Welcher Forist handelt auch gewerblich im Internet und muss seine Widerrufsbelehrung umstellen?
Dann geht es ja auch noch darum wie dem ebay-Kunden der Musterwiderruf übermittelt werden soll. Und möglicherweise werden die eigenen bisherigen AGB auch überarbeitet.
Ich habe mir noch keine großen Gedanken gemacht und kämpfe mich ansonsten am Pfingstsonntag durch die Materie.
Falls jemand nützliche Infos hat, vielen Dank im voaus!
neue Widerrufsbelehrung am 13.06.2013
Moderator: Locnar
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