BGH-URTEIL ZUM WIDERRUFSRECHT BEI GEWERBLICHEN ONLINE-AUKTIO

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mfr
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BGH-URTEIL ZUM WIDERRUFSRECHT BEI GEWERBLICHEN ONLINE-AUKTIO

Beitrag von mfr » Sa 06.11.04 12:51

Datum: Mittwoch, 03. November 2004
Zeit: 16:08 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,

heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass gewerbsmäßige Händler auch beim Vertragsschluss im Wege einer Zeitablauf-Online-Auktion ein Widerrufsrecht gewähren müssen. Das Urteil hat jetzt endlich Klarheit in dieser bislang umstrittenen Rechtsfrage gebracht. Die gewonnene Rechtssicherheit ist ein Vorteil für alle eBay-Mitglieder.

Auch bislang hatten Widerrufsrechte bereits eine erhebliche Bedeutung auf dem eBay-Marktplatz. Denn schon jetzt wird etwa bei einem Drittel der Angebote gewerblicher Händler der Kauf mit der „Sofort-Kaufen“-Format zum Festpreis abgeschlossen. Für diesen Bereich war das Bestehen eines Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzrecht bereits anerkannt. Zudem bieten schon heute viele Händler auch beim Auktionsformat die Möglichkeit, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Dies trägt dazu bei, dass der eBay-Marktplatz auch für den Einkauf von Neuwaren bei gewerblichen Händlern immer beliebter wird.

Wichtig ist allerdings, dass das Widerrufsrecht nur bei Angeboten gewerblicher Händler vorgeschrieben ist. Wer also als Privatmann bei eBay handelt, um etwa seinen Dachboden zu entrümpeln oder seinen Gebrauchtwagen zu verkaufen, wird auch künftig keiner derartigen Verpflichtung unterliegen. Außerdem steht das gesetzliche Widerrufsrecht nur Verbrauchern zu, das heißt nur solchen Personen, die für ihren privaten Bedarf, nicht aber für gewerbliche Zwecke oder für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, eingekauft haben.

Das Widerrufsrecht gilt darüber hinaus auch nicht bei allen Produkten. Kein Widerrufsrecht besteht bei versiegelten Datenträgern mit Video- oder Audioinhalten oder Software, wenn die Datenträger vom Käufer entsiegelt wurden. Ausgenommen sind zudem Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte. Auch bei verderblichen Waren oder solchen, deren Verfallsdaten überschritten sind, ist kein Widerruf möglich. Schließlich sind auch alle Produkte vom Widerruf ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind.

Allgemeine Informationen zu Widerrufs- und Rückgaberecht finden Sie auch auf unseren Hilfeseiten, die wir nach Veröffentlichung des BGH-Urteils entsprechend aktualisieren werden.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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