Hallo Leutle,
ich möchte euch ein Beispiel für die "Kaufkraft" in der Spätantike geben. Im vorliegenden Text vom 30.3.418 n. Chr., ein sogennanter "Paramonevertrag", erklärt Aurelia Asenneth, von Aurelius Chairemon (man könnte heute auch sagen "Chairman"

) für den Dienst, den sie bei ihm leistet, als Vorschuß 2 Goldsolidi erhalten zu haben. Als Gegenleistung verpflichtet sie sich dazu , bei ihm zu bleiben und seine Befehle gehorsam auszuführen (gottlob ist meine Frau gerade außerhäuslich

). Wenn Aurelius Chairemon oder Aurelia Asenneth das Arbeitsverhältnis lösen wollen, muß Asenneth die Solidi unverzinst zurückzahlen. Der Text gibt leider keine Auskunft über die Abtragung der Darlehenssumme oder ob nur die Zinsen und nicht das Kapital abgetragen wird.
Wenn das Beispiel heutzutage Schule machen würde..

Quelle: KÖLNER PAPYRI, Band 2, 1978, S.164 ff.
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