 19 Tafeln; https://www.heimatforschung-regensburg. ... TL1189.pdf
Gebert, Carl Friedrich: Die Marken und Zeichen Nürnbergs, 1901.
Beitrag zur Nürnberger Losung: viewtopic.php?f=45&t=67264&p=617090&hil ... ng#p617090
Wikipedia: Losung(Nürnberg), https://de.wikipedia.org/wiki/Losung_(N%C3%BCrnberg)
Beitrag zur Nürnberger Kopfsteuer:
viewtopic.php?f=45&t=67264&p=586423&hil ... ng#p586423
Willax, Franz: Die Nürnberger Tor- und Turmzeichen ·» JNG 33 (1983) 71-82
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund - Präsenzmarke St. Aubain, Namur
Es muss nicht immer eine spektakuläre Marke sein, wie z.B. ein Nürnberger Torzeichen. Auch die unscheinbaren Marken können überaus interessante Geschichtszeugen sein, wie dieses bleierne Präsenzzeichen des Domkapitels St. Aubain in Namur aus dem 17. Jahrhundert, welches ich vor Kurzem aus dem Handel für 28 € erworben habe:
19 mm, 4,6 g
Vgl.: De Schodt, Nr. 6 (dort aber die Rs. spiegelverkehrt); Ann. soc. arch. Namur, XIII 1875, S. 456-457 ; Pl II, Nr.9,
lodenpenningen.be (nicht spiegelverkehrt)
Die Marke zeigt auf beiden Seiten das Patriarchenkreuz zwischen den Buchstaben S(aint) – A(ubain), welches auch Bestandteil des Wappens des Kapitels ist.
Das patriarchale Kreuz, auch Jerusalemer Kreuz genannt (später unter dem Sammelbegriff Lothringer Kreuz bekannt), ist das Kreuz Christi mit dem Querbalken, an dem seine Hände angenagelt wurden, überhöht von einem schmaleren Querbalken, der das Schild symbolisiert, auf dem der Grund seiner Verurteilung vermerkt war: Jesus von Nazareth, König der Juden.
Das Privileg, dieses Kreuz zunächst auf der Kuppel der Kathedrale und später (ab 1888) als Brustkreuz der Domherren zu führen, geht auf die Ankunft bedeutender Reliquien des wahren Kreuzes und der Dornenkrone in Namur im Jahr 1205 zurück. Diese kostbaren Reliquiare werden noch heute in der Kathedrale aufbewahrt und verehrt.
Entstehung der Kollegiatkapitel
Die Dom- und Kollegiatkapitel der Kanoniker haben ihren Ursprung bereits im 4. Jahrhundert. Bischöfe wünschten, um sich herum Priester zu versammeln, die mit ihnen in einer Gemeinschaft ein Leben des Gebets und des pastoralen Dienstes führten – ein Leben nach dem Vorbild der Gemeinschaft der ersten Christen, wie sie in der Apostelgeschichte beschrieben wird. So umgab sich der heilige Augustinus, Bischof von Hippo, mit einer Gemeinschaft von Priestern, die mit ihm beteten und zugleich an seinem Apostolat unter den Gläubigen teilhatten.
Gegen Ende des frühen Mittelalters legte der heilige Chrodegang, Bischof von Metz, Regeln zur Organisation dieser kleinen Priestergemeinschaften fest. Diese Regeln (lateinisch canones) gaben den Gemeinschaften ihren Namen: canonicus, woraus sich das französische Wort chanoine (Kanoniker) ableitet. Die Mitglieder solcher Gemeinschaften nannte man fortan Kapitel. Die Regeln waren von monastischen Ordnungen inspiriert, insbesondere von der Regel des heiligen Benedikt.
Obwohl die Kanoniker in Gemeinschaft lebten und zum gemeinsamen Gebet versammelt waren, unterlagen sie nicht der Gesamtheit der monastischen Gelübde. Manche verfügten über große Vermögen und übten erheblichen Einfluss in der Gesellschaft aus. Mit der Zeit strukturierten sich die Kapitel um einen Vorsteher, der nicht mehr notwendigerweise der Bischof war, und waren mit der Verwaltung einer Kollegiatkirche verbunden.
Das Kollegiatkapitel von Namur
Die Gründung des Kapitels von Namur geht auf das Jahr 1047 zurück. Graf Albert II. von Namur wünschte dessen Errichtung für die von ihm erbaute Kollegiatkirche, die dem heiligen Aubain geweiht war. Sie war auf 12 Kanoniker ausgelegt und stieg später auf bis zu 20. Außerdem gab es zwanzig Vikare sowie dreißig Benefiziaten oder Kapläne, von denen jeder einem Altar oder einer Kapelle zugeordnet war.
Die Würdenträger des Kapitels waren der Propst, der Dekan, zwei Archidiakone – der eine für das Namurer Land, der andere für das wallonische Brabant –, der Primicerius oder Großkantor, der Erzpriester und der Scholaster. Indessen wurde ab dem Jahr 1480 das Kantorat nur noch als ein einfaches Amt ohne Vorrechte einer Würde betrachtet.
Der Propst, der erste Würdenträger des Kapitels, wurde vom Landesherrn ernannt. Er trug das goldene Kreuz. Der Dekan wurde von den Kanonikern aus den Mitgliedern des Kapitels gewählt und anschließend vom Bischof bestätigt. Die Ernennung der Kanoniker oblag den Grafen von Namur.
1559 wurde mit der Errichtung des Bistums Namur die Kollegiatkirche zur Kathedrale, ebenso wurde das Kapitel zum Domkapitel und unterstützte fortan den Bischof.
Die Marken des Kapitels
Nach Maßgabe des Artikels 1 der Statuten von Saint-Aubain aus dem Jahre 1203 war jeder Kanoniker verpflichtet, täglich persönlich und mit allem Fleiß der feierlichen Konventsmesse beizuwohnen, ebenso allen kanonischen Stunden; sowohl am Morgen als auch am Nachmittag und am Abend, ausgenommen im Falle von Krankheit oder Abwesenheit mit Erlaubnis des Kapitels, sei es wegen einer Angelegenheit der Kirche oder aus Anlass einer Wallfahrt oder eines Studiums.
Die Erfüllung dieser und anderer Pflichten wurde ursprünglich wohl nicht mit Marken sondern mit einem Kerbholz überprüft. So verhielt es sich wenigstens hinsichtlich der Bezahlung der von den Kaplänen gelesenen Messen, wovon der folgende kapitularische Akt vom 28. Juni 1491 Zeugnis ablegt:
„Ebenso ist angeordnet worden, dass die Kapläne die Messen an ihren Altären zu lesen haben, wie es Brauch ist oder wie es im Schwarzen Buch vorgeschrieben steht, bei Strafe von fünfzehn Denaren für jede Messe usw. Und um festzustellen, ob die genannten Kapläne ihrer Verpflichtung zur Feier der Messen nachkommen, ist Herr de la Grange damit beauftragt worden, einem jeden sein Kerbholz auszuhändigen und jedes Mal eine Kerbe zu schneiden, wenn sie die Messe gelesen haben und ihre Kerbhölzer vorlegen; und für diese Mühewaltung soll er vier stiers Dinkel erhalten.“
Das älteste datierte Präsenzzeichen stammt aus dem Jahr 1519, von dem vermutlich nur ein Exemplar erhalten ist, was sich in einem Museum befindet.
Die Präsenzzeichen der Kirche Saint-Aubain, lassen sich nach de Schodt wie folgt einteilen:
Bleimarken zur Verwendung bei den täglichen Distributionen im Chor (Teilnahme an den kanonischen Stunden);
Bleimarken der Matutin (Nachtgebet)
Bleimarken der feierlichen Messe und der Vesper;
Bleimarken der Jahrgedächtnisse oder Stiftungen (jeder Kanoniker war verpflichtet testamentarisch ein Jahrgedächtnis zu stiften, die Testamente mussten vom Kapitel genehmigt werden).
Besondere Distributionen von Marken fanden statt bei den Akten oder Versammlungen des Kapitels, für die verschiedenen Kommissionen, mit denen das Kapitel seine Mitglieder betraute, sowie für die Teilnahme an den Prozessionen. Der Wert der Marken variierte je nach Anlass, die Marken der Matutin, der feierlichen Messe und der Vesper waren wenigstens doppelt so viel wert wie für die Teilnahme an den sog. kleinen Stundengebeten.
Es gab einen Notator (notator), dessen Aufgabe darin bestand, die Abwesenden zu verzeichnen und Jahreslisten zu erstellen, in welche alle Stiftungen und die Namen derjenigen eingetragen wurden, die zu deren Erfüllung verpflichtet waren. Der Notator war zugleich der Verteiler der Präsenzzeichen - distributor plumborum. Zuweilen konnte diese Aufgabe durch den Hüter des Kreuzganges übernommen werden.
Die Herstellung (Guss) der Marken oblag dem „Maître de fabrique“, den Gegenwart der Marken den Inhabern auszuzahlen unterlagen dem „Chairier“, ein weltlicher Einnehmer, dem das Kapitel die Verwaltung seiner Güter und Einkünfte übertrug.
Funktion der vorgestellten Marke
Nach de Schodt wurde die Marke vermutlich 1686 oder 1689 angefertigt und wurde für die Teilnahmen an den täglichen, kanonischen Stunden ausgegeben.
So erteilte am 22. Januar 1686 das Kapitel dem „Maître de fabrique“ den Auftrag, tausend Marken anfertigen zu lassen. Der Hersteller war ein Bleigießer namens Philippe Bourtonbour. De Schodt merkt ferner an, dass im Jahr 1689 der Preis für hundert Bleimarken des Kapitels von Saint-Aubain auf elf Florin festgesetzt war.
Literatur
De Schodt, Alphonse: Mereaux de Chapitre de L’Eglise de Saint-Aubain a Namur, RBN 1885, S. 265-285 ; http://www.numisbel.be/1885_10.pdf
https://diocesedenamur.be/a-propos-du-d ... nt-aubain/
Wikipedia zu „kanonische Stunden/Chorgebet“: https://de.wikipedia.org/wiki/Stundengebet,
19 mm, 4,6 g
Vgl.: De Schodt, Nr. 6 (dort aber die Rs. spiegelverkehrt); Ann. soc. arch. Namur, XIII 1875, S. 456-457 ; Pl II, Nr.9,
lodenpenningen.be (nicht spiegelverkehrt)
Die Marke zeigt auf beiden Seiten das Patriarchenkreuz zwischen den Buchstaben S(aint) – A(ubain), welches auch Bestandteil des Wappens des Kapitels ist.
Das patriarchale Kreuz, auch Jerusalemer Kreuz genannt (später unter dem Sammelbegriff Lothringer Kreuz bekannt), ist das Kreuz Christi mit dem Querbalken, an dem seine Hände angenagelt wurden, überhöht von einem schmaleren Querbalken, der das Schild symbolisiert, auf dem der Grund seiner Verurteilung vermerkt war: Jesus von Nazareth, König der Juden.
Das Privileg, dieses Kreuz zunächst auf der Kuppel der Kathedrale und später (ab 1888) als Brustkreuz der Domherren zu führen, geht auf die Ankunft bedeutender Reliquien des wahren Kreuzes und der Dornenkrone in Namur im Jahr 1205 zurück. Diese kostbaren Reliquiare werden noch heute in der Kathedrale aufbewahrt und verehrt.
Entstehung der Kollegiatkapitel
Die Dom- und Kollegiatkapitel der Kanoniker haben ihren Ursprung bereits im 4. Jahrhundert. Bischöfe wünschten, um sich herum Priester zu versammeln, die mit ihnen in einer Gemeinschaft ein Leben des Gebets und des pastoralen Dienstes führten – ein Leben nach dem Vorbild der Gemeinschaft der ersten Christen, wie sie in der Apostelgeschichte beschrieben wird. So umgab sich der heilige Augustinus, Bischof von Hippo, mit einer Gemeinschaft von Priestern, die mit ihm beteten und zugleich an seinem Apostolat unter den Gläubigen teilhatten.
Gegen Ende des frühen Mittelalters legte der heilige Chrodegang, Bischof von Metz, Regeln zur Organisation dieser kleinen Priestergemeinschaften fest. Diese Regeln (lateinisch canones) gaben den Gemeinschaften ihren Namen: canonicus, woraus sich das französische Wort chanoine (Kanoniker) ableitet. Die Mitglieder solcher Gemeinschaften nannte man fortan Kapitel. Die Regeln waren von monastischen Ordnungen inspiriert, insbesondere von der Regel des heiligen Benedikt.
Obwohl die Kanoniker in Gemeinschaft lebten und zum gemeinsamen Gebet versammelt waren, unterlagen sie nicht der Gesamtheit der monastischen Gelübde. Manche verfügten über große Vermögen und übten erheblichen Einfluss in der Gesellschaft aus. Mit der Zeit strukturierten sich die Kapitel um einen Vorsteher, der nicht mehr notwendigerweise der Bischof war, und waren mit der Verwaltung einer Kollegiatkirche verbunden.
Das Kollegiatkapitel von Namur
Die Gründung des Kapitels von Namur geht auf das Jahr 1047 zurück. Graf Albert II. von Namur wünschte dessen Errichtung für die von ihm erbaute Kollegiatkirche, die dem heiligen Aubain geweiht war. Sie war auf 12 Kanoniker ausgelegt und stieg später auf bis zu 20. Außerdem gab es zwanzig Vikare sowie dreißig Benefiziaten oder Kapläne, von denen jeder einem Altar oder einer Kapelle zugeordnet war.
Die Würdenträger des Kapitels waren der Propst, der Dekan, zwei Archidiakone – der eine für das Namurer Land, der andere für das wallonische Brabant –, der Primicerius oder Großkantor, der Erzpriester und der Scholaster. Indessen wurde ab dem Jahr 1480 das Kantorat nur noch als ein einfaches Amt ohne Vorrechte einer Würde betrachtet.
Der Propst, der erste Würdenträger des Kapitels, wurde vom Landesherrn ernannt. Er trug das goldene Kreuz. Der Dekan wurde von den Kanonikern aus den Mitgliedern des Kapitels gewählt und anschließend vom Bischof bestätigt. Die Ernennung der Kanoniker oblag den Grafen von Namur.
1559 wurde mit der Errichtung des Bistums Namur die Kollegiatkirche zur Kathedrale, ebenso wurde das Kapitel zum Domkapitel und unterstützte fortan den Bischof.
Die Marken des Kapitels
Nach Maßgabe des Artikels 1 der Statuten von Saint-Aubain aus dem Jahre 1203 war jeder Kanoniker verpflichtet, täglich persönlich und mit allem Fleiß der feierlichen Konventsmesse beizuwohnen, ebenso allen kanonischen Stunden; sowohl am Morgen als auch am Nachmittag und am Abend, ausgenommen im Falle von Krankheit oder Abwesenheit mit Erlaubnis des Kapitels, sei es wegen einer Angelegenheit der Kirche oder aus Anlass einer Wallfahrt oder eines Studiums.
Die Erfüllung dieser und anderer Pflichten wurde ursprünglich wohl nicht mit Marken sondern mit einem Kerbholz überprüft. So verhielt es sich wenigstens hinsichtlich der Bezahlung der von den Kaplänen gelesenen Messen, wovon der folgende kapitularische Akt vom 28. Juni 1491 Zeugnis ablegt:
„Ebenso ist angeordnet worden, dass die Kapläne die Messen an ihren Altären zu lesen haben, wie es Brauch ist oder wie es im Schwarzen Buch vorgeschrieben steht, bei Strafe von fünfzehn Denaren für jede Messe usw. Und um festzustellen, ob die genannten Kapläne ihrer Verpflichtung zur Feier der Messen nachkommen, ist Herr de la Grange damit beauftragt worden, einem jeden sein Kerbholz auszuhändigen und jedes Mal eine Kerbe zu schneiden, wenn sie die Messe gelesen haben und ihre Kerbhölzer vorlegen; und für diese Mühewaltung soll er vier stiers Dinkel erhalten.“
Das älteste datierte Präsenzzeichen stammt aus dem Jahr 1519, von dem vermutlich nur ein Exemplar erhalten ist, was sich in einem Museum befindet.
Die Präsenzzeichen der Kirche Saint-Aubain, lassen sich nach de Schodt wie folgt einteilen:
Bleimarken zur Verwendung bei den täglichen Distributionen im Chor (Teilnahme an den kanonischen Stunden);
Bleimarken der Matutin (Nachtgebet)
Bleimarken der feierlichen Messe und der Vesper;
Bleimarken der Jahrgedächtnisse oder Stiftungen (jeder Kanoniker war verpflichtet testamentarisch ein Jahrgedächtnis zu stiften, die Testamente mussten vom Kapitel genehmigt werden).
Besondere Distributionen von Marken fanden statt bei den Akten oder Versammlungen des Kapitels, für die verschiedenen Kommissionen, mit denen das Kapitel seine Mitglieder betraute, sowie für die Teilnahme an den Prozessionen. Der Wert der Marken variierte je nach Anlass, die Marken der Matutin, der feierlichen Messe und der Vesper waren wenigstens doppelt so viel wert wie für die Teilnahme an den sog. kleinen Stundengebeten.
Es gab einen Notator (notator), dessen Aufgabe darin bestand, die Abwesenden zu verzeichnen und Jahreslisten zu erstellen, in welche alle Stiftungen und die Namen derjenigen eingetragen wurden, die zu deren Erfüllung verpflichtet waren. Der Notator war zugleich der Verteiler der Präsenzzeichen - distributor plumborum. Zuweilen konnte diese Aufgabe durch den Hüter des Kreuzganges übernommen werden.
Die Herstellung (Guss) der Marken oblag dem „Maître de fabrique“, den Gegenwart der Marken den Inhabern auszuzahlen unterlagen dem „Chairier“, ein weltlicher Einnehmer, dem das Kapitel die Verwaltung seiner Güter und Einkünfte übertrug.
Funktion der vorgestellten Marke
Nach de Schodt wurde die Marke vermutlich 1686 oder 1689 angefertigt und wurde für die Teilnahmen an den täglichen, kanonischen Stunden ausgegeben.
So erteilte am 22. Januar 1686 das Kapitel dem „Maître de fabrique“ den Auftrag, tausend Marken anfertigen zu lassen. Der Hersteller war ein Bleigießer namens Philippe Bourtonbour. De Schodt merkt ferner an, dass im Jahr 1689 der Preis für hundert Bleimarken des Kapitels von Saint-Aubain auf elf Florin festgesetzt war.
Literatur
De Schodt, Alphonse: Mereaux de Chapitre de L’Eglise de Saint-Aubain a Namur, RBN 1885, S. 265-285 ; http://www.numisbel.be/1885_10.pdf
https://diocesedenamur.be/a-propos-du-d ... nt-aubain/
Wikipedia zu „kanonische Stunden/Chorgebet“: https://de.wikipedia.org/wiki/Stundengebet,
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