Laut Katalog wurden für den Tunesischen Geldumlauf Münzen 1960 und 1983 geprägt.
Das erscheint mir etwas wenig für ein Land mit knapp 10 Mio Einwohnern.
Wird dort eher mit Scheinen bezahlt oder wurden die Münzen auch in den 70iger Jahren nur mit der Jahreszahl 1960 nachgeprägt (so wie unsere Münzen in den fünfziger Jahren)?
Tunesischer Geldumlauf?
Hallo vMadai !
"Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" "die Umschrift BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen."
Daraufhin wurden alle Kleinmünzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig bis 1965 mit dem Prägejahr 1950 versehen. In den Bekanntmachungen über die Ausprägung der Kursmünzen zu 2 Pfennig, 1 DM, 2 und 5 DM gab es keine Angabe des Prägejahres, also wurde das jeweils aktuelle benutzt. Diese verschiedenen Regelungen waren auf Dauer unbefriedigend und so wurden 1965 die Münzstätten angewiesen, ab 1966 sämtliche Münzen mit der Jahreszahl des jeweiligen Prägeauftrages zu versehen.
Weil in der Bekanntmachung der damaligen Bank deutscher Länder wörtlich stand:vMadai hat geschrieben:Ach, unsere 0,01 - 0,5 DM wurden von 1950-65 einfach nur mit 1950 weitergeprägt??
(Staun!?) Warum das denn?
"Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" "die Umschrift BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen."
Daraufhin wurden alle Kleinmünzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig bis 1965 mit dem Prägejahr 1950 versehen. In den Bekanntmachungen über die Ausprägung der Kursmünzen zu 2 Pfennig, 1 DM, 2 und 5 DM gab es keine Angabe des Prägejahres, also wurde das jeweils aktuelle benutzt. Diese verschiedenen Regelungen waren auf Dauer unbefriedigend und so wurden 1965 die Münzstätten angewiesen, ab 1966 sämtliche Münzen mit der Jahreszahl des jeweiligen Prägeauftrages zu versehen.
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