16 eine feine Mark zu Isenburg... echt?
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16 eine feine Mark zu Isenburg... echt?
Hallo,
ich habe heute das oben genannte Stück erworben. Nun habe ich bei Coinarchives folgendes gefunden:
http://www.coinarchives.com/w/results.p ... d+isenburg
Der Durchmesser (40mm) stimmt. Nur wiegt mein Stück 26,22g. Ist das nun eine Fälschung? Oder wurden diese Stücke auch mit anderer Silberlegierung geprägt?
Kennt jemand vielleicht ein Stück wie meines? Oder hat vielleicht Informationen dazu?
Vielen Dank schonmal im Vorraus und freundliche Grüße aus der Eifel
Frederik
ich habe heute das oben genannte Stück erworben. Nun habe ich bei Coinarchives folgendes gefunden:
http://www.coinarchives.com/w/results.p ... d+isenburg
Der Durchmesser (40mm) stimmt. Nur wiegt mein Stück 26,22g. Ist das nun eine Fälschung? Oder wurden diese Stücke auch mit anderer Silberlegierung geprägt?
Kennt jemand vielleicht ein Stück wie meines? Oder hat vielleicht Informationen dazu?
Vielen Dank schonmal im Vorraus und freundliche Grüße aus der Eifel
Frederik
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Nein, ich habe nicht viel bezahlt. Wenn ich mir nicht sicher bei der Echtheit bin, bin ich auch nicht bereit viel auszugeben. Zumindest wenn es keine Garantie gibt. Ich fand das Stück nur sehr interessant, das war mir die paar Euro wert
(noch unter 10
).
Ich habe auch eines dieser Stücke bei ebay als 'Neuprägung' (angeblich eine vorsichtige Angabe, aber ich denke schon beabsichtigt) gefunden.
Naja, wegwerfen tu ich es nicht.
Danke auf jedenfall für Deine Meinung/Einschätzung. Obwohl ich noch eine Frage hätte, wenn es eine 'Fälschung' ist, wieso dann der riesen Gewichtsunterschied?
MfG
Frederik


Ich habe auch eines dieser Stücke bei ebay als 'Neuprägung' (angeblich eine vorsichtige Angabe, aber ich denke schon beabsichtigt) gefunden.
Naja, wegwerfen tu ich es nicht.
Danke auf jedenfall für Deine Meinung/Einschätzung. Obwohl ich noch eine Frage hätte, wenn es eine 'Fälschung' ist, wieso dann der riesen Gewichtsunterschied?
MfG
Frederik
Hallo Usen,usen hat geschrieben:Obwohl ich noch eine Frage hätte, wenn es eine 'Fälschung' ist, wieso dann der riesen Gewichtsunterschied?
Nachprägung <---> Fälschung, wo ist der Unterschied ?

Es sind in beiden Fällen keine echten Münzen. Da die Stücke nicht gekennzeichnet sind, könnte man von Fälschung reden. Der Gesetzgeber verlangt aber auch keine Kennzeichnung von Nachprägungen von Münzen vor 1850.

Durch die schlechte Umsetzung und das falsche Material sind es jedenfalls keine ernsthaften Fälschungen. Erfahrungsgemäß gibt es von hochseltenen und extrem teuren Münzen auch nur wenige Fälschungen. Wer soviel Geld für eine Münze ausgibt, wird sie vorher genau prüfen. Da müßte der Fälscher schon ein echter Meister seines Fachs sein.
Ich hab auf Anhieb 5 gefunden. http://search.ebay.de/search/search.dll ... category0=usen hat geschrieben:Ich habe auch eines dieser Stücke bei ebay als 'Neuprägung' (angeblich eine vorsichtige Angabe, aber ich denke schon beabsichtigt) gefunden.
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Muenzenfreund hat geschrieben: Nachprägung <---> Fälschung, wo ist der Unterschied ?
Es sind in beiden Fällen keine echten Münzen. Da die Stücke nicht gekennzeichnet sind, könnte man von Fälschung reden.
Da stimme ich Dir zu, nur Laien wie ich fallen darauf rein.Muenzenfreund hat geschrieben:Durch die schlechte Umsetzung und das falsche Material sind es jedenfalls keine ernsthaften Fälschungen.

Aber wie so oft, sind 'unerfahrene Ausflüge' in andere Sammelgebiete sehr riskant.
Aber ich muss auch sagen, ich habe nichts gegen Medaillen oder Neuprägungen. Immerhin ist es ja auch ein Beleg für etwas dagewesenes. Aber ein Original für den Preis wäre mir lieber.

Wie dem auch sei, mir war das schon eine Hilfe, vielleicht auch eine Lehre, das wird sich beim nächsten interessant wirkenden Stück zeigen. Ich denke jedoch, nun werde ich vorsichtiger sein.
Danke nochmals und MfG
Frederik
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Hallo, Muenzenfreund,
Ungekennzeichnete Fälschungen herzustellen oder zu verkaufen ist verboten, egal aus welcher Zeit das Original stammt.
Im Gesetz heißt es:
Damit soll verhindert werden, daß Fälschungen, die selbst schon historisch interessant sind, unter das Verbot fallen. Sonst wären ja z.B. Paduaner oder selbst subaerate römische Denare heute noch illegal.
Gruß,
Torfstecher
Doch, tut er!Der Gesetzgeber verlangt aber auch keine Kennzeichnung von Nachprägungen von Münzen vor 1850.

Ungekennzeichnete Fälschungen herzustellen oder zu verkaufen ist verboten, egal aus welcher Zeit das Original stammt.
Im Gesetz heißt es:
Das bedeutet: Wenn die Fälschung vor 1850 hergestellt worden ist, darf sie frei gehandelt werden. Auf das Alter des Originals kommt es dabei nicht an.Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
Damit soll verhindert werden, daß Fälschungen, die selbst schon historisch interessant sind, unter das Verbot fallen. Sonst wären ja z.B. Paduaner oder selbst subaerate römische Denare heute noch illegal.
Gruß,
Torfstecher
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Hallo,
eins aber ist sicher, wer Nachahmungen Fälschungen nicht als diese Kennzeichnet, handelt in betrügericher Weise . Betrug widerum ist eindeutig strafbar . Auch Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe .
Gruss Klaus
eins aber ist sicher, wer Nachahmungen Fälschungen nicht als diese Kennzeichnet, handelt in betrügericher Weise . Betrug widerum ist eindeutig strafbar . Auch Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe .
Gruss Klaus
Braunschweig-Lüneburg und Stadt Hannover Münzenfreund .
Sammler u. Numismatiker
http://www.welfenprinz-home.de
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Ich hoffe doch aber das gilt nicht für den Besitz solcher, ungekennzeichneter Stücke. Nebenbei habe ich die Stücke in Belgien erworben, es könnte also auch sein das dort die Gesetze anders sind. Wenn es sich denn um deutsche Gesetze handelt.welfenprinz hat geschrieben:Hallo,
eins aber ist sicher, wer Nachahmungen Fälschungen nicht als diese Kennzeichnet, handelt in betrügericher Weise . Betrug widerum ist eindeutig strafbar . Auch Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe .
Gruss Klaus
MfG
Frederik
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Hallo Frederik,usen hat geschrieben:Ich hoffe doch aber das gilt nicht für den Besitz solcher, ungekennzeichneter Stücke. Nebenbei habe ich die Stücke in Belgien erworben, es könnte also auch sein das dort die Gesetze anders sind. Wenn es sich denn um deutsche Gesetze handelt.welfenprinz hat geschrieben:Hallo,
eins aber ist sicher, wer Nachahmungen Fälschungen nicht als diese Kennzeichnet, handelt in betrügericher Weise . Betrug widerum ist eindeutig strafbar . Auch Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe .
Gruss Klaus
MfG
Frederik
Besitz und Erwerb ist nicht strafbar, aber beim Verkauf darf nichts verschwiegen oder betrogen werden .
Gruss Klaus
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