Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
ich bin neu hier im Forum und hoffe auf Eure Hilfe und Unterstützung. Ich habe letztes Jahr einige Münzen und Barren erworben und würde gerne wissen, ob ich diese überhaupt wieder verkaufen darf.
Es geht um einen Maple Leaf Barren, der aus einem unendlen Kernmetall (Messing oder Kupfer) besteht sowie einer edlen Plattierung mit 999er Gold. Ist nun die Prägung und die Angabe des Feingehalts erlaubt oder verboten?
Ich denke es ist verboten aufgrund von § 8 FeinGehG: http://www.gesetze-im-internet.de/feing ... 00884.html
(1) Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.
(2) Dasselbe gilt von Gold- und Silberwaren, mit welchen aus anderen Metallen bestehende Verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden sind.
(3) Bei Ermittlung des Feingehalts bleiben alle von dem zu stempelnden Metall verschiedenen, äußerlich als solche erkennbaren Metalle außer Betracht, welche:
1. zur Verzierung der Ware dienen;
2. zur Herstellung mechanischer Vorrichtungen erforderlich sind;
3. als Verstärkungsvorrichtungen ohne metallische Verbindung sich darstellen.
Was meint ihr?
Foto anbei.
Vielen Dank!
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Re: Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
Verstehe ich recht, dass dieses Teil den Eindruck vermittelt, eine Unze Feingold zu sein?
Woran erkennt man, dass dem nicht so ist?
Wenn es nicht kinderleicht erkennbar ist, dann ist das doch ähnlich wie Falschgeld, also ein Betrugsversuch?
Einen falschen Hunni dürfte ich doch auch nicht für 50 Cent als Falschgeld anbieten (und sagen, was der Käufer damit macht, ist seine Sache) - oder?
Woran erkennt man, dass dem nicht so ist?
Wenn es nicht kinderleicht erkennbar ist, dann ist das doch ähnlich wie Falschgeld, also ein Betrugsversuch?
Einen falschen Hunni dürfte ich doch auch nicht für 50 Cent als Falschgeld anbieten (und sagen, was der Käufer damit macht, ist seine Sache) - oder?
- Pflock
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Re: Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
Immer wenn irgendwas mit "Mills" drauf steht - Finger weg! Dann ist es vergoldet oder versilbert. Der Feingehalt von 999 bezieht sich hier auf die Goldschicht, die sich im Micrometer-Bereich befinden. Wieviel 100 Mills sind habe ich nicht rausgefunden.
Die Gewichtsangabe (1 Troy oz) bezieht sich aber auf den ganzen Barren.
Man hat also 1 oz ~ 31,1g unedles Metall mit einer superdünnen Goldschicht, die Wertmäßig nicht zu erfassen ist.
Da aber das mit dem "Mills" draufsteht, ist es rechtlich gesehen kein Betrug.
Die Gewichtsangabe (1 Troy oz) bezieht sich aber auf den ganzen Barren.
Man hat also 1 oz ~ 31,1g unedles Metall mit einer superdünnen Goldschicht, die Wertmäßig nicht zu erfassen ist.
Da aber das mit dem "Mills" draufsteht, ist es rechtlich gesehen kein Betrug.
Gruß Pflock
Ich sammel Münzen und Medaillen aus Mühlhausen in Thüringen, vom Mittelalter bis heute.
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- Pflock
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Re: Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
Genau das ist auch mein Problem. In Wikipedia ist es so beschrieben. Ich nehme an, daß das auf den Barren nur eine Phantasie-Einheit ist. Könnte 1-millionstel mm bedeuten.vMadai hat geschrieben:Dann wären ja 100 Mil ein Zehntel Zoll, mithin 2,5 mm und der Barren sogar etwas wert. Das kann ja wohl kaum sein.
Meine Theorie:
- 1Mill (das auf diesen Barren) entspricht 1 Nanometer (nm)
- 100Mills somit 100nm = 0,1 µm (Mikrometer)
- beim galvanischen Vergolden werden Schichtdicken ab 0,1 µm erzeugt
Gruß Pflock
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Re: Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
Hallo Pflock,
ich denke du hast recht, diese Dicke von 100 MIlls ( ein zehntel Zoll) kann unmöglich sein.
Aber in der Technik (auch auf Wikipedia) ist die Maßangabe von 1mil = 1 Tausendstel Zoll.
Sorry wenn ich etwas falsches verbreitet habe.
Als Abkürzung habe ich noch Mill. gefunden für eine Million, das entspräche dann deinen Angaben.
LG
Franz
ich denke du hast recht, diese Dicke von 100 MIlls ( ein zehntel Zoll) kann unmöglich sein.
Aber in der Technik (auch auf Wikipedia) ist die Maßangabe von 1mil = 1 Tausendstel Zoll.
Sorry wenn ich etwas falsches verbreitet habe.
Als Abkürzung habe ich noch Mill. gefunden für eine Million, das entspräche dann deinen Angaben.
LG
Franz
- coin-catcher
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Re: Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
Was definitiv unrechtmässig ist und wo das Gesetz voll greifen würde:
http://www.ebay.de/itm/CHINA-SILBER-PAN ... _716wt_924
beendete Auktion - kein Original...
http://www.ebay.de/itm/CHINA-SILBER-PAN ... _716wt_924
beendete Auktion - kein Original...
Viele Grüße
cc
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Ich bin immer auf der Suche nach Danziger Münzen, Medaillen + Scheinen - egal welcher Zustand & Epoche, bitte alles anbieten - auch Einzelstücke.
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Re: Erlaubt oder verboten? - § 8 FeinGehG
Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
So etwas hier ist verboten, da der Feingehalt angegeben ist:
http://www.hood.de/img1/full/2616/26161720.jpg
Wie sieht das mit dem Replika-Barren aus?
http://www7.pic-upload.de/26.01.12/579bac5bhse.jpg
Ist das erlaubt? Oder muss irgendwo noch COPY geprägt werden oder sonstiges?
Viele Grüße
danke für die Antworten.
So etwas hier ist verboten, da der Feingehalt angegeben ist:
http://www.hood.de/img1/full/2616/26161720.jpg
Wie sieht das mit dem Replika-Barren aus?
http://www7.pic-upload.de/26.01.12/579bac5bhse.jpg
Ist das erlaubt? Oder muss irgendwo noch COPY geprägt werden oder sonstiges?
Viele Grüße
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