Neureglungen ab dem 1. Januar 2003

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mfr
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Neureglungen ab dem 1. Januar 2003

Beitrag von mfr » Mo 30.12.02 19:46

Montag 23. Dezember 2002, 14:05 Uhr
Viele Neureglungen ab dem 1. Januar 2003
Berlin (AP) Mit dem 1. Januar 2003 treten bundesweit viele Neuregelungen in Kraft. Im folgenden sind die Änderungen in den Bereichen Wirtschafts-, Umwelt-, Justiz-, Verkehrs- und Verbraucherpolitik sowie aus dem Ressort Auswärtiges aufgeführt:

Dosenpfand

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- Für Dosen und Einwegflaschen wird eine Pfandpflicht eingeführt. Sie sollen zum Händler zurückgetragen werden. Dies gilt für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Beim Verkauf erhebt der Händler 25 Cent für Dosen und kleine Wegwerfflaschen, 50 Cent für große Flaschen. Das Geld gibt es bei Rückgabe des Leerguts zurück. Der Handel hat noch kein einheitliches Rücknahmesystem. Deshalb kann das Pfand nur bei der jeweiligen Verkaufsstelle zurückverlangt werden. Als Nachweis dient entweder der Kassenzettel oder eine zusätzlich ausgegebene Pfandmarke.

ÖKOSTEUER UND TABAKSTEUER

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- Die Verbraucher müssen mit höheren Kosten für Kraftstoffe, Energieverbrauch und Tabakwaren rechnen. Die Tabaksteuer steigt am 1. Januar um einen Cent pro Zigarette. Zum Jahreswechsel treten die vorerst letzte schon beschlossene Erhöhungsstufe sowie einige Neuerungen bei der Ökosteuer in Kraft. Zum einen steigt die Ökosteuer auf Benzin, Diesel, Strom und diverse Heizstoffe. Zum anderen werden Vergünstigungen für Betriebe mit starkem Energieverbrauch gekürzt.

- Die Ökosteuer auf Benzin und Diesel wird je Liter um 3,07 Cent erhöht, der Satz auf Stromverbrauch um 0,25 Cent je Kilowattstunde. Für Erdgas werden ab 1. Januar 5,50 Euro je Megawattstunde fällig (bisher: 3,476 Euro), für Flüssiggas 60,60 Euro je 1.000 Kilogramm (bisher: 38,34 Euro), für schweres Heizöl 25 Euro je 1.000 Kilogramm (bisher: 17,89 Euro). Die Ökosteuer auf leichtes Heizöl, das insbesondere in Privathaushalten genutzt wird, bleibt unverändert.

- Der ermäßigte Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen steigt von 10,20 auf 12,30 Euro je Megawattstunde. Die Steuerermäßigung für Erdgas, das zum Antrieb von Fahrzeugen verwendet wird, gilt bis Ende 2020.

- Die Ermäßigung für energieintensive Betriebe steigt von derzeit 20 auf 60 Prozent des normalen Ökosteuersatzes. Die Mehrbelastung wird aber durch ein kompliziertes Regelwerk (Spitzenausgleich) begrenzt. Die Einnahmen aus der umstrittenen Steuer fließen weitgehend in die Rentenkasse.

Etliche Änderungen aus dem rot-grünen Sparpaket, darunter Kürzungen bei der Eigenheimzulage, die neue Pauschalsteuer auf Aktien- und bestimmte Immobiliengewinne sowie der Wegfall von Mehrwertsteuerermäßigungen bestimmter Produkte, sollten eigentlich auch zum 1. Januar in Kraft treten. Da die Union aber Widerstand im Bundesrat angekündigt hat, ist dies ungewiss.

Briefporto sinkt

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- Im Ergebnis einer schrittweisen Öffnung der europäischen Postmärkte wird zum 1. Januar 2003 die Monopolgrenze für Briefe in der EU auf 100 Gramm abgesenkt und zum 1. Januar 2006 auf 50 Gramm. Das Briefporto für eine Postkarte wird künftig von 51 auf 45 Cent, für den Standardbrief von 56 auf 55 Cent und für den Kompaktbrief von 112 auf 100 Cent gesenkt.

Preisangabenverordnung

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- Der Handel wird künftig verpflichtet, neben dem Endpreis einer Ware auch den Preis für eine bestimmte Menge anzugeben, zum Beispiel in Kilogramm oder Liter. Dieser Grundpreis soll es den Verbrauchern erleichtern, Waren noch besser zu vergleichen. Auch für Gas, Fernwärme und Elektrizität soll der Preis künftig so gestaltet sein, dass er Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile einschließt. Außerdem sind die Kosten für den Versand anzugeben.

- Für Hotels und Pensionen entfällt hingegen die Pflicht, in jedem Zimmer den Preis anzubringen.

Programm «Zukunft, Bildung und Betreuung»

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- Mit vier Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung von 2003 bis 2007 den Aufbau von bis zu 10.000 Ganztagsschulen. Das Programm soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Das Geld wird an die Länder verteilt und dort vor allem für notwendige Renovierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen an Schulen eingesetzt.

Autounfälle im Ausland

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- Autofahrer sollen bei Unfällen im Ausland künftig schneller entschädigt werden. Mit der gesetzlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie werden Versicherungen dazu verpflichtet, Schäden aus Verkehrsunfällen in EU-Staaten innerhalb von drei Monaten zu regulieren. Dazu müssen sie in jedem Mitgliedstaat einen Beauftragten benennen. Zudem verpflichten sich die Mitgliedstaaten in der Richtlinie dazu, Auskunfts- und Entschädigungsstellen einzurichten oder anzuerkennen. Sie sollen Geschädigten alle zur Regulierung seiner Ansprüche notwendigen Daten mitteilen und unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des säumigen Versicherers den Schadensausgleich übernehmen.

Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte

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- Bei der Bundestagswahl am 22. September konnten Blinde und Sehbehinderte erstmals ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben. Die Bundesregierung finanzierte die Bereitstellung von Wahlschablonen, die von Blindenvereinen hergestellt und verteilt wurden. Die gesetzliche Grundlage dafür tritt erst zum 1. Januar in Kraft. Bislang waren Blinde bei Wahlen auf die Unterstützung einer Vertrauensperson angewiesen.

Verbot von TBT-Verbindungen in Schutzanstrichen

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- Ab dem kommenden Jahr darf die zinnorganische Verbindung Tributylzinn (TBT) nicht mehr in Antifoulingmitteln für Schiffsanstriche verwendet werden. Der Wirkstoff sollte den Bewuchs von Schiffen durch Muscheln, Seepocken und Algen verhindern. Das aus dem Anstrich frei gesetzte schwer abbaubare TBT belastet die Gewässer und wirkt bereits in kleinen Konzentrationen giftig auf Wasserorganismen.

Schwarzfahren

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- Wer künftig ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, muss mit einem «erhöhten Beförderungsentgelt» von bis zu 40 Euro rechnen. Bisher lag die Obergrenze bei 30 Euro. Auf unterirdischen Bahnsteiganlagen gilt darüber hinaus in Zukunft ein Rauchverbot. Wer dagegen verstößt, Gegenstände aus den Fahrzeugen wirft oder hinausragen lässt, muss künftig 15 Euro Strafe zahlen. Wer nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle nur seinen Fahrschein vergessen hatte, ist sieben statt bisher fünf Euro los. Das Bearbeitungsgeld für die Erstattung nicht genutzter Fahrausweise wird von derzeit 1,50 auf zwei Euro angehoben.

Trinkwasser

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- Die neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft. Mit ihr sinkt unter anderem der zulässige Höchstwert für Blei schrittweise bis 2013.

Wirtschaftsförderung

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Um kleinen und mittleren Unternehmen einen leichteren Zugang zu Krediten zu ermöglichen, werden alle entsprechenden Förderprogramme des Bundes in der Mittelstandsbank zusammengeführt. Damit will der Gesetzgeber durch vereinfachte und kostengünstige Förderwege die Chancen für die Kreditvergabe über die Hausbanken steigern und das Problem der Eigenkapitalschwäche von Betrieben anpacken.

Vereinfachung der Gewerbeordnung

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- Die bislang 29 arbeitsrechtlichen Vorschriften werden auf sechs neu formulierte Grundnormen gekürzt. Dazu gehören der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie Regelungen zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Auswärtiges

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- Deutschland wird am 1. Januar für zwei Jahre Mitglied im UN-Sicherheitsrat. Im Februar übernimmt Berlin für einen Monat auch den unter den 15 Mitgliedern wechselnden Vorsitz.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/021223/12/34p9u.html

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