Huehnerbla hat geschrieben:Die Grenze zwischen Privatverkauf und Handel hängt nicht mit der Menge zusammen.
Wenn ich nach 20 Jahren Sammeltätigkeit bei eBay meine Doubletten verscherble handle ich als Privatperson, auch dann, wenn es 1000 Münzen sind.
Wenn ich auf dem Flohmarkt Münzen einkaufe um sie bei eBay wieder zu verscherbeln, handle ich gewerblich, da ich eine Gewinnerzielungsabsicht habe.
Sicher ist nicht die Menge das ausschlaggebende Kriterium.
Aber, wenn Du 1000 Münzen bei ebay verkaufst, bekommst Du garantiert Probleme mit dem FA.
Wenn Du Münzen auf dem Flohmarkt kaufst, zuhause feststellst, dass Du sie doch schon hast und bei eBay weiter verkaufst, dürfte das noch nicht unter gewerblichen Handel fallen.
Ich glaube, da ist die Grauzone ziemlich groß und viele werden sich dort drin tummeln.
Klar ist und da hast Du absolut recht: Wer aus reinen Gewinnerzielungsabsichten handelt, der handelt gewerblich und muss das anmelden. Aber da kann man ja auch negative Gewinne machen. Schau mal, wieviele Händler den KMS 2004 unter Verkaufspreis anbieten und verkaufen.
Vielleicht haben wir ja einen Juristen im Forum, der es auch mal einem Laien kurz und knapp erklären kann.