
Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Herr Schmidt hat bei abgeordnetenwatch nur 3 Monate gebraucht, um Herrn Jürgen Schmidt zu antworten. Das nennt man dann wohl Schmidtchen Schleicher 

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Frage von Herrn Simonsen an Frau Dagmar Wörhl CSU
http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q444973
Frage von Dr. Lanz an Monika Grütters
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q444966
Bitte mittels Eintragung der Emailadresse Interesse an einer Antwort bekunden.
Grüße
Jürgen Schmidt
http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q444973
Frage von Dr. Lanz an Monika Grütters
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q444966
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Jürgen Schmidt
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Prägestempel verrotten - Frage an Dagmar Wöhrl von Matthias Bruestle
"Anmerken moechte ich noch, dass auch staatliche Stellen kein Garant fuer Kulturschutz sind. Archaeologische Gegenstaende verrotten auch gerne mal, weil sie in staatlichen Sammlungen nicht genuegend gepflegt werden. Als Beispiel moechte ich die unter Napoleon eingesammelten bayerischen Praegestempel nennen, die in Muenchen in einem feuchten Keller der Staatssammlung verrotten. Eigentlich koennte man sie auch schon zum Alteisen geben. Kultur ist deshalb nur dann geschuetzt, wenn sie international verteilt wird. Statt laut "Meins!" sollte man "Unseres!" rufen.°
http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q441268
"Anmerken moechte ich noch, dass auch staatliche Stellen kein Garant fuer Kulturschutz sind. Archaeologische Gegenstaende verrotten auch gerne mal, weil sie in staatlichen Sammlungen nicht genuegend gepflegt werden. Als Beispiel moechte ich die unter Napoleon eingesammelten bayerischen Praegestempel nennen, die in Muenchen in einem feuchten Keller der Staatssammlung verrotten. Eigentlich koennte man sie auch schon zum Alteisen geben. Kultur ist deshalb nur dann geschuetzt, wenn sie international verteilt wird. Statt laut "Meins!" sollte man "Unseres!" rufen.°
http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q441268
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
"Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 DES RATES vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN..."
Wichtige Frage von Dr. Hubert Lanz bitte alle bei Abgeordnetenwatch lesen, danke!
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q444966
Jürgen Schmidt @stampsdealer now
#Kulturgutschutzgesetz wichtige neue Fragen siehe Numismatikforum
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... &start=420 …
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DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN..."
Wichtige Frage von Dr. Hubert Lanz bitte alle bei Abgeordnetenwatch lesen, danke!
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q444966
Jürgen Schmidt @stampsdealer now
#Kulturgutschutzgesetz wichtige neue Fragen siehe Numismatikforum
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Dagmar Wörhl CSU hat Herrn Simonsen geantwortet.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q444973
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Jürgen Schmidt @stampsdealer now
#Kulturgutschutzgesetz Dagmar Wörhl CSU hat geantwortet.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q444973 …
@ria_schroeder @tagesspiegel @faznet @welt
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http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q444973
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Jürgen Schmidt @stampsdealer now
#Kulturgutschutzgesetz Dagmar Wörhl CSU hat geantwortet.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Jetzt habe ich einen neuen Versuch gestartet. Hoffentlich erkennt die Moderation jetzt eine Frageabsicht.
Guten Tag Jürgen Schmidt,
hiermit senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden in Anspruch nehmen.
Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
--------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
Sie sind stets lösungsorientiert, wie Sie in Gesprächen mit Münzhändlerverbandsvorständen gezeigt haben und bemühen sich um redliche, fundierte Antworten, also herzlichen Dank!
Zu Ihrer Antwort möchte ich anmerken das es in jedem Bereich schwarze Schafe gibt, diese keineswegs als Aufhänger weitere staatliche Befugnisse/inadäquate Restriktionen herhalten dürfen.
Zeugt der Referentenentwurf nicht von einem tiefen Mißtrauen des Staates gegenüber dem Bürger, für den bisher die Unschuldsvermutung galt?
Geht es nicht hier um das Verhältnis Bürger zu Staat, also um die Frage in was für einem Staat wir eigenlich leben möchten? Ist der Staat nicht der Dienstleister des Souveräns, der den Willen von diesem abbilden sollte und nach Maßgabe der Amtseide der Spitzenpolitiker, so wie weltweit vielfach üblich, die eigenen Interessen tunlichst in den Vordergrund stellen sollte? Geht es nicht auch um Liberalität und um Individualismus?
Ist nicht ist daher auch die Aufgabe des Listenprinzips bei der Rückgabe inakzeptabel, also international musterschülerhaft glänzen, aber die Rechtssicherheit für den eigenen Souverän aufzugeben, sich nach 140 Vertragsstaaten ohne die Grundlage einer Liste richten zu wollen, birgt das nicht ganz große Risiken in Sachen Willkür in sich, also (unverantwortliche) Preisgabe von rechtlichem Schutz, nur weil es auch Staaten gibt die Ihren Kulturgutschutz nicht auf die Reihe bekommen?
Warum sind die Kosten und Folgen, die Länder werden sich bedanken, in der Kommentierung im Entwurfstext so verniedlichend und realiättsfern dargestellt, das ich am gesunden Menschenverstand zweifele? Warum werden die den Intentionen entgegenstehenden kontraproduktiven Auswirkungen dermaßen verkannt?
Grüße
Jürgen Schmidt
--------------------------------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen,
abgeordnetenwatch.de
Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzschutzgesetz Frage an Siegmund Ehrmann vorab im Forum (S.29)
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 05#p454805 …
@ria_schroeder @welt @tagesspiegel
Guten Tag Jürgen Schmidt,
hiermit senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden in Anspruch nehmen.
Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
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Sehr geehrter Herr Ehrmann,
Sie sind stets lösungsorientiert, wie Sie in Gesprächen mit Münzhändlerverbandsvorständen gezeigt haben und bemühen sich um redliche, fundierte Antworten, also herzlichen Dank!
Zu Ihrer Antwort möchte ich anmerken das es in jedem Bereich schwarze Schafe gibt, diese keineswegs als Aufhänger weitere staatliche Befugnisse/inadäquate Restriktionen herhalten dürfen.
Zeugt der Referentenentwurf nicht von einem tiefen Mißtrauen des Staates gegenüber dem Bürger, für den bisher die Unschuldsvermutung galt?
Geht es nicht hier um das Verhältnis Bürger zu Staat, also um die Frage in was für einem Staat wir eigenlich leben möchten? Ist der Staat nicht der Dienstleister des Souveräns, der den Willen von diesem abbilden sollte und nach Maßgabe der Amtseide der Spitzenpolitiker, so wie weltweit vielfach üblich, die eigenen Interessen tunlichst in den Vordergrund stellen sollte? Geht es nicht auch um Liberalität und um Individualismus?
Ist nicht ist daher auch die Aufgabe des Listenprinzips bei der Rückgabe inakzeptabel, also international musterschülerhaft glänzen, aber die Rechtssicherheit für den eigenen Souverän aufzugeben, sich nach 140 Vertragsstaaten ohne die Grundlage einer Liste richten zu wollen, birgt das nicht ganz große Risiken in Sachen Willkür in sich, also (unverantwortliche) Preisgabe von rechtlichem Schutz, nur weil es auch Staaten gibt die Ihren Kulturgutschutz nicht auf die Reihe bekommen?
Warum sind die Kosten und Folgen, die Länder werden sich bedanken, in der Kommentierung im Entwurfstext so verniedlichend und realiättsfern dargestellt, das ich am gesunden Menschenverstand zweifele? Warum werden die den Intentionen entgegenstehenden kontraproduktiven Auswirkungen dermaßen verkannt?
Grüße
Jürgen Schmidt
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Mit freundlichen Grüßen,
abgeordnetenwatch.de
Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzschutzgesetz Frage an Siegmund Ehrmann vorab im Forum (S.29)
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 05#p454805 …
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
weiterer Versuch der Umformulierung und Freischaltung ist gescheitert.
Ihre Mail an Herrn Siegmund Ehrmann
Von: "abgeordnetenwatch.de" <: "Jürgen Schmidt" <de>Datum: 24.10.2015 10:07:29
Guten Tag Jürgen Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Siegmund Ehrmann über
abgeordnetenwatch.de. Da die von Ihnen angesprochene Thematik bereits
ausführlich behandelt wurde, können wir Ihre Frage leider nicht
freischalten.
Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit
und die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten.
Bitte verwenden Sie die Suchfunktion auf der Profilseite von Herrn Siegmund
Ehrmann, um zu sehen, welche Fragen und Antworten zu Ihrem Anliegen bereits
vorliegen. Wenn Sie dennoch weiter über das von Ihnen angesprochene Thema
diskutieren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Siegmund
Ehrmann.
Wir werden Herrn Siegmund Ehrmann Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).
Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Küster
(abgeordnetenwatch.de)
Ihre Mail an Herrn Siegmund Ehrmann
Von: "abgeordnetenwatch.de" <: "Jürgen Schmidt" <de>Datum: 24.10.2015 10:07:29
Guten Tag Jürgen Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Siegmund Ehrmann über
abgeordnetenwatch.de. Da die von Ihnen angesprochene Thematik bereits
ausführlich behandelt wurde, können wir Ihre Frage leider nicht
freischalten.
Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit
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Bitte verwenden Sie die Suchfunktion auf der Profilseite von Herrn Siegmund
Ehrmann, um zu sehen, welche Fragen und Antworten zu Ihrem Anliegen bereits
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Ehrmann.
Wir werden Herrn Siegmund Ehrmann Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
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Moritz Küster
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hier eine neue Frage von Herrn Simonsen an Dr. Frank-Walter Steinmeier. Ich abonniere bei allen Fragen zum Kulturgutschutzrecht die Antwort.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_fran ... ml#q445024
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Neue Äußerungen aus der CDU, die sich aber in die falsche Richtung bewegen.
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-arc ... nfig=print
http://www.tagesspiegel.de/kultur/monik ... 91766.html
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
____Jürgen Schmidt, Postfach 40 01 06, 12631 Berlin___
EINWURFEINSCHREIBEN
Herrn Siegmund Ehrmann MdB
und der Bundestagsausschuss für Kultur u. M.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kulturgutschutzrecht 26.10.2015
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Ehrmann, sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien,
dieser Text wird vorab bei numismatikforum.de veröffentlicht. Außerdem noch als Pressemitteilung versendet, Herrn Dr. Winands sowie dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz ebenfalls zugeleitet.
Ich möchte Ihnen als Sammler und eBay-Händler (Nutzername stampsdealer) meine Gedanken zum Kulturgutschutzrecht und zum Referentenentwurf darlegen, nachdem die Kanzleramtsgesprächsrunde mit Dr. Winands nicht meine Erwartungen erfüllt hat.
Voraussetzung für eine sachgerechte Politik ist eine ehrliche Bestandsaufnahme und stimmige Analyse, sonst fällt einem diese Politik irgendwann wieder auf die Füße.
- 2 -
Oftmals wichtiger als Argumente - das scheint die Währung der Politik zu sein - sind Wählerstimmen. In unserem Fall geht es also keineswegs nur um Personen wie z.B. SAP-Mitgründer Hasso Plattner oder Schraubenfabrikant Prof. Würth. Letzterem habe ich übrigens auch einen Brief geschrieben. Es gibt nur im Bereich Münzen in Deutschland schon schätzungsweise um die sieben Millionen Sammler. Von ca. 82 Millionen Einwohnern ist dies ein beträchtlicher Anteil an Betroffenen. Unter diesen befindet sich eine Vielzahl von Personen mit herausragender Bildung und höherem sozialen Status. Darunter befinden sich Bürger, die sowohl Politik mit gestalten als auch an deren Finanzierung maßgeblich mitwirken.
Ich möchte Sie bitten nicht wie die Leitmedien Baselitz und Richter in den Vordergrund zu schieben, sondern die ganze Tragweite sehen, wie z.B. den Bierkrugsammler.
Voraussetzung für eine sachgerechte Politik ist eine wirklich ehrliche Bestandsaufnahme und keine interessengeleitete Interpretation eines Sachverhaltes. Und bevor Sie so über das Ziel hinausschießen und mit Kanonen auf Spatzen schießen möchten, nehmen Sie sich doch bitte den Koalitionsvertrag in die Hand, was ich soeben gemacht habe.
Die Umsetzung der Richtlinie 2014/60 ist nicht im Koalitionsvertrag enthalten. Und da auch noch kein anderer Staat dies umgesetzt hat, besteht nicht der geringste Anlass zu Panik. Auch wird die EU ganz sicherlich kein Verfahren gegen Deutschland anstrengen, die Umsetzung noch im Dezember darf daher wirklich reine Theorie bleiben.
Also haben wir für eine korrekte Bestandsaufnahme und die damit einhergehende Festlegung von Zielsetzungen wirklich die nötige Zeit. Es muss keineswegs völlig überhastet irgendein gesetzestechnisch mangelhaftes Gesetz zusammengeschustert werden. Die vorgestellte Vorlage widerstrebt der deutschen Tradition hinsichtlich:
-Überlänge
-der für deutsche Gesetze unüblichen Kommentierung
-Redundanzen
- 3 -
-der Erwähnung von Selbstverständlichkeiten
-der fehlenden Verweistechnik
Ich empfinde es als eine 142-seitige Zumutung, die wohl in diesem kurzen Zeitraum kaum bei der Ressortabstimmung auf Zustimmung stoßen dürfte. Es ist sicherlich nicht wünschenswert, das Gegenteil von Bürokratieabbau und praktikablen Lösungen zu etablieren. Statt gedanklicher Schärfe und Eindeutigkeit wird in vielen Punkten eher Rechtsunsicherheit geliefert.
Weniger ist manchmal eindeutig mehr. Gegen diese geplanten erweiterten staatlichen Befugnisse und inadäquaten staatlichen Restriktionen, erachte ich es als meine Pflicht, mich mit allen angemessenen politischen Mitteln zur Wehr zu setzen. Ich habe mir wirklich nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als ich die Evaluierung zum Listenprinzip hinsichtlich der Rückgabe im Referentenentwurf gelesen habe.
Nur weil es möglicherweise auch Staaten gibt, die ihren Kulturgutschutz nicht auf die Reihe bekommen, kann man doch nicht den Rechtsschutz für den eigenen Souverän preisgeben. Sich ohne Listenprinzip nach 140 Vertragsstaaten richten zu wollen, eröffnet der möglichen Willkür Tür und Tor.
Es handelt sich keinesfalls um eine ehrliche Bestandsaufnahme, um die sich meines Erachtens Herr Dr. Winands in der Kanzleramts-gesprächsrunde bemüht hatte. Vielmehr wurden im Vorfeld gezielte Angriffe auf die Teilnehmer vorbereitet. Unter Anderem wurde Herr Worbs von der DNG in meinen Augen unqualifiziert angegriffen, die Stellungnahme der DNG mit Polemik in Verbindung gebracht und in diesem Zusammenhang das überaus fragwürdige Buch von Herrn Wessel heran gezogen.
Auch die Bilder der schrecklichen Zerstörung von Palmyra rechtfertigen keineswegs die bisherige Unschuldsvermutung des Bürgers in Frage zu stellen.
- 4 -
Hier tuen sich Leute wie Müller-Karpe mit seinen ungeprüften Zahlen hervor (wissenschaftlicher Unfug in der denkbar größtmöglichsten Form).
Ein deutsches Gericht hat Herrn Müller-Karpe in seinem blindwütigen Eifer an der Grenze der geistigen Zurechnungsfähigkeit gesehen (siehe den Artikel in der Münzenwoche). Zu nennen ist auch Herr Wessel mit seinem überaus fragwürdigen Buch. Alles was nicht empirisch-wissenschaftlich aufbereitet, sondern dermaßen journalistisch-reißerisch präsentiert wird, ist doch mit größter Vorsicht zu genießen.
Es geht um die grundsätzliche Frage in was für einem Staat wir eigentlich leben wollen. Hier geht es um das Verhältnis von Bürger zu Staat, von mir aus auch um das Spannungsverhältnis von Freiheit zu Sicherheit. Nur weil der Staat irgendein mögliches Fehlverhalten ausschließen möchte, ist doch darüber zu diskutieren inwiefern dieser deshalb überhaupt so einen massiven Eingriff in die Rechte des Bürgers vornehmen darf. Statt dem Bürger, der den Politiker gewählt hat, mehr Vertrauen und Selbstverantwortung zuzubilligen, soll immer mehr bürokratisch gesteuert, immer mehr Rechte eingeschränkt und immer mehr sanktioniert werden.
Unter Brandt, Schmidt, Kohl und Schröder (ich werde im Januar 57 Jahre alt), habe oftmals CDU gewählt und der FDP meine Zweitstimme gegeben. Ich bin viel besser mit der Politik klargekommen als momentan unter Grütters und Merkel, ein absoluter Tiefpunkt hart an der Grenze zur Politikverdrossenheit.
Und wenn wissenschaftliche Extremisten wie Herr Müller-Karpe bei den Gesetzesmachern als Einflüsterer die Oberhand gewinnen sollten, dann gerät auch völlig aus dem Blickwinkel, welch fruchtbares Zusammenspiel des gemeinsamen Wirkens von Sammlern, Handel und Museen gefährdet ist. Wenn wir den Hardlinern das geistige Eigentum an den Objekten überlassen wollen, dann stellt sich die Frage, ob das mit unserem demokratischen Anspruch überhaupt im Einklang steht. Also ob die Bürger in passiver Manier lediglich die Schriften (verfasst von einer kleinen Kaste) lesen dürfen.
- 5 -
Daher geht es um das Bildungsideal bzw. dem Bildungsanspruch. Wollen wir nur hedonistische Konsumenten sein oder uns nicht lieber auch mit unseren Wurzeln und unserer Geschichte auf sehr breiter Basis befassen? Sollten wir nicht möglichst einem sehr großen Personenkreis die Deutungshoheit zubilligen? Und dann geht es auch darum, daß vom Steuerzahler finanzierte Kulturgutschützer oftmals gar nicht in der Lage sind ihren Auftrag adäquat wahrzunehmen.
Sehr offen und ungewöhnlich selbstreflektiert äußert sich der österreichische Archäologe Raimund Karl zu Anspruch und Wahrheit hinsichtlich des staatlichen Kulturgutschutzes in der Realität.
Ich möchte Sie bitten, Stichworte wie "im Museum verrottet" im weltweiten Netz zu recherchieren. Dann bildet sich wirklich ein Bild des Grauens, nehmen wir als brisantes Beispiel die "Türkische Cammer" in Dresden, die unter staatlicher Obhut zehn Jahre im Freien verrotten durfte.
Und hinsichtlich der Numismatik bieten manche Tableaus mit antiken Münzen im Dresdner Kabinett (Hochwasserschäden) auch ein grauenvolles Bild. Weiterhin möchte ich auch aus einer Frage auf der Plattform Abgeordnetenwatch zitieren:
Prägestempel verrotten - Frage an Dagmar Wöhrl von Matthias Bruestle
"Anmerken möchte ich noch, dass auch staatliche Stellen kein Garant fuer Kulturschutz sind. Archaeologische Gegenstaende verrotten auch gerne mal, weil sie in staatlichen Sammlungen nicht genuegend gepflegt werden. Als Beispiel moechte ich die unter Napoleon eingesammelten bayerischen Praegestempel nennen, die in Muenchen in einem feuchten Keller der Staatssammlung verrotten. Eigentlich koennte man sie auch schon zum Alteisen geben. Kultur ist deshalb nur dann geschuetzt, wenn sie international verteilt wird. Statt laut "Meins!" sollte man "Unseres!" rufen."
- 6 -
Im letzten Münzauktionskatalog von Heinz-W. Müller findet sich folgender Text:
"Bei einer Besichtigung der Ausstellung Kunst des 20. Jahrhunderts im Dachgeschoss des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, die mangels einer obligatorischen Klimaanlage Anfang Juli 2015 bei 40 Grad im Dachgeschoss zu sehen war, war ich entsetzt. Hochkarätige Arbeiten von Beckimann bis Meistermann und andere Millionenwerte schmolzen dahin."
Und dann ist noch zu berücksichtigen, daß ein Vielfaches von dem was in Museen ausgestellt wird, sich in Magazinen/Depots befindet und dort oftmals sträflich vernachlässigt wird. Oftmals ist es der Wissenschaft und der Öffentlichkeit gar nicht zugänglich. Von einer angemessenen Hütung und Pflege kann gar nicht die Rede sein kann.
Von übermotivierten Vertretern aus dem Bereich der Archäologie und der Museen geht womöglich eine ernst zu nehmende Gefahr aus, wenn deren radikale Ideen bei der Novellierung Überhand nehmen. Ich empfehle als Beispiel die Stellungnahme von Dr. Reinhard Dietrich (Text kann von mir angefordert werden) nach der dieser alle im Markt auftretenden Parteien am liebsten unter Pauschalverdacht stellen möchte und mit Restriktionen liebäugelt.
An dieser Stelle möchte ich Frau Hupach ansprechen. Sie haben als Ausschussmitglied hinsichtlich einer Antwort zu meiner Frage auf der Plattform Abgeordnetenwatch unaufgefordert das Wort "Verunglimpfung" ins Spiel gebracht, obwohl ich mich diesbezüglich gar nicht beschwert habe. Der Text von Dr. Dietrich könnte hinsichtlich Verunglimpfung als mögliches Beispiel dienen. Es gibt im Staatsdienst manche Personen in der zweiten Reihe, die keineswegs ihre Meinung so offen wie der in Großbritannien lehrende Österreicher Raimund Karl ausdrücken können. Denn diese hätten dann ernsthafte berufliche Konsequenzen zu fürchten. Ich habe solche Informationen aus einer informellen Schiene.
- 7 -
Hinsichtlich des fruchtbaren Zusammenwirkens von Sammlern, Händlern und Museen hat Herr Dr. Kyritsis mehrfach kluge Gedanken geäußert. Ich zitiere daher aus einer von ihm an Monika Grütters gerichteten Frage via Abgeordnetenwatch:
"..Aus der Sammlerschaft gingen etliche Förderer der akademischen Forschung hervor. Sammler bieten erhebliche Geld- und Sachspenden auf, leisten in Museen und Kabinetten voller Enthusiasmus zahllose freiwillige Arbeitsstunden..."
"..Der Schutz und die Erforschung von Kulturgut geht die Gesellschaft als Ganzes an, daher brauchen wir einen übergreifenden Dialog. Nur dann erhalten wir einen tragfähigen Entwurf, der von allen Beteiligten als sinnvoll und machbar akzeptiert werden kann..."
Und um nochmals für den Nicht-Sammler und für den Nicht-Händler und den Nicht-Wissenschaftler den besonderen Charakter von Münzen zu verdeutlichen, zitiere ich aus einer an Monika Grütters gerichteten Abgeordnetenwatchfrage von Matthias Engel:
"Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikations-mittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde.
Ein Beispiel: Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Jahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, ließ sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem "Tummelplatz der fremden Münzen". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen."
- 8 -
Und die ganze Diskussion um den Begriff "archäologisches Kulturgut" und dem Feinschliff bzw. einer möglichen Kommentierung im Gesetz ist meines Erachtens gar nicht praxistauglich. Mit solch vollkommen untauglichen Legaldefinitionen kann das Ganze auch gar nicht funktionieren. Bei Münzen handelt es sich um ein serielles Massengut der Alltagskultur. Zu allen Zeiten hat sich die Herstellung von Prägestempeln für den Münzherrn nur bei hohen Auflagen gelohnt. Man sollte nur Objekte von ganz herausragender Bedeutung und besonderem wissenschaftlichem Wert schützen. Nur die wirklich scharfe Abgrenzung von der Archäologie mittels Schaffung einer eigenen Kategorie kann zum Erfolg führen.
Da die Legaldefinition aus Praxissicht bestenfalls untauglich ist, brauche ich mir auch gar nicht die Mühe machen mich mit den Sorgfaltspflichten nach den §§ 41 und 42 auseinander zu setzen. Wenn der Anfang schon unsicher ist, braucht man sich nicht über Rechtsfolgen zu unterhalten. Dann ist dies in meinen Augen schlicht und einfach alles totaler Murks.
Und wir reden immer von den anderen Staaten, die schon die Richtlinie umgesetzt hätten. Was (bewußt) verschwiegen wird: Der deutsche, geplante Dokumentationsirrsinn ist NICHT Standard.
In der Entwurfskommentierung werden die Kosten vollkommen realitätsfern und verniedlichend dargestellt. Daher halte ich es auch für zwingend erforderlich, die Landesbehörden anzuschreiben, den Ländern die Folgen bewusst zu machen.
Nachfolgend noch eine Überlegung, ob wir den Kulturgutschutz überhaupt in dieser Form brauchen, oder ob wir Art. 73 GG Absatz 1 Satz 5a, als historische Momentaufnahme damals sicherlich richtig, aber keineswegs ein unabänderliches Grundrecht, in dieser Form überhaupt brauchen. Zumal eine Abschottung von Märkten innerhalb der EU dem europäischen Gedanken entgegensteht, also als vollkommen anachronistisch anzusehen ist. Einerseits geben wir vor die europäische Idee leben zu wollen, anderseits schotten wir uns mit einem gigantischen Bürokratieaufwand wie zu den Zeiten der deutschen Kleinstaaterei ab.
- 9 -
Auch interessieren sich die Kräfte des Marktes herzlich wenig für das Wunschdenken der Politik. Die verursachten Wettbewerbsnachteile werden sich ohne jedwede Übertreibung als gefährlich für die wirtschaftliche Existenz auswirken können. Zumal es im Münz- und im Briefmarkenhandel viele Einzelkämpfer gibt und die Rechtsform Einzelkaufmann sehr verbreitet ist, sollte dies tunlichst nicht übersehen werden.
Viele Artikel sind dann schlicht und einfach nicht mehr handelbar, weil die erforderlichen Arbeiten auch zum Mindestlohn dann nicht kostendeckend erledigt werden können. Auch werde ich als eBay-Händler gezwungen gegen andere Maßgaben zu verstoßen, weil ich gar nicht mehr in der Lage bin einen korrekten Lieferzeitraum anzugeben. Wo soll innerhalb kürzester Zeit so viel geeignetes, sachkundiges Personal überhaupt herkommen? Und warum soll ein Kunde dann überhaupt bei mir ordern, wenn ein Kollege aus einem anderen Land mit weniger Restriktionen sofort liefern kann?
In der Kommentierung zum Referentenentwurf soll das Gesetz - was auf mich zynisch und äußerst provokativ wirkt - als eine Wohltat für den Kunsthandelsstandort Deutschland verkauft werden. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die unsichtbare Hand des Marktes nimmt herzlich wenig Rücksicht auf politisches Wunschdenken. Anschließend wird dann deprimiert über die kontraproduktiven Auswirkungen geklagt, die den ursprünglich erwünschten Intentionen entgegen stehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
EINWURFEINSCHREIBEN
Herrn Siegmund Ehrmann MdB
und der Bundestagsausschuss für Kultur u. M.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kulturgutschutzrecht 26.10.2015
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Ehrmann, sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien,
dieser Text wird vorab bei numismatikforum.de veröffentlicht. Außerdem noch als Pressemitteilung versendet, Herrn Dr. Winands sowie dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz ebenfalls zugeleitet.
Ich möchte Ihnen als Sammler und eBay-Händler (Nutzername stampsdealer) meine Gedanken zum Kulturgutschutzrecht und zum Referentenentwurf darlegen, nachdem die Kanzleramtsgesprächsrunde mit Dr. Winands nicht meine Erwartungen erfüllt hat.
Voraussetzung für eine sachgerechte Politik ist eine ehrliche Bestandsaufnahme und stimmige Analyse, sonst fällt einem diese Politik irgendwann wieder auf die Füße.
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Oftmals wichtiger als Argumente - das scheint die Währung der Politik zu sein - sind Wählerstimmen. In unserem Fall geht es also keineswegs nur um Personen wie z.B. SAP-Mitgründer Hasso Plattner oder Schraubenfabrikant Prof. Würth. Letzterem habe ich übrigens auch einen Brief geschrieben. Es gibt nur im Bereich Münzen in Deutschland schon schätzungsweise um die sieben Millionen Sammler. Von ca. 82 Millionen Einwohnern ist dies ein beträchtlicher Anteil an Betroffenen. Unter diesen befindet sich eine Vielzahl von Personen mit herausragender Bildung und höherem sozialen Status. Darunter befinden sich Bürger, die sowohl Politik mit gestalten als auch an deren Finanzierung maßgeblich mitwirken.
Ich möchte Sie bitten nicht wie die Leitmedien Baselitz und Richter in den Vordergrund zu schieben, sondern die ganze Tragweite sehen, wie z.B. den Bierkrugsammler.
Voraussetzung für eine sachgerechte Politik ist eine wirklich ehrliche Bestandsaufnahme und keine interessengeleitete Interpretation eines Sachverhaltes. Und bevor Sie so über das Ziel hinausschießen und mit Kanonen auf Spatzen schießen möchten, nehmen Sie sich doch bitte den Koalitionsvertrag in die Hand, was ich soeben gemacht habe.
Die Umsetzung der Richtlinie 2014/60 ist nicht im Koalitionsvertrag enthalten. Und da auch noch kein anderer Staat dies umgesetzt hat, besteht nicht der geringste Anlass zu Panik. Auch wird die EU ganz sicherlich kein Verfahren gegen Deutschland anstrengen, die Umsetzung noch im Dezember darf daher wirklich reine Theorie bleiben.
Also haben wir für eine korrekte Bestandsaufnahme und die damit einhergehende Festlegung von Zielsetzungen wirklich die nötige Zeit. Es muss keineswegs völlig überhastet irgendein gesetzestechnisch mangelhaftes Gesetz zusammengeschustert werden. Die vorgestellte Vorlage widerstrebt der deutschen Tradition hinsichtlich:
-Überlänge
-der für deutsche Gesetze unüblichen Kommentierung
-Redundanzen
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-der Erwähnung von Selbstverständlichkeiten
-der fehlenden Verweistechnik
Ich empfinde es als eine 142-seitige Zumutung, die wohl in diesem kurzen Zeitraum kaum bei der Ressortabstimmung auf Zustimmung stoßen dürfte. Es ist sicherlich nicht wünschenswert, das Gegenteil von Bürokratieabbau und praktikablen Lösungen zu etablieren. Statt gedanklicher Schärfe und Eindeutigkeit wird in vielen Punkten eher Rechtsunsicherheit geliefert.
Weniger ist manchmal eindeutig mehr. Gegen diese geplanten erweiterten staatlichen Befugnisse und inadäquaten staatlichen Restriktionen, erachte ich es als meine Pflicht, mich mit allen angemessenen politischen Mitteln zur Wehr zu setzen. Ich habe mir wirklich nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als ich die Evaluierung zum Listenprinzip hinsichtlich der Rückgabe im Referentenentwurf gelesen habe.
Nur weil es möglicherweise auch Staaten gibt, die ihren Kulturgutschutz nicht auf die Reihe bekommen, kann man doch nicht den Rechtsschutz für den eigenen Souverän preisgeben. Sich ohne Listenprinzip nach 140 Vertragsstaaten richten zu wollen, eröffnet der möglichen Willkür Tür und Tor.
Es handelt sich keinesfalls um eine ehrliche Bestandsaufnahme, um die sich meines Erachtens Herr Dr. Winands in der Kanzleramts-gesprächsrunde bemüht hatte. Vielmehr wurden im Vorfeld gezielte Angriffe auf die Teilnehmer vorbereitet. Unter Anderem wurde Herr Worbs von der DNG in meinen Augen unqualifiziert angegriffen, die Stellungnahme der DNG mit Polemik in Verbindung gebracht und in diesem Zusammenhang das überaus fragwürdige Buch von Herrn Wessel heran gezogen.
Auch die Bilder der schrecklichen Zerstörung von Palmyra rechtfertigen keineswegs die bisherige Unschuldsvermutung des Bürgers in Frage zu stellen.
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Hier tuen sich Leute wie Müller-Karpe mit seinen ungeprüften Zahlen hervor (wissenschaftlicher Unfug in der denkbar größtmöglichsten Form).
Ein deutsches Gericht hat Herrn Müller-Karpe in seinem blindwütigen Eifer an der Grenze der geistigen Zurechnungsfähigkeit gesehen (siehe den Artikel in der Münzenwoche). Zu nennen ist auch Herr Wessel mit seinem überaus fragwürdigen Buch. Alles was nicht empirisch-wissenschaftlich aufbereitet, sondern dermaßen journalistisch-reißerisch präsentiert wird, ist doch mit größter Vorsicht zu genießen.
Es geht um die grundsätzliche Frage in was für einem Staat wir eigentlich leben wollen. Hier geht es um das Verhältnis von Bürger zu Staat, von mir aus auch um das Spannungsverhältnis von Freiheit zu Sicherheit. Nur weil der Staat irgendein mögliches Fehlverhalten ausschließen möchte, ist doch darüber zu diskutieren inwiefern dieser deshalb überhaupt so einen massiven Eingriff in die Rechte des Bürgers vornehmen darf. Statt dem Bürger, der den Politiker gewählt hat, mehr Vertrauen und Selbstverantwortung zuzubilligen, soll immer mehr bürokratisch gesteuert, immer mehr Rechte eingeschränkt und immer mehr sanktioniert werden.
Unter Brandt, Schmidt, Kohl und Schröder (ich werde im Januar 57 Jahre alt), habe oftmals CDU gewählt und der FDP meine Zweitstimme gegeben. Ich bin viel besser mit der Politik klargekommen als momentan unter Grütters und Merkel, ein absoluter Tiefpunkt hart an der Grenze zur Politikverdrossenheit.
Und wenn wissenschaftliche Extremisten wie Herr Müller-Karpe bei den Gesetzesmachern als Einflüsterer die Oberhand gewinnen sollten, dann gerät auch völlig aus dem Blickwinkel, welch fruchtbares Zusammenspiel des gemeinsamen Wirkens von Sammlern, Handel und Museen gefährdet ist. Wenn wir den Hardlinern das geistige Eigentum an den Objekten überlassen wollen, dann stellt sich die Frage, ob das mit unserem demokratischen Anspruch überhaupt im Einklang steht. Also ob die Bürger in passiver Manier lediglich die Schriften (verfasst von einer kleinen Kaste) lesen dürfen.
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Daher geht es um das Bildungsideal bzw. dem Bildungsanspruch. Wollen wir nur hedonistische Konsumenten sein oder uns nicht lieber auch mit unseren Wurzeln und unserer Geschichte auf sehr breiter Basis befassen? Sollten wir nicht möglichst einem sehr großen Personenkreis die Deutungshoheit zubilligen? Und dann geht es auch darum, daß vom Steuerzahler finanzierte Kulturgutschützer oftmals gar nicht in der Lage sind ihren Auftrag adäquat wahrzunehmen.
Sehr offen und ungewöhnlich selbstreflektiert äußert sich der österreichische Archäologe Raimund Karl zu Anspruch und Wahrheit hinsichtlich des staatlichen Kulturgutschutzes in der Realität.
Ich möchte Sie bitten, Stichworte wie "im Museum verrottet" im weltweiten Netz zu recherchieren. Dann bildet sich wirklich ein Bild des Grauens, nehmen wir als brisantes Beispiel die "Türkische Cammer" in Dresden, die unter staatlicher Obhut zehn Jahre im Freien verrotten durfte.
Und hinsichtlich der Numismatik bieten manche Tableaus mit antiken Münzen im Dresdner Kabinett (Hochwasserschäden) auch ein grauenvolles Bild. Weiterhin möchte ich auch aus einer Frage auf der Plattform Abgeordnetenwatch zitieren:
Prägestempel verrotten - Frage an Dagmar Wöhrl von Matthias Bruestle
"Anmerken möchte ich noch, dass auch staatliche Stellen kein Garant fuer Kulturschutz sind. Archaeologische Gegenstaende verrotten auch gerne mal, weil sie in staatlichen Sammlungen nicht genuegend gepflegt werden. Als Beispiel moechte ich die unter Napoleon eingesammelten bayerischen Praegestempel nennen, die in Muenchen in einem feuchten Keller der Staatssammlung verrotten. Eigentlich koennte man sie auch schon zum Alteisen geben. Kultur ist deshalb nur dann geschuetzt, wenn sie international verteilt wird. Statt laut "Meins!" sollte man "Unseres!" rufen."
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Im letzten Münzauktionskatalog von Heinz-W. Müller findet sich folgender Text:
"Bei einer Besichtigung der Ausstellung Kunst des 20. Jahrhunderts im Dachgeschoss des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, die mangels einer obligatorischen Klimaanlage Anfang Juli 2015 bei 40 Grad im Dachgeschoss zu sehen war, war ich entsetzt. Hochkarätige Arbeiten von Beckimann bis Meistermann und andere Millionenwerte schmolzen dahin."
Und dann ist noch zu berücksichtigen, daß ein Vielfaches von dem was in Museen ausgestellt wird, sich in Magazinen/Depots befindet und dort oftmals sträflich vernachlässigt wird. Oftmals ist es der Wissenschaft und der Öffentlichkeit gar nicht zugänglich. Von einer angemessenen Hütung und Pflege kann gar nicht die Rede sein kann.
Von übermotivierten Vertretern aus dem Bereich der Archäologie und der Museen geht womöglich eine ernst zu nehmende Gefahr aus, wenn deren radikale Ideen bei der Novellierung Überhand nehmen. Ich empfehle als Beispiel die Stellungnahme von Dr. Reinhard Dietrich (Text kann von mir angefordert werden) nach der dieser alle im Markt auftretenden Parteien am liebsten unter Pauschalverdacht stellen möchte und mit Restriktionen liebäugelt.
An dieser Stelle möchte ich Frau Hupach ansprechen. Sie haben als Ausschussmitglied hinsichtlich einer Antwort zu meiner Frage auf der Plattform Abgeordnetenwatch unaufgefordert das Wort "Verunglimpfung" ins Spiel gebracht, obwohl ich mich diesbezüglich gar nicht beschwert habe. Der Text von Dr. Dietrich könnte hinsichtlich Verunglimpfung als mögliches Beispiel dienen. Es gibt im Staatsdienst manche Personen in der zweiten Reihe, die keineswegs ihre Meinung so offen wie der in Großbritannien lehrende Österreicher Raimund Karl ausdrücken können. Denn diese hätten dann ernsthafte berufliche Konsequenzen zu fürchten. Ich habe solche Informationen aus einer informellen Schiene.
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Hinsichtlich des fruchtbaren Zusammenwirkens von Sammlern, Händlern und Museen hat Herr Dr. Kyritsis mehrfach kluge Gedanken geäußert. Ich zitiere daher aus einer von ihm an Monika Grütters gerichteten Frage via Abgeordnetenwatch:
"..Aus der Sammlerschaft gingen etliche Förderer der akademischen Forschung hervor. Sammler bieten erhebliche Geld- und Sachspenden auf, leisten in Museen und Kabinetten voller Enthusiasmus zahllose freiwillige Arbeitsstunden..."
"..Der Schutz und die Erforschung von Kulturgut geht die Gesellschaft als Ganzes an, daher brauchen wir einen übergreifenden Dialog. Nur dann erhalten wir einen tragfähigen Entwurf, der von allen Beteiligten als sinnvoll und machbar akzeptiert werden kann..."
Und um nochmals für den Nicht-Sammler und für den Nicht-Händler und den Nicht-Wissenschaftler den besonderen Charakter von Münzen zu verdeutlichen, zitiere ich aus einer an Monika Grütters gerichteten Abgeordnetenwatchfrage von Matthias Engel:
"Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikations-mittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde.
Ein Beispiel: Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Jahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, ließ sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem "Tummelplatz der fremden Münzen". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen."
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Und die ganze Diskussion um den Begriff "archäologisches Kulturgut" und dem Feinschliff bzw. einer möglichen Kommentierung im Gesetz ist meines Erachtens gar nicht praxistauglich. Mit solch vollkommen untauglichen Legaldefinitionen kann das Ganze auch gar nicht funktionieren. Bei Münzen handelt es sich um ein serielles Massengut der Alltagskultur. Zu allen Zeiten hat sich die Herstellung von Prägestempeln für den Münzherrn nur bei hohen Auflagen gelohnt. Man sollte nur Objekte von ganz herausragender Bedeutung und besonderem wissenschaftlichem Wert schützen. Nur die wirklich scharfe Abgrenzung von der Archäologie mittels Schaffung einer eigenen Kategorie kann zum Erfolg führen.
Da die Legaldefinition aus Praxissicht bestenfalls untauglich ist, brauche ich mir auch gar nicht die Mühe machen mich mit den Sorgfaltspflichten nach den §§ 41 und 42 auseinander zu setzen. Wenn der Anfang schon unsicher ist, braucht man sich nicht über Rechtsfolgen zu unterhalten. Dann ist dies in meinen Augen schlicht und einfach alles totaler Murks.
Und wir reden immer von den anderen Staaten, die schon die Richtlinie umgesetzt hätten. Was (bewußt) verschwiegen wird: Der deutsche, geplante Dokumentationsirrsinn ist NICHT Standard.
In der Entwurfskommentierung werden die Kosten vollkommen realitätsfern und verniedlichend dargestellt. Daher halte ich es auch für zwingend erforderlich, die Landesbehörden anzuschreiben, den Ländern die Folgen bewusst zu machen.
Nachfolgend noch eine Überlegung, ob wir den Kulturgutschutz überhaupt in dieser Form brauchen, oder ob wir Art. 73 GG Absatz 1 Satz 5a, als historische Momentaufnahme damals sicherlich richtig, aber keineswegs ein unabänderliches Grundrecht, in dieser Form überhaupt brauchen. Zumal eine Abschottung von Märkten innerhalb der EU dem europäischen Gedanken entgegensteht, also als vollkommen anachronistisch anzusehen ist. Einerseits geben wir vor die europäische Idee leben zu wollen, anderseits schotten wir uns mit einem gigantischen Bürokratieaufwand wie zu den Zeiten der deutschen Kleinstaaterei ab.
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Auch interessieren sich die Kräfte des Marktes herzlich wenig für das Wunschdenken der Politik. Die verursachten Wettbewerbsnachteile werden sich ohne jedwede Übertreibung als gefährlich für die wirtschaftliche Existenz auswirken können. Zumal es im Münz- und im Briefmarkenhandel viele Einzelkämpfer gibt und die Rechtsform Einzelkaufmann sehr verbreitet ist, sollte dies tunlichst nicht übersehen werden.
Viele Artikel sind dann schlicht und einfach nicht mehr handelbar, weil die erforderlichen Arbeiten auch zum Mindestlohn dann nicht kostendeckend erledigt werden können. Auch werde ich als eBay-Händler gezwungen gegen andere Maßgaben zu verstoßen, weil ich gar nicht mehr in der Lage bin einen korrekten Lieferzeitraum anzugeben. Wo soll innerhalb kürzester Zeit so viel geeignetes, sachkundiges Personal überhaupt herkommen? Und warum soll ein Kunde dann überhaupt bei mir ordern, wenn ein Kollege aus einem anderen Land mit weniger Restriktionen sofort liefern kann?
In der Kommentierung zum Referentenentwurf soll das Gesetz - was auf mich zynisch und äußerst provokativ wirkt - als eine Wohltat für den Kunsthandelsstandort Deutschland verkauft werden. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die unsichtbare Hand des Marktes nimmt herzlich wenig Rücksicht auf politisches Wunschdenken. Anschließend wird dann deprimiert über die kontraproduktiven Auswirkungen geklagt, die den ursprünglich erwünschten Intentionen entgegen stehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
Zuletzt geändert von stampsdealer am So 25.10.15 23:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
siehe anderen thread zu diesen Pressemeldungen, diese dpa Nachricht ist überall verbreitet, und zielt auf das Gesetz als Ganzes ohne auf Details einzelner Kategorien wie unserer einzugehen. Es soll vermutlich den Bundeskabinettsbeschluss zum Entwurf medial begleiten, und schon mal den Bundestag vorbereiten.
laut bundesregierung.de Termine von Frau Grütters
Mittwoch, 28. Oktober 2015 / Berlin, Lutherstadt Wittenberg
9:30 Uhr Kabinettsitzung
Ort: Bundeskanzleramt
Mittwoch, 4. November 2015 / Berlin, Potsdam
9:30 Uhr Kabinettsitzung
Ort: Bundeskanzleramt
14:00 Uhr nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
Ort: Paul-Löbe-Haus
laut bundesregierung.de Termine von Frau Grütters
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzgesetz Text an den Kulturausschuss ,pdf-Datei kann angefordert werden stampsdealer1 at gmx.de
@ria_schroeder @Jens_P_Meyer
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#Kulturgutschutzgesetz Text an den Kulturausschuss ,pdf-Datei kann angefordert werden stampsdealer1 at gmx.de
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Liebe Mitstreiter,
als Fossilien- und Mineraliensammler sind wir genauso betroffen vom Gesetz wie die Numismatiker. Die Härte des Gesetzesentwurfs trifft und überrascht nicht nur Private, sondern die gesamte Naturwissenschaft (einschließlich Museen und Instituten), die nicht nur mangelhaft, sondern schlichtweg überhaupt nicht in den Gesetzgebungsprozess einbezogen wurde. Das werden sich die Naturwissenschaftler genau so wenig wie die Sammler naturwissenschaftlicher Objekte (noch dazu erstmals in das Thema "Kulturgut" hereingezogen...) bieten lassen und es werden nun sukzessive alle Mittel ausgeschöpft, um gegen den gröblichen Unfug, den das Ministerium vorhat, vorzugehen.
Jürgen Schmidt hat freundlicherweise schon einige unserer Fragen auf Abgeordnetenwatch an dieser Stelle kommuniziert. Es geht uns alle an. Die Regierung hüllt sich weitestgehend in Schweigen und antwortet nicht auf Schreiben, wenden wir uns also an die Opposition:
Eventuell besteht auch hier Interesse an der Beantwortung folgender von mir gestellter Fragen:
Christian Lindner (FDP-Vorsitzender):
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-9 ... ml#q445054
und
Tabea Rößner (Die Grünen, Mitglied des Kulturausschusses des Bundestags):
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q445055
Beste Grüße
Sönke Simonsen (Betreiber der Fossilien-Community http://www.steinkern.de)
als Fossilien- und Mineraliensammler sind wir genauso betroffen vom Gesetz wie die Numismatiker. Die Härte des Gesetzesentwurfs trifft und überrascht nicht nur Private, sondern die gesamte Naturwissenschaft (einschließlich Museen und Instituten), die nicht nur mangelhaft, sondern schlichtweg überhaupt nicht in den Gesetzgebungsprozess einbezogen wurde. Das werden sich die Naturwissenschaftler genau so wenig wie die Sammler naturwissenschaftlicher Objekte (noch dazu erstmals in das Thema "Kulturgut" hereingezogen...) bieten lassen und es werden nun sukzessive alle Mittel ausgeschöpft, um gegen den gröblichen Unfug, den das Ministerium vorhat, vorzugehen.
Jürgen Schmidt hat freundlicherweise schon einige unserer Fragen auf Abgeordnetenwatch an dieser Stelle kommuniziert. Es geht uns alle an. Die Regierung hüllt sich weitestgehend in Schweigen und antwortet nicht auf Schreiben, wenden wir uns also an die Opposition:
Eventuell besteht auch hier Interesse an der Beantwortung folgender von mir gestellter Fragen:
Christian Lindner (FDP-Vorsitzender):
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-9 ... ml#q445054
und
Tabea Rößner (Die Grünen, Mitglied des Kulturausschusses des Bundestags):
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Beste Grüße
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich möchte noch erklären, warum ich ich keine Probleme damit habe, wenn Art. 73 GG Absatz 1 Satz 5a GG eine Änderung erfahren würde.
Die Befürworter der Novellierung des Grütters-Gesetzes verweisen stets auf das entsprechende Bundesverwaltungsgerichtsurteil, welches mir auch bekannt ist.
Dieses hat aber nur solange Bestand, solange an Art. 73 GG keine Änderungen vorgenommen worden sind. Art. 73 GG ist nun mal kein unabänderliches Grundrecht.
Im Sinne der europäischen Idee ist es für mich vollkommen nebensächlich, welchen Standort ein Kulturgut überhaupt hat, sondern das dieses adäquat gehegt und gepflegt wird.
Insbesondere möge dieses der Öffentlichkeit und und der Wissenschaft zugänglich sein.
In Anbetracht gesellschaftlicher Umbrüche und der Veränderung der Bewohnerstruktur in unserem Lande ist der nationale Gedanke in Zukunft möglicherweise auch anders zu sehen.
Ein anderer Gedanke: Wenn jeder sein Kulturgut wieder einsammelt, müßte man einige Reisen unternehmen um sich manches anschauen zu können.
Diesen Text, der auch als Post bei numismatikforum.de veröffentlicht wird, übermittele ich an Herrn Dr. Winands, an den Bundestagsausschuss für Kultur und Medien sowie an den Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Es handelt sich also um einen Nachtrag hinsichtlich meines Schreibens an den Ausschussvorsitzenden Siegmund Ehrmann vom 26.10.2015.
Jürgen Schmidt Berlin, den 26.10.2015
2 neue Tweets anzeigen
Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzgesetz Nachtrag zu meinem Schreiben an Ehrmann (S.29)
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 31#p454931 …
@tagesspiegel @faznet @welt @solms
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Die Befürworter der Novellierung des Grütters-Gesetzes verweisen stets auf das entsprechende Bundesverwaltungsgerichtsurteil, welches mir auch bekannt ist.
Dieses hat aber nur solange Bestand, solange an Art. 73 GG keine Änderungen vorgenommen worden sind. Art. 73 GG ist nun mal kein unabänderliches Grundrecht.
Im Sinne der europäischen Idee ist es für mich vollkommen nebensächlich, welchen Standort ein Kulturgut überhaupt hat, sondern das dieses adäquat gehegt und gepflegt wird.
Insbesondere möge dieses der Öffentlichkeit und und der Wissenschaft zugänglich sein.
In Anbetracht gesellschaftlicher Umbrüche und der Veränderung der Bewohnerstruktur in unserem Lande ist der nationale Gedanke in Zukunft möglicherweise auch anders zu sehen.
Ein anderer Gedanke: Wenn jeder sein Kulturgut wieder einsammelt, müßte man einige Reisen unternehmen um sich manches anschauen zu können.
Diesen Text, der auch als Post bei numismatikforum.de veröffentlicht wird, übermittele ich an Herrn Dr. Winands, an den Bundestagsausschuss für Kultur und Medien sowie an den Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Es handelt sich also um einen Nachtrag hinsichtlich meines Schreibens an den Ausschussvorsitzenden Siegmund Ehrmann vom 26.10.2015.
Jürgen Schmidt Berlin, den 26.10.2015
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