Zur Zeit befindet sich ein Antrag auf Änderung des § 86a StGB im Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat Drucksache 216/17).
Das Verbergen/Abdecken von NS-Zeichen soll zukünftig keine Wirkung mehr haben.
Außerdem soll der gewerbliche Handel mit allem, was einen Bezug zur NS-Gewalt- und Willkürherrschaft und deren Repräsentanten sowie der Leidensgeschichte der Opfer des NS-Regimes hat (auch wenn kein NS-Kennzeichen vorhanden ist), verboten werden.
Ich habe hierzu einen Schriftsatz beim Bundesrat eingereicht:
http://www.forum-historicum.de/get_file ... vnr=645918
Änderung § 86a StGB
- Alter Fritz
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