Amerikaner wollte Inflationsbanknote von 1923 umtauschen

Banknoten / Papiergeld

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mfr
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Amerikaner wollte Inflationsbanknote von 1923 umtauschen

Beitrag von mfr » Fr 29.04.05 22:13

Umtausch wertloser Reichsbanknote abgelehnt

Frankfurt/Main (dpa) - Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den von einem US-Bürger verlangten Umtausch einer wertlosen Banknote aus dem Inflationsjahr 1923 abgelehnt. Einzelrichter Paul Thiedemann gab der Deutschen Bundesbank Recht.

Die Bundesbank hatte auf die vor knapp 80 Jahren abgelaufene Umtauschfrist verwiesen (Az.: 1 E 6668/04). Die Banknote im Nennwert von 100 000 Mark wäre wegen der Währungsreform schon bei einem regulären Umtausch im Jahr 1925 nur den Bruchteil eines Pfennigs wert gewesen, erläuterte der Richter.

Mit der 1924 beschlossenen und im folgenden Jahr vollzogenen Währungsreform war das bis dahin umlaufende Geld nahezu komplett entwertet worden. In einem Zeitraum von vier Monaten bis zum 5. Juli 1925 konnten die alten Mark-Noten in die neue Reichsmark umgetauscht werden. Für eine Billion Mark erhielten die Eigentümer eine Reichsmark.

Der Mann aus dem US-Bundesstaat Washington hatte das Inflationsgeld im Nachlass seiner Eltern gefunden und im Oktober 2004 von der Bundesbank schriftlich die Auszahlung verlangt. Mit dem Erlös wolle er seine Enkel unterstützen, schrieb der Mann der Behörde, die sein Ansinnen aber förmlich ablehnte.

Möglicherweise habe der auf Englisch verfasste Bescheid samt Rechtsbelehrung den Mann zu einer Klage bewegt, vermutete Richter Thiedemann. Zu der mündlichen Verhandlung war der Kläger nicht erschienen. Thiedemann setzte den Streitwert des Verfahrens auf 5000 Euro, was bei einer Geldforderung in unbestimmter Höhe der gesetzlich festgelegte Satz sei. Auf den amerikanischen Kläger kommen daher laut Gebührenrechner des Gerichts nun 363 Euro Kosten zu. Es ist allerdings zweifelhaft, ob die Gebühr in den USA eingetrieben werden kann.
Quelle: http://www.news.de/308/04Umtausch_wertl ... elehnt.php

:lol: :lol: :lol:

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Austrojerk
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Beitrag von Austrojerk » So 01.05.05 13:16

scheiß amis! strohdumm und immer gleich jeden verklagen! aber ja keine ahnung von nix haben....

androl
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Beitrag von androl » Mi 18.05.05 15:21

Also ich hätte ihm den Schein einfach umgetauscht. Sind ja nur 0 Dollar und 0 Cents, abzüglich Umtauschgebühren :mrgreen:

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imokuk
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Beitrag von imokuk » Mo 23.05.05 07:58

Hallo,

aber wie kann den jemand der von dt. Behörden eine Antwort auf Englisch bekommt und somit wohl mit dem Deutschen nicht vertraut ist, soweit kommen, das er eine richtige Klage einreichen kann ???

Hat er da ein Postkarte zum Ankreuzen bekommen ala "Please check here if you want to sue the Bundesbank"? Ich kann mir nur so einen bürokratischen Automatismus vorstellen, oder der Kläger ist wirklich penetrant zielstrebig.

Naja wenn er die Summe nicht bezahlt und er irgendwann mal seinen Pass zeigen muss bei d. Grenzbeamten wird er hoffentlich wohl höflich gebeten die Rechnung zu begleichen.

Gruss,

Imokuk

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soggi
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Beitrag von soggi » Mo 23.05.05 16:39

aua das tut doch weh...dann will ich aber auch meine alu-chips á 200 oder 500 mark umtauschen *gg*...nein tut das weh!

hier ein paar klage-beispiele zum haare sträuben:
spiegel.de hat geschrieben: Zitat, spiegel.de schrieb:
In den USA hat eine Interessengruppe einen Wettbewerb ausgeschrieben, bei dem besonders absurde Warnhinweise auf Produkt-Etiketten gesucht werden. Den ersten Platz 2004 gewann ein Schild auf einer Toilettenbürste: "Nicht zur Körperhygiene verwenden". SPIEGEL ONLINE zeigt aktuelle und vergangene Preisträger.

Shawn P. aus dem kleinen Örtchen Laurel in Indiana wurde vom Blitz getroffen, überlebte das Unglück und haderte fortan mit seinem Schicksal. Ihm war nicht einfach ein Unglück widerfahren - ihm war übel mitgespielt worden. Fand er.

Also ging P. zum Anwalt, der zog vor Gericht - und verklagte den Paramount's King Island Park, in dem sein Klient niedergestreckt worden war, auf Schadenersatz. Begründung: Der Freizeitpark hätte alle Besucher unmissverständlich warnen sollen, sich bei Gewitter nicht im Freien zu tummeln.


"Wir leben in der klagewütigsten Gesellschaft der Welt", empört sich Dorigo Jones über fragwürdige Prozesse wie diesen. Er ist Geschäftsführer der Interessengruppe M-Law (Michigan Lawsuit Abuse Watch), die sich müht, die Amerikaner auf Absurditäten ihres Rechtssystems aufmerksam zu machen - und die Flut aberwitziger Produktklagen einzudämmen.

"Ende des gesunden Menschenverstandes"

Seit 1997 veranstaltet M-Law jedes Jahr den "Wacky Warning Labels"-Wettbewerb. Teilnehmer überall aus den USA sind aufgerufen, Etiketten einzusenden, die besonders abstruse Warnhinweise enthalten. In den vergangenen Jahren etwa wurde der Aufkleber auf einer Druckertoner-Kassette eingeschickt - Käufer wurden darauf belehrt: "Den Toner nicht essen". Fast schon legendär ist die Nachricht auf einer Angelhaken-Verpackung: "Verschlucken ist schädlich".

"Diese Warnetiketten sind ein Zeichen unserer von Rechtsstreitigkeiten belasteten Zeit", kommentiert M-Law-Mann Jones. In den Rechtsabteilungen der Hersteller ersonnen, sollen die Hinweise helfen, jede noch so an den Haaren herbeigezogene Entschädigungsklage abzuwehren. Die Hörer einer Detroiter Radiostation haben in der vergangenen Woche über die aktuellen Warnetiketten abgestimmt - und so ihre fünf Irrwitz-Favoriten für 2004 gewählt.

Auf dem zweiten Platz - nach dem Toilettenbürsten-Label - landete das Etikett "Produkt bewegt sich bei Benutzung", gefunden auf einem Roller für Kinder. Den dritten Preis bekam der Warnhinweis "Wenn einmal rektal verwendet, nicht mehr oral einführen" - er stand auf einem digitalen Fieberthermometer. Die Einsender der drei Top-Warnungen werden von M-Law mit Preisgeldern zwischen 100 und 500 Dollar belohnt. Für den Hauptgewinner gibt es dazu noch ein Buchpräsent: den Beststeller "Das Ende des gesunden Menschenverstandes: Wie die Gesetzgebung Amerika erstickt".

hinzu kommen noch solche sachen wie:
spiegel.de hat geschrieben: Bohrmaschinen, hier auf einem Symbolbild: Profi-Handwerker neigen zu Nebenberufen - das müssen sich der Hersteller einer Elektro-Bohrmaschine in den USA gedacht haben. Auf einem High-End-Gerät platzierten sie den Hinweis: "Dieses Produkt ist nicht als Zahnbohrmaschine gedacht".

Wo gebügelt wird, ist auch Dampf, und heiß wir es im allgemeinen auch. Weil das manchen Benutzern entgangen sein mag, brachte der Hersteller eines amerikanischen Bügeleisens den Warnhinweis an: "Bügeln Sie keine Kleidung, die gerade getragen wird."

Ein Feuer ist ein Feuer ist ein Feuer. Der Hersteller von speziellen Holzscheiten, die für Kamine daheim benutzt werden, ließ auf dem Brennmaterial die Warnung anbringen: "Vorsicht - Brandgefahr".

Wer weiß schon, auf welche Ideen Kunden so kommen. Auf einer Packung mit Kerzen für Geburtstagstorten wurde vorsichtshalber gewarnt: "Nicht als Ohrstöpsel oder für andere Zwecke verwenden, für die Einführung in Körperöffnungen nötig ist".

Wer hätte das gedacht: "Verwenden Sie dieses Produkt nicht als Spielzeug, Kissen oder Schwimmhilfe", stand auf einer Packung mit luftgefüllten Plastiktüten, die als Verpackungsmaterial benutzt werden sollen. Der Hinweis kam auf Platz fünf der "Wacky"-Liste 2004.

Autsch, meine Finger: Ein kalifornischer Kunde machte die M-Law-Gruppe auf ein Mixgerät aufmerksam, auf dem stand: "Während der Benutzung kein Essen aus dem Mixer entfernen". Platz vier der aktuellen Rangliste.

Schneefräsen sind schwer und können bisweilen ins Rutschen geraten, wenn man sie auf abschüssigen, glatten Flächen benutzt - das weiß nicht jeder. Deshalb stand auf einem amerikanischen Fabrikat: "Schneefräse nicht auf dem Hausdach benutzen".

Schubkarren sind für viele Zwecke zu gebrauchen, aber nicht für alle. Auf einem amerikanischen Schubkarren-Rad war die Warnung angebracht: "Nicht für die Autobahnnutzung gedacht".

Pappschilder fürs Auto halten zwar Sonnenlicht ab, damit der Wagen im Sommer recht kühl bleibt - sie hemmen gemeinhin aber die Sicht durch die Windschutzscheibe. Ein amerikanischer Hersteller gab Kunden den Tipp: "Nicht mit aufgestelltem Sonnenschutz fahren".
oder
monoteque.de/dragon hat geschrieben: Das ist ne wahre Geschichte und hat den 1. Platz im amerikanischen "Wettbewerb
der Strafverteidiger" (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:

In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden.
Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und
forderte die Versicherung auf (- die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht - ), den Schaden zu ersetzen.
In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren "durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet wurden.

Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte ... und gewann!
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die
Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden.
Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe.

Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 $ an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag wegen 24 Fällen von Brandstiftung (arson) verhaftet.
Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 $ Geldstrafe verurteilt
da kann man Austrojerk wohl nur beipflichten!
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Und sie wollen, daß ihr bleibt wie ihr seid alle Zeit![/b]

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