Spaßbieter bei eBay
Moderator: Locnar
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Spaßbieter bei eBay
Spaßbieter bei ebay nicht erwünscht
Mit Vertragsstrafen bis zu 30 % des letzten Gebots können Verkäufer jene Bieter zur Kasse bitten, die bei einer Online-Auktion ohne tatsächliche Kaufabsicht Angebote abgeben.
Dies hat das Amtsgericht Bremen bestätigt und einen „Spaßbieter“ zur Zahlung von rund 1.700 € verurteilt (Az. 16C168/05). Darüber hinaus hat das Gericht den Beklagten in punkto Datensicherheit belehrt, dass er Passwort und Benutzernamen sorgfältig aufzubewahren habe und auch dann zahlen müsse, wenn ein Dritter seinen Account benutze.
Geklagt hatte ein Privatmann, der ein Fahrzeug bei eBay versteigern wollte. Er kündigte auf seiner Angebotsseite an, dass im Falle nicht ernst gemeinter Angebotsangaben mit einer „Schadenssumme von 30 %“ und der Einschaltung eines Anwalts zu rechnen sei.
Der spätere beklagte lehnte die Abnahme des ersteigerten Fahrzeuges ab und verwies darauf, dass sein Bruder seinen Account genutzt habe, ohne aber tatsächlich etwas ersteigern zu wollen. Dies war für das Amtsgericht jedoch unerheblich.
Mit Vertragsstrafen bis zu 30 % des letzten Gebots können Verkäufer jene Bieter zur Kasse bitten, die bei einer Online-Auktion ohne tatsächliche Kaufabsicht Angebote abgeben.
Dies hat das Amtsgericht Bremen bestätigt und einen „Spaßbieter“ zur Zahlung von rund 1.700 € verurteilt (Az. 16C168/05). Darüber hinaus hat das Gericht den Beklagten in punkto Datensicherheit belehrt, dass er Passwort und Benutzernamen sorgfältig aufzubewahren habe und auch dann zahlen müsse, wenn ein Dritter seinen Account benutze.
Geklagt hatte ein Privatmann, der ein Fahrzeug bei eBay versteigern wollte. Er kündigte auf seiner Angebotsseite an, dass im Falle nicht ernst gemeinter Angebotsangaben mit einer „Schadenssumme von 30 %“ und der Einschaltung eines Anwalts zu rechnen sei.
Der spätere beklagte lehnte die Abnahme des ersteigerten Fahrzeuges ab und verwies darauf, dass sein Bruder seinen Account genutzt habe, ohne aber tatsächlich etwas ersteigern zu wollen. Dies war für das Amtsgericht jedoch unerheblich.
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Ich hab so schon einmal 2850 € bekommen weil ein 18-jähriges Mädel unseren MX-5 ersteigert hat und dann keine Kohle hatte. Nach 3 Wochen hatte ich dann angerufen und Ihren Vater an der Leitung. Der ist aus allen Wolken gefallen, mich um die Auktionsnummer gebeten, sich alles durchgelesen (waren 15% vom Kaufpreis 18980 €) und 3 Tage später hatte ich die Kohle auf dem Konto!!!
Ich finde das mehr als richtig so gegen Spaßbieter vorzugehen.
Grüße
Denis
Ich finde das mehr als richtig so gegen Spaßbieter vorzugehen.
Grüße
Denis
Frettchenfreund und Euro-Münzen Sammler!
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Denissin hat geschrieben:Ich hab so schon einmal 2850 € bekommen weil ein 18-jähriges Mädel unseren MX-5 ersteigert hat und dann keine Kohle hatte. Nach 3 Wochen hatte ich dann angerufen und Ihren Vater an der Leitung. Der ist aus allen Wolken gefallen, mich um die Auktionsnummer gebeten, sich alles durchgelesen (waren 15% vom Kaufpreis 18980 €) und 3 Tage später hatte ich die Kohle auf dem Konto!!!
Ich finde das mehr als richtig so gegen Spaßbieter vorzugehen.
Grüße
Denis
Das war aber prima Geschäft für Dich!
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***** 2. BUNDESLIGA TIPPKÖNIG SAISON 2005/2006 *****
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arturo hat geschrieben:Denissin hat geschrieben:Ich hab so schon einmal 2850 € bekommen weil ein 18-jähriges Mädel unseren MX-5 ersteigert hat und dann keine Kohle hatte. Nach 3 Wochen hatte ich dann angerufen und Ihren Vater an der Leitung. Der ist aus allen Wolken gefallen, mich um die Auktionsnummer gebeten, sich alles durchgelesen (waren 15% vom Kaufpreis 18980 €) und 3 Tage später hatte ich die Kohle auf dem Konto!!!
Ich finde das mehr als richtig so gegen Spaßbieter vorzugehen.
Grüße
Denis
Das war aber prima Geschäft für Dich!
Das kommt noch darauf an ob er beim nächsten Verkauf auch so hohe Gebote bekommen hat.
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