Torfstecher hat geschrieben:
Was heißt "das war's"?
Das heißt, Du bekommst keinen Ersatz
Torfstecher hat geschrieben:
Entweder der Schein ist echt, oder er ist nicht echt.
Der Schein ist echt, aber eben nicht für den Umlauf bestimmt.
Torfstecher hat geschrieben:
Wenn er aber nicht, dann kann die Bank sich doch nicht einfach darauf herausreden, daß er zwar echt sei, aber auf irgendeiner geheimen schwarzen Liste stehe und daher nicht umgetauscht werden könne.
Warum sollte sich die Bank herausreden wollen? Wenn die Bank nicht zweifelsfrei feststellen kann ob der Schein echt ist, wird sie ihn automatisch bei der Bundesbank prüfen lassen. Und die werden dann der Bank schon entsprechend bescheid geben.
Torfstecher hat geschrieben:
aber der Schein könnte ja auch in einem Zustand sein, in dem man durchaus noch Chancen hat, ihn an der Ladenkasse loszuwerden.
Das kann ich mir eher nicht vorstellen, der Schein wird nach der Befreiungsaktion sicher nicht mehr an einer normalen Kasse angenommen (außer vielleicht an einem Kiosk in Köln ...

).