Muenzenfreund hat geschrieben:Bestätigt wird dieses von der American Numismatic Association, die hat eine Rehe von Definitionen für Pseudomünzen aufgestellt: ...
Die Definition werde ich mir zu Eigen machen. Ich hatte es mir selbst so ähnlich zurechtgelegt, konnte es aber nicht so scharf ausdrücken.
Zur Ergänzung noch ein ausführlicher Artikel aus dem Deutschen Münzsammler-Lexikon, Battenberg Verlag 1977:
Pseudomünzen
Pseudomünzen sind Münzen, die sich als Geldmünzen eines Staates geben und entweder von einem solchen herrühren oder mit seiner Genehmigung von Privatunternehmern hergestellt wurden, in jedem Fall von dem Staat rechtlich korrekt zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt wurden, tatsächlich aber dem Zahlungsverkehr nicht dienen, weil sie, zum Absatz an Sammler bestimmt, in der Masse ihrer Auflage zu einem den Nennwert übersteigenden Preis über den Münzenhandel oder über Banken ihre Käufer suchen.
Im Grunde ist die Erscheinung nicht neu. Man kann annehmen, daß schon in früheren Jahrhunderten die Grenze zwischen eigentlichen Umlaufsmünzen einschließlich solcher mit Gedenkgepräge (Gedenkmünzen), Münzmeistererzeugnissen und solchen Gedenkmünzen flüssig war, die angesichts ihrer Herstellungskosten (etwa Kosten des Stempels bei geringer Auflage) zu einem höheren als dem Nennwert abgegeben wurden.
So wurden die bayerischen Geschichtstaler im Konventionsfuß, die in der Kronentalerzeit (Krönentaler) hergestellt wurden, gegen Aufpreis an Interessenten abgegeben, aber auch die dänischen Gedenkmünzen zu 2 Kronen seit 1923 und die Gedenkmünzen der USA wurden nicht zum Nennwert abgegeben. Die starke Zunahme des Münzensammelns hat nun seit etwa 1965 eine wachsende Zahl von Staaten veranlaßt, »Pseudomünzen« auszugeben, wobei vielfach nur Stücke in polierter Platte gefertigt werden, die bestimmte, in diesem Geschäftszweig tätige Unternehmen herstellen lassen und unter Beigabe von Kopien des Gesetzes über die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel vertreiben, ohne daß die Münzen das Ausgabeland jemals gesehen hätten, ja oft ist im Ausgabeland der Besitz sogar verboten (Gold und Silber, in Ostblockstaaten).
Mit Serien solcher Münzen sind u.a. hervorgetreten Adschman, Albanien, Anguilla, Bhutan, Biafra, Burundi, Chile, Kolumbien, Kongo, Kuba, Äquatorial-Guinea, Äthiopien, Fudschaira, Gabun, Guinea, Haiti, Elfenbeinküste, Jordanien, Mali, Monaco, Nikaragua, Niger, Israel, Ras al Khaima, Rwanda, Senegal, Schardscha, Somalia, Tunesien, Jemen, Jugoslawien und zahlreiche Teil-und Nachfolgestaaten des Britischen Weltreichs sowie die DDR, Bulgarien, Polen und neuerdings die UdSSR. Dem Absatz solcher Münzen kommt zugute, daß sie nach geltendem deutschen Umsatzsteuerrecht als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt und umsatzsteuerfrei verkauft werden können.
Für die Numismatik kommt ihnen Geldcharakter nicht zu; so hat man sie als »Medaillen mit Nennwertangabe« bezeichnet. Manche Münzkataloge lehnen ihre Aufnahme daher ab, andere kennzeichnen sie besonders. Mit den Phantasiemünzen (Andorra, Malteserorden) sind sie nicht zu verwechseln, auch nicht mit den heutigen Handelsmünzen.
Lit.: H. Rittmann, in: GN 27/24 (1972) und GN 56/321 (1976).
Beim Münzensammeln hat man viele Freiheiten. Wer will, kann diese Pseudomünzen in sein Sammelgebiet einschließen. Ich tue es eben nicht. Bei mir ist es so, daß die österreichischen 10 Euro-Stücke in Normalprägung als echtes Geld zwingend zur Sammlung gehören, der 25 Euro Niob aber nicht. Da ich mein Hobby aber unverbissen ausübe, besorge ich ihn mir trotzdem
![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
.