Liste mehrwertsteuerfreier Goldmünzen 2005

Europa (ohne Euros) und Afrika - ab etwa 1500.
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mfr
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Liste mehrwertsteuerfreier Goldmünzen 2005

Beitrag von mfr » Sa 18.12.04 23:34

Das Amtsblatt aus Brüssel ist da

"Wunderliste" am 23.11.2004 erschienen

Die Münzhändler der Europäischen Union haben mit Spannung auf sie gewartet und geahnt: Gutes wird sie gewiß nicht bringen – die „Wunderliste“ der mehrwertsteuerfreien Münzen. Nun liegt die Liste vor, ihr genauer Name lautet: „Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 2b Buchstabe A Ziffer II) der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen. Dazu noch ein „Aktenzeichen“, das bei solchem Pamphleten nicht fehlen darf (2004/c 285/05).
Diese Liste enthält alle die Goldmünzen, die von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit sind, weil sie, ähnlich wie Goldbarren, zu Anlagezwecken gehandelt und gekauft werden. Grundsätzlich sind nur Goldmünzen steuerbefreit, die aus mindestens 900/1000 feinem Gold geprägt wurden. Also auch eine Münze, die vielleicht 2005 von einem Staat in einer Nominalstufe ausgegeben wird, die in der Liste steht, ist dennoch steuerpflichtig, wenn der Ausgabestaat eine schlechtere Goldlegierung zur Prägung verwendet hat.
Die Bezeichnung „Wunderliste“ verdient das Papier auch 2005, weil wiederum hier etwas ohne numismatische Sachkenntnis entstanden ist, was auch Laien verblüfft. Wer nur etwas mit Münzen zu tun hat, kann nur den Kopf schütteln. Freuen können sich einige Münzstätten und Nationalbanken, Alderney ist mit einer Münze vertreten, Belgien immerhin mit fünf, dabei gibt es vier ECU-Stücke, dazu 100 Euro und 5000 Franken. Gabun und Gibraltar hingegen werden besser bedient, ebenso wie Guernsey. Die Insel Man ist mit Angels, Crowns und Pfunden und noch mit Sovereigns bedacht. Auch Österreich wird nicht stiefmütterlich bedient.

Steuergeschenke für neue EU-Staaten
Was die neuen EU-Staaten angeht, so scheinen unsere polnischen Nachbarn hier ganze Arbeit in Brüssel geleistet zu haben. Verschwunden sind hier die einzigen, zwar nie ausgegebenen, aber immerhin mal für den Verkehr geprägten Münzen von 1925, und zwar beide. Dafür sind aber die 100- und 200-Zloty-Stücke, die gern gesammelt werden, enthalten. Sie werden in ausreichender Menge geprägt. Wie es die Polen hingegen geschafft haben, die 50, 100, 200 und 500 Zloty-Stücke „Golden Eagle“ in diese Liste zu kriegen, wird wie vieles in dieser Liste ein großes Geheimnis bleiben. Diese „Adlermünzen“ sollten 1995 mal Anlagemünzen werden, doch waren sie in der Produktion so teuer, daß ihr Verkaufspreis stets viel zu hoch war, im Vergleich zum Goldwert. Die meisten „betuchten“ Sammler kauften den ersten Jahrgang (Auflage 2500 Stück), und die Münzstätte prägte im Jahr 2000 nur noch ganze 500 Exemplare davon. Man sieht: in Brüssel weiß man, was „Anlagemünzen“ sind.
Nicht alle neuen EU-Länder sind allerdings so gut bedacht worden, denn Litauen wird keine steuerfreie Münze zugestanden, nicht eine. Auch Estland fällt durch die „Roste“. Besser sieht es bei Lettland aus, denn da ist eine Münze enthalten – die es nicht gibt. Obwohl Deutsch aus gutem Grund Amtssprache bei der EU ist, hat man hier wieder entweder einen unfähigen Dolmetscher hinzugezogen oder einfach das abtippen lassen, was man immer schon in der Liste hatte. Die Landeswährung heißt wieder „Latus“. Möglich ist allerdings, daß man mit der Rechtschreibreform weiter ist als der Verfasser dieser Zeilen. Was man allerdings bei der Slowakei aufgenommen hat, ist – wie vieles – unbegreiflich. Hier gibt es 1, 2, 5 und 10 Dukaten. Vielleicht meint man da alte Nachprägungen oder gar Medaillen? Tschechien hingegen ist prächtig bedient. Doch die Slowaken werden kaum begreifen, daß ihre „echten“ Münzen nicht aufgeführt sind. Bei den USA gibt es nur noch 20-, 25- und 50-Dollars-Münzen in der Liste. Der Euro findet beim Vatikan keine Berücksichtigung, hier sind 20-Lire-Stücke steuerfrei. Ärger gibt es auch bei Großbritannien. Hier sind Teilstücke der Guinea (sic!) dabei, auch 50 Pence, meint man hier die raren Goldabschläge von Kursmünzen? Das schlichte alte Pfund, eine der klassischen Anlagemünzen hingegen als 1 Pound oder Pfund ist nicht zu entdecken. Auch nicht als Sovereign, da gibt es nur den halben sowie 2er und 5er. Belassen wir es bei dieser kurzen Analyse.

Nur auf ein Wort "Deutschland"
Die Aufstellung in der Liste enthält bei unserem Land nur eine einzige Position, kurz und knapp zwei Worte: 10 Mark. Das war es. Sie haben richtig gelesen. Es sind weder die Abschiedsmark, noch die 100- und 200-Euro-Sondermünzen aufgeführt, von 20 Mark des Kaiserreichs gar nicht zu reden. Was nicht in der Liste steht – ist entsprechend mit Mehrwertsteuer zu handeln. Im Prinzip, muß man gerechterweise noch hinzufügen. Denn bei den Erläuterungen gibt es ja noch einen Punkt d), der da lautet: „Die Lieferung einer nicht in dieser Liste verzeichneten Münze kann jedoch von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn die Münze die entsprechenden Kriterien der Sechsten Mehrwertsteuerrichtline erfüllt.“ Eine Richtlinie ist immer gut und gibt Orientierung. Wer erinnert sich an den Spruch: „Die Landkarte ist richtig, nur die Gegend ist falsch“? Während bei den „gelisteten“ Münzen nur auf die „Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 2b Buchstabe A Ziffer II) usw. usf. …“ verwiesen werden muß, ist bei anderen Stücken ein „Einzelnachweis“ zu erbringen. Also eine Erklärung, warum dieses Stück nach der „Sechsten“ zu versteuern ist. Nun, Steuerberater müssen auch leben und man könnte fast Mitleid mit den Steuerbeamten haben, die das alles überprüfen sollen. Doch das Mitleid des Verfassers dieser Zeilen hält sich in Grenzen. Mit Sorge überlegt er: „Wie soll das weitergehen, wenn man nicht einmal eine handwerklich einigermaßen ordentliche Goldliste in Brüssel erarbeiten kann? Bei dem Gedanken, daß lebensnotwendige und wichtige Dinge ebenso unqualifiziert abgearbeitet werden, kann da schon pure Angst aufkeimen.“
Quelle: www.gietl-verlag.de

Die Liste gibt es als PDF-Datei unter http://www.bundesfinanzministerium.de/A ... uenzen.pdf

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