1 Krone 1911 - 1. Preis Ruder-Regatta?
-
- Beiträge: 209
- Registriert: So 17.08.03 23:44
- Wohnort: Salzburg Land
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
1 Krone 1911 - 1. Preis Ruder-Regatta?
Hallo, gibt es diese Münze überhaupt? 1 Krone 1911 (Edit: Österreich, Franz Joseph) - 1. Preis Ruder-Regatta in den Katalogen ist eine Krone von 1911 nie aufgeführt
Gruß
Christian
Gruß
Christian
Zuletzt geändert von wagner am Di 13.07.04 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
- Lutz12
- Moderator
- Beiträge: 2733
- Registriert: Fr 10.01.03 11:24
- Wohnort: Leipzig
- Hat sich bedankt: 12 Mal
- Danksagung erhalten: 49 Mal
Ich nehme an das ein Österreichsiches 1 Kronen-Stück gemeint ist. Ohne Foto sind Aussagen immer etwas schwieriger. 1 Krone 1911 gab es nicht. Für Deutschland kann ich sagen, dass Gesetze bestanden haben (irgendwo gabe ich sie auch im Wortlaut) die die Herstellung von Marken und Medaillen geregelt haben. Dabei war oberstes Gebot Verwechselung mit kursfähigen Umlaufmünzen auszuschließen. Dies geschah durch andere Durchmesser, anderes Material, auch denkbar durch offensichtlich nicht existente Jahreszahlen. In Kombination mit der Rückseite Ruder-Regatta vielleicht in Österreich erlaubt gewesen. Für Deutschland war die Herstellung für den Export erlaubt!
Eine andere hier wohl nicht zutreffende Möglichkeit ist auch das einseitige Abschleifen/Abdrehen der Münze, um sie dann zu gravieren.
Mit näheren Angaben (Durchmesser, Gewicht) und Bild kann man die Möglichkeiten eingrenzen.
Gruß Lutz12
Eine andere hier wohl nicht zutreffende Möglichkeit ist auch das einseitige Abschleifen/Abdrehen der Münze, um sie dann zu gravieren.
Mit näheren Angaben (Durchmesser, Gewicht) und Bild kann man die Möglichkeiten eingrenzen.
Gruß Lutz12
"Wenn Sie glauben, mich verstanden zu haben, dann habe ich mich falsch ausgedrückt" ( Alan Greenspan)
-
- Beiträge: 209
- Registriert: So 17.08.03 23:44
- Wohnort: Salzburg Land
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Hab so eine "Münze" bei Ebay gesehen.
http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 3920138181
(nicht meine Auktion, bin auch nicht der, der "es" ersteigert hat )
Eigentlich müsste es ja eine Medaille sein, da ja kein Nominale vorhanden ist, wobei die Kopfseite genau wie ein normales Kronenstück aussieht und auch als Silber ist ...
Gruß
Christian
http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 3920138181
(nicht meine Auktion, bin auch nicht der, der "es" ersteigert hat )
Eigentlich müsste es ja eine Medaille sein, da ja kein Nominale vorhanden ist, wobei die Kopfseite genau wie ein normales Kronenstück aussieht und auch als Silber ist ...
Gruß
Christian
- Lutz12
- Moderator
- Beiträge: 2733
- Registriert: Fr 10.01.03 11:24
- Wohnort: Leipzig
- Hat sich bedankt: 12 Mal
- Danksagung erhalten: 49 Mal
Dann ist es doch die oben zunächst als nicht zutreffende Möglichkeit genannte. Da die Herstellung von Medaillen in kleinen Auflagen (z.B. für eine Ruderreagtta ) aufgrund der Hohen Kosten für die Prägewerkzeuge extrem teuer ist, wurden sehr häufig Kursmünzen oder auch Medaillen "weiterverarbeitet". So auch in Deinem Fall. Diese Stücke sind sicher nicht so häufig, anderseits werden sie auch nicht alzu hoch gehandelt (siehe ebay-link), weil sie eigentlich jederzeit nachgefertigt werden könnten. Insofern insofern sind geprägte Medaillen wohl immer höher bezahlt als gravierte Medaillen.
Trotz allem ein nettes Stück.
Gruß Lutz12
Trotz allem ein nettes Stück.
Gruß Lutz12
"Wenn Sie glauben, mich verstanden zu haben, dann habe ich mich falsch ausgedrückt" ( Alan Greenspan)
- wpmergel
- Beiträge: 1538
- Registriert: Mo 08.07.02 10:09
- Wohnort: Bad Arolsen
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Das stimmt so nicht. Jedes 10-Markstück des Kaiserreichs hieß offiziell Krone. Die 20-Mark waren eine Doppelkrone und die wenigen güldenen 5-Markstücke trugen die offizielle Bezeichnung halbe Krone. Im Zahlungsverkehr haben sich diese Bezeichnungen allerdings nicht durchgesetzt.Lutz12 hat geschrieben:... 1 Krone 1911 gab es nicht. ...
-
- Beiträge: 3899
- Registriert: So 05.05.02 22:35
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
korrektur!wpmergel hat geschrieben:Das stimmt so nicht. Jedes 10-Markstück des Kaiserreichs hieß offiziell Krone. Die 20-Mark waren eine Doppelkrone und die wenigen güldenen 5-Markstücke trugen die offizielle Bezeichnung halbe Krone. Im Zahlungsverkehr haben sich diese Bezeichnungen allerdings nicht durchgesetzt.Lutz12 hat geschrieben:... 1 Krone 1911 gab es nicht. ...
kronen unter kaiser franz josef wurden von 1892 - 1907, 1908 wurde das 1 kronen stück zum 60 jährigen regierungsjubiläum und v. 1912-1916 geprägt.
eine 1/2 krone hat es nie gegeben!
- Lutz12
- Moderator
- Beiträge: 2733
- Registriert: Fr 10.01.03 11:24
- Wohnort: Leipzig
- Hat sich bedankt: 12 Mal
- Danksagung erhalten: 49 Mal
Hallo wpmergel und payler,
ihr habt natürlich recht, und was anderes wollte ich auch nicht sagen, aber es ist wohl nicht eindeutig formuliert gewesen. Die Aussage "für Deutschland..." bezieht sich weder auf 1 Krone noch auf Östrreich sondern nur auf das Thema Marken und Medaillen. Da ich nur den Gesetzes-Text von Deutschland vorliegen habe, wurde von mir der Vergleich mit Deutschland gemacht. Übrigens der komplette Gesetzestext sei hier zitiert:
Bekanntmachung betreffend den Erlaß münzpolitischer Vorschriften vom 23. Juni 1910 (=RGBl. Seite 909)
Auf Grund des § 14 des Münzgesetzes vom 1.Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) hat der Bundesrat folgende Vorschriften erlassen:
§ 1
Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Wertmarken) dürfen nicht das Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten in der auf den Reichsmünzen befindlichen Gestaltung tragen oder mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein. Auch dürfen sie nicht die Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung oder die Angabe eines Geldwertes enthalten.
Von dem Verbot im Abs. 1 Satz 1 ist das auf Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten ausgenommen.
Unter das Verbot der Randschrift (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung eines Stempelzeichens, des Namen, der Firma des Herstellers oder bei Preismedaillen die Anbringung des Namens des Preisträgers.
§ 2
Marken (§ 1) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis 22 Millimeter hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaillen aus unedlem Metalle, die zu geringen Preisen für den Massenabsatz angefertigt werden.
§ 3
Medaillen und Marken von ovaler oder von drei- bis achteckiger Form werden von der Vorschrift im § 2 nicht berührt. Diese Medaillen und Marken sowie die Medaillen und Marken mit einem Durchmesser von wenigstens 41 Millimeter sind von dem Verbot im § 1 Satz 1 ausgenommen.
§ 4
Die in den §§ 1 und 2 enthaltenen Beschränkungen finden keine Anwendung auf solche Medaillen und Marken, die für das Ausland hergestellt und unmittelbar ausgeführt werden.
§ 5
Es ist verboten, Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteile anderer Gegenstände bilden.
§ 6
Wer gewohnheits- oder gewerbsmäßig obigen Vorschriften zuwider Medaillen oder Marken herstellt, feilhält, verkauft oder zu geschäftlichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote des § 5 zuwider Nachmachungen von solchen Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, in den Verkehr bringt oder sonst vertreibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.
§ 7
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 1910.
Der Reichskanzler
In Vertretung:
Wermuth
ihr habt natürlich recht, und was anderes wollte ich auch nicht sagen, aber es ist wohl nicht eindeutig formuliert gewesen. Die Aussage "für Deutschland..." bezieht sich weder auf 1 Krone noch auf Östrreich sondern nur auf das Thema Marken und Medaillen. Da ich nur den Gesetzes-Text von Deutschland vorliegen habe, wurde von mir der Vergleich mit Deutschland gemacht. Übrigens der komplette Gesetzestext sei hier zitiert:
Bekanntmachung betreffend den Erlaß münzpolitischer Vorschriften vom 23. Juni 1910 (=RGBl. Seite 909)
Auf Grund des § 14 des Münzgesetzes vom 1.Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) hat der Bundesrat folgende Vorschriften erlassen:
§ 1
Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Wertmarken) dürfen nicht das Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten in der auf den Reichsmünzen befindlichen Gestaltung tragen oder mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein. Auch dürfen sie nicht die Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung oder die Angabe eines Geldwertes enthalten.
Von dem Verbot im Abs. 1 Satz 1 ist das auf Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten ausgenommen.
Unter das Verbot der Randschrift (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung eines Stempelzeichens, des Namen, der Firma des Herstellers oder bei Preismedaillen die Anbringung des Namens des Preisträgers.
§ 2
Marken (§ 1) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis 22 Millimeter hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaillen aus unedlem Metalle, die zu geringen Preisen für den Massenabsatz angefertigt werden.
§ 3
Medaillen und Marken von ovaler oder von drei- bis achteckiger Form werden von der Vorschrift im § 2 nicht berührt. Diese Medaillen und Marken sowie die Medaillen und Marken mit einem Durchmesser von wenigstens 41 Millimeter sind von dem Verbot im § 1 Satz 1 ausgenommen.
§ 4
Die in den §§ 1 und 2 enthaltenen Beschränkungen finden keine Anwendung auf solche Medaillen und Marken, die für das Ausland hergestellt und unmittelbar ausgeführt werden.
§ 5
Es ist verboten, Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteile anderer Gegenstände bilden.
§ 6
Wer gewohnheits- oder gewerbsmäßig obigen Vorschriften zuwider Medaillen oder Marken herstellt, feilhält, verkauft oder zu geschäftlichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote des § 5 zuwider Nachmachungen von solchen Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, in den Verkehr bringt oder sonst vertreibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.
§ 7
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 1910.
Der Reichskanzler
In Vertretung:
Wermuth
"Wenn Sie glauben, mich verstanden zu haben, dann habe ich mich falsch ausgedrückt" ( Alan Greenspan)
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 8 Antworten
- 1324 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Mynter
-
- 0 Antworten
- 238 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Numis-Student
-
- 1 Antworten
- 205 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Erdnussbier
-
- 1 Antworten
- 566 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Rollentöter
-
- 17 Antworten
- 1304 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Altamura2
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste