Meine Frau und ich haben in "unserer" Strasse, gegenüber unserer alten Wohnung ein Haus gekauft.
Das Einzige was sich beim Umzug geändert hat war die Hausnummer! Von 19 in 20.....
Ich habe, aus Jux, unsere Zustellerin gefragt ob ich dafür einen Nachsendeantrag stellen müsse.....
Da hat sie ganz ernst gesagt: "Ja, müssen sie!"
Ich wollte dann wissen, warum das denn nicht so ginge, sie wisse doch das wir jetzt nur gegenüber wohnen.
Ihre Begründung.....die Post verbiete das, weil ein Nachsendeauftrag kostenpflichtig ist und sie sich der Gebührenunterschlagung strafbar mache, wenn sie die Post an eine andere Adresse ausliefere und dafür ihren Job verlieren könne!!!
