Onlineauktionshaus verklagen

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omega1277
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Onlineauktionshaus verklagen

Beitrag von omega1277 » Do 23.12.10 10:25

Ich habe vor einigen Tagen versucht bei E*** mehrere DM Scheine zu verkaufen, diese Auktionen wurden gelöscht und man hat mir eine spektakuläre Begründung dafür geliefert:
Zitat "Uns ist bewusst, dass Sie diese Geldscheine mit den besten Absichten
angeboten haben und möglicherweise nicht wussten, dass das Anbieten von
Banknoten, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, gegen Bestimmungen des
Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und somit auch gegen die Grundsätze
oder AGB von eBay verstoßen. Selbst DM-Geldscheine sind tatsächlich als
gesetzliche Zahlungsmittel zu qualifizieren und dürfen aus diesem Grunde
nicht gehandelt werden. "
Nun wenn der Handel von gültigen Zahlungsmitteln rechtswiedrig ist frage ich mich warum es bei E*** abertausende Angebote gibt und warum es dafür überhaupt Kategorien gibt?
In meinen Augen ist das doch Förderung von illigalen Geschäften und gehört angezeigt.
Leider kenne ich keinen Anwalt der an sowas Spaß hat.

Mario17
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Re: Onlineauktionshaus verklagen

Beitrag von Mario17 » Do 23.12.10 22:33

Nicht von gültigen Zahlungsmitteln sondern von gültigen Banknoten - sprich Geldscheinen.

Gegen Ebay wirst du sowieso keine Chancehaben vermute ich jetzt mal.

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