Im „Ein numismatischer Spaziergang durch Wien…“ (viewtopic.php?f=82&t=68178&hilit=Spaziergang#p593597) ) hatte ich eine Armenmarke für die Insassen des Großen Armenhauses in Wien mitsamt der Geschichte des Armenhauses vorgestellt. Den Insassen wurde auch der Bezug vergünstigter Medikamente aus der Heilig-Geist-Apotheke ermöglicht, wofür auch diese Marke aus dem Jahre 1756 verwendet wurde:
23 mm, 4,55 g
Stahl 998, Neumann 1212, Slg. Brettauer 3384
Die Marke zeigt auf der Vorderseite die Taube als Zeichen für den Heiligen Geist im Strahlenkranz mit der Umschrift PATRE PAUPERUM (Vater der Armen).
Auf der Rückseite ragt eine Hand, die einen Geldsäckel hält, aus den Wolken. Zusammen mit der Umschrift MUNIFICENTIA PIORUM (Großzügigkeit der Frommen) soll es die Wohltätigkeit und Unterstützung des Armenhauses/der Armen durch fromme oder wohlhabende Stifter betonen.
In der Wien Geschichte Wiki gibt es einen Beitrag über die Heilig-Geist-Apotheke. Die Apotheke Zum heiligen Geist (1652-1872 Kärntner Straße 28–30, danach bis heute Operngasse 16) wurde circa 1550 als "Hausapotheke" des Bürgerspitals gegründet und ab 1652 als öffentliche Apotheke geführt:
Auch nach der Übersiedlung des Bürgerspitals in die Stadt (Bürgerspital Haupthaus) bezog das Spital Arzneien weiterhin bei den Apothekern in der Stadt. Als Lieferant wird 1534 etwa der Apotheker "Zur goldenen Krone", Ludwig Heyn, genannt, der auch das Klosterneuburger Siechenhaus belieferte. Im Zug von Reformvorschlägen wurde 1539 unter anderem angeregt, eine eigene Apotheke im Spital einzurichten. Dazu dürfte es jedoch erst im Jahr 1550 gekommen sein, ein Jahr später wurde – jedoch nur kurzfristig – ein Apotheker im Spital angestellt. Ein Inventar aus dem Jahr 1552 gibt über die damalige rudimentäre Hausapotheke Auskunft. In der Apotheke befanden sich zu diesem Zeitpunkt 20 zinnerne Kannen, eine zinnerne Mensur, ein großer und ein kleiner Mörser samt Stößel, vier zinnerne "balnea Maria" in einem Kessel, ein zinnerner Ständer, zwei große zinnerne Brennhüte, ein kleiner Branntweinkessel und diverse andere Gerätschaften. Im Zimmer des Bürgerspitalmeisters war zudem ein Kräuterbuch vorhanden.
Die zusammengesetzten Medikamente wurden weiterhin von bürgerlichen Apotheken bezogen. Nachweislich belieferte beispielsweise ab 1587 die Apotheke „Zum weißen Engel“, vor allem aber die Apotheke „Zum schwarzen Bären“, über längere Zeit das Bürgerspital mit Medikamenten. Die Belieferung durch die Stadtapotheken führte in der Folge allerdings zu Klagen über mangelnde Qualität und hohe Preise.
Nach diversen Zwischenschritten – 1622 wurde beispielsweise wieder kurzfristig ein Apothekergeselle eingestellt und 1624 von der Medizinischen Fakultät ein Gutachten bezüglich einer etwaigen Spitalapotheke eingeholt – erfolgte schließlich 1642 die Eröffnung einer Apotheke im Hof des Bürgerspitals und die Einstellung eines Provisors. Der erste in dieser Funktion war Johann Leonhard Winheim, der am 3. Juli 1642 seine Prüfung ablegte. Ihm folgten 1650 Sebastian Paul, dann Gerhardt Gymnich, der am 20. November 1651 die Prüfung bestand.
Diese Apotheke dürfte vorerst nur dem Eigengebrauch gedient haben und erst ab 1652, als sie unter dem Zeichen „Zum heiligen Geist“ (nach der Bürgerspitalkirche) in die Kärntner Straße an den Ort der bisherigen Trinkstube verlegt wurde, auch den öffentlichen Verkauf begonnen haben. Eine heute im Wien Museum aufbewahrte Marmortafel mit Inschrift, die außen an der Apotheke angebracht war, erinnert heute noch an diese Übersiedlung.
Eine ursprünglich im Bürgerspital entstandene und heute in der Bibliothek des Salzburg Museums aufbewahrte Handschrift aus dem Jahr 1662 gibt Einblicke in den damaligen Zustand der Apotheke. Sie bestand damals unter anderem aus einem Laboratorium, einem Aquarium (Aufbewahrungsort flüssiger Arzneien), einer Apothekerstube, einer Materialkammer, einem Kräuterboden und einem Glaskämmerchen. Zahlreiche pharmazeutische Bücher waren vorhanden.
Durch die Verlegung der Apotheke an einen frequentierten Ort und den öffentlichen Verkauf sahen sich die bürgerlichen Apotheker in ihren Privilegien beeinträchtigt. Der Streit wurde erst durch ein Privileg Leopolds I. vom 27. Jänner 1681 entschieden, dass der Spitalapotheke offiziell das Recht auf den öffentlichen Verkauf einräumte. Da die Apotheke sämtliche Arzneien für das Bürgerspital und seine Filialen bereitzustellen hatte, wies sie trotz öffentlichem Verkauf immer eine negative Bilanz auf. 1748 erging eine kaiserliche Resolution, wonach in der Kärntner Straße und den umliegenden Gassen keine weitere Apotheke errichtet werden durfte, was in der Folge wieder aufgeweicht wurde. 1754 erfolgte die Einrichtung einer Filiale der Bürgerspitalapotheke im gerade erst vereinigten Spanischen- und Dreifaltigkeitsspital.
Auch nach dem Umbau des Bürgerspitals und auch des Chaosschen Stiftungshauses in das Bürgerspitalzinshaus ab den 1780er Jahren, blieb die Apotheke an ihrem ursprünglichen Standort. Das Bürgerspital war ab diesem Zeitpunkt nur noch für die Versorgung von Bürgern und deren Angehörigen zuständig, die ab 1785 im zum Bürgerversorgungshaus umgewidmeten Spital zu St. Marx untergebracht waren. 1792 wurde die Apotheke an den bisherigen Provisor verpachtet. Dieser und auch künftige Pächter hatten die Waren für das Bürgerversorgungshaus billiger abzugeben.
Die Apotheke existiert noch heute und bietet Führungen durch den denkmalgeschützten Medizinalkeller an.
Literatur:
https://stadtarchaeologie.at/armenhausg ... zialitaet/
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Z ... (Apotheke)
https://apotheke-hl-geist.at
Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund
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MartinH
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund - Armenmarke Heilig-Geist_Apotheke Wien
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MartinH
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund - Regensburg Steueramt
Neben dem Umgeld mussten Bürger in Regenburg u.a auch Steuern bezahlen. Sowohl für Ungeld (siehe viewtopic.php?f=63&t=72668&p=649290&hil ... ld#p649290) als auch für Steuern gab es ein eigenständiges Amt und beide gaben Präsenzzeichen aus, von denen ich das von 1559 (es gibt noch eines o.J.) vorstellen möchte:
20 mm, 2,45 g
Schratz 22, Neumann -, Stahl -, Slg. Jenke –
Schratz schreibt zu dem Steueramt: Ein Wohl Ehrlöbliches Steueramt, mit einem Direktor (Rathsherr), zwei Assessoren, zwei Offizianten und zwei Dienern. Ueber dieses Amt gibt weiteren Aufschluß die Wachtgedingsordnung von 1746 Cap. III § 2 ff. (Vhdl. d. hist. Ver. Bd. IX, S. 100 ff.)
Diese Ordnung wurde zwar fast 200 Jahre nach der Prägung des obigen Zeichens geschrieben, ein Blick hinein ist trotzdem lohnend. Im 3.Kapitel werden die Bürgerlichen Obliegenheiten und Abgaben behandelt, §1 führt die zu leistenden Zahlungen auf:
§ I.
Die Abgaben, welche nach gemeinen Stadt-Rechten und Verfassung jeder hiesige Burger pflichtmäßig zu leisten schuldig ist, bestehen in der Steuer und dem dahin gehörigen sogenannten Voraus, dann in dem Umgeld, Wachtgeld, auch Brunngeld.
Es folgen zahlreichen Ausführung zur Erhebung der Steuer, bei der es sich i.W. um eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,75-1,5% des Vermögenswertes handelt (Grundstücke, Gebäude, Geld in bar oder als gegebener Kredit, Getreide, Wein, kaufmännische Güter, Brau- und Branntweinkessel, Handwerkswaren, Silber, Kleinodien, Ketten, Armbänder, Gürtel und dergleichen, erhandelte Gerechtigkeiten, die wie Bargeld betrachtet wurden, solange nicht bereits eine Gewerbesteuer darauf bezahlt wurde).
Bestimmte Vermögensarten (unverkaufter Wein und Getreide von eigenem Grund und Boden, Getränke und Speisen für den eigenen Bedarf, Werkzeug, Wehr, Bücher, Hausrat, etc.) waren von der Steuer ausgenommen.
Bei Kleinodien, Gold, Ketten, Armbändern, goldenen Ringen fiel keine Steuer an, solange die vorhandene Menge dem Stand entsprechend angemessen war (…“jedoch nur in Ansehung derjenigen, denen dergleichen zu tragen gebührt.“). Ebenso gab es Regelungen für Freibeträge bei Silbergeschirr, Schatzgeld und Kinder Schatzgeld. Interessanterweise je höher, desto höher der Stand.
Die Regelungen zu Kleinodien, ..., Silbergeschirr gehen auf die Steuerordnung von 1652 zurück, in der angemerkt wird, dass, um Steuer zu sparen, einige Bürger den größten Teil Ihres Vermögens in solchen bis dato steuerfreie Kleinodien, …, Silbergeschirr angelegt haben, und zwar in Mengen, die Ihrem Stand nicht gebührlich seien.
Die Steuervorauszahlung betrug 40,5 Kreuzer (Nebst der Steuer soll jeder Burger oder Bürgerin, angesessen oder nicht, zu einem Voraus alljährlich bezahlen 40 1/2 kr.)
Literatur
Schratz, W.: Die Regensburger Rathszeichen, in: Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 37, 1883, S. 176-177.
Wachtgedingsordnung von 1746: https://www.heimatforschung-regensburg. ... TL1679.pdf,
Steuerordnung von 1652: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdou ... 249a05a72b,
20 mm, 2,45 g
Schratz 22, Neumann -, Stahl -, Slg. Jenke –
Schratz schreibt zu dem Steueramt: Ein Wohl Ehrlöbliches Steueramt, mit einem Direktor (Rathsherr), zwei Assessoren, zwei Offizianten und zwei Dienern. Ueber dieses Amt gibt weiteren Aufschluß die Wachtgedingsordnung von 1746 Cap. III § 2 ff. (Vhdl. d. hist. Ver. Bd. IX, S. 100 ff.)
Diese Ordnung wurde zwar fast 200 Jahre nach der Prägung des obigen Zeichens geschrieben, ein Blick hinein ist trotzdem lohnend. Im 3.Kapitel werden die Bürgerlichen Obliegenheiten und Abgaben behandelt, §1 führt die zu leistenden Zahlungen auf:
§ I.
Die Abgaben, welche nach gemeinen Stadt-Rechten und Verfassung jeder hiesige Burger pflichtmäßig zu leisten schuldig ist, bestehen in der Steuer und dem dahin gehörigen sogenannten Voraus, dann in dem Umgeld, Wachtgeld, auch Brunngeld.
Es folgen zahlreichen Ausführung zur Erhebung der Steuer, bei der es sich i.W. um eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,75-1,5% des Vermögenswertes handelt (Grundstücke, Gebäude, Geld in bar oder als gegebener Kredit, Getreide, Wein, kaufmännische Güter, Brau- und Branntweinkessel, Handwerkswaren, Silber, Kleinodien, Ketten, Armbänder, Gürtel und dergleichen, erhandelte Gerechtigkeiten, die wie Bargeld betrachtet wurden, solange nicht bereits eine Gewerbesteuer darauf bezahlt wurde).
Bestimmte Vermögensarten (unverkaufter Wein und Getreide von eigenem Grund und Boden, Getränke und Speisen für den eigenen Bedarf, Werkzeug, Wehr, Bücher, Hausrat, etc.) waren von der Steuer ausgenommen.
Bei Kleinodien, Gold, Ketten, Armbändern, goldenen Ringen fiel keine Steuer an, solange die vorhandene Menge dem Stand entsprechend angemessen war (…“jedoch nur in Ansehung derjenigen, denen dergleichen zu tragen gebührt.“). Ebenso gab es Regelungen für Freibeträge bei Silbergeschirr, Schatzgeld und Kinder Schatzgeld. Interessanterweise je höher, desto höher der Stand.
Die Regelungen zu Kleinodien, ..., Silbergeschirr gehen auf die Steuerordnung von 1652 zurück, in der angemerkt wird, dass, um Steuer zu sparen, einige Bürger den größten Teil Ihres Vermögens in solchen bis dato steuerfreie Kleinodien, …, Silbergeschirr angelegt haben, und zwar in Mengen, die Ihrem Stand nicht gebührlich seien.
Die Steuervorauszahlung betrug 40,5 Kreuzer (Nebst der Steuer soll jeder Burger oder Bürgerin, angesessen oder nicht, zu einem Voraus alljährlich bezahlen 40 1/2 kr.)
Literatur
Schratz, W.: Die Regensburger Rathszeichen, in: Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 37, 1883, S. 176-177.
Wachtgedingsordnung von 1746: https://www.heimatforschung-regensburg. ... TL1679.pdf,
Steuerordnung von 1652: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdou ... 249a05a72b,
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Re: Alte Marken und Zeichen und Ihr Hintergrund - Lüttich: Marken zur Verteilung des Fastenbrotes
Neben der Lambertuskathedrale (Dom), die bis 1794 bestand, gibt es in Lüttich 7 Stiftskirchen.
Diese Stiftskirchen von Lüttich (französisch: sept collégiales de Liège) waren eine Gruppe von Stiftungen aus dem 10. und frühen 11. Jahrhundert in der Stadt Lüttich. Jede dieser Stiftskirchen war eine privilegierte Körperschaft innerhalb der Stadt mit eigenen Bezirken und Rechten. Bis zur Lütticher Revolution von 1789 hatten die Kanoniker gemeinsam einen zentralen korporativen Status im Ersten Stand des Fürstbistums Lüttich als „sekundärer Klerus“, neben dem „primären Klerus“, der dem Domkapitel der Kathedrale St. Lambert angehörte.
Im 18. Jahrhundert zählte jedes der Stiftskapitel 30 Kanoniker, die allesamt Absolventen der Theologie oder des Kirchenrechts sein mussten. Jedes Kapitel hatte seinen eigenen Propst, Dekan, Kantor, Scholaster und Schatzmeister.
Marken wurden herausgegeben von St. Lambert, St. Barthélemy, St, Croix, St. Denis, St. Jacques, St. Martin und St. Paul sowie von Notre Dames a Tongres und dem Chapitre auxiliaire de St. Anne, a Maestricht, d.h. von dem Kapitel der Stiftskirche St. Peter scheint es keine Marken zu geben. Empfänger waren i.d.R. nicht die Kanoniker, sondern der niedere Klerus.
Eine von Du Cange überlieferte Stelle (meracula) lässt annehmen, dass bereits 1187 der Bischof Plantavitius auf den Méreau zurückgriff, um seine kirchlichen Untergebenen zur Teilnahme an den synodalen Versammlungen zu bewegen. Die ältesten Méreaux der Kathedrale Sankt Lambert, die eine Jahreszahl tragen, gehören dem Jahr 1557 an. Die Marken lassen sich in 3 Gruppen unterteilen:
1. Präsenzmarken für die Teilnahme an Gottesdiensten, Prozessionen etc.
2. Marken im Zusammenhang der Verteilung des Fastenbrotes
3. Marken, die anlässlich von Gedenkveranstaltungen herausgegeben wurde (und heute, obwohl sie gar nicht so selten sind, abstrus
hohe Preise auf Auktionen erzielen können).
Vorstellen möchte ich zwei recht häufig vorkommenden Marken, die zur 2. Kategorie gehören, und zwar vom Stiftskollegiat St Denys aus dem Jahre 1711:
24 mm, 7,05 g
Neumann 13930 ; MJ Petit de Rosen : Catalogue des MÉREAUX, des MÉDAILLES et des JETONS des chapitres, des corporations et des families DE L’ANCIEN PAYS DE LIÉGE, Rev Num. Belg. Tome VI, S. 131, Nr. 37; Renesse S. 199 Nr. III, Tafel 74, No.3; lodenpenningen-belgie.be
und eine des Stiftkollegiat St. Lambert o.J.:
23 mm, 4,95 g
Neumann 13907 ; de Schodt 5 ; MJ Petit de Rosen : Catalogue des MÉREAUX, des MÉDAILLES et des JETONS des chapitres, des corporations et des families DE L’ANCIEN PAYS DE LIÉGE, Rev Num. Belg. Tome VI, S. 123, Nr. 5; Renesse S. 197 Nr. VIII, Tafel 72, No.7; Lodenpenningen-belgie.be, Eklund Charity tokens of the Netherlands. O.P., pag. 13 nr 81; STAM Gent N. 01656
Sie tragen die Inschrift MANDATA; das sind Mandate oder wie man in Lüttich sagte: mandès. Es handelt sich um eine innerkirchliche Verwaltungseinheit, die für die Durchführung der Verteilungen verantwortlich war.
De Spiegeler schreibt im Kapitel 3 „Chapitre III. Le potentiel hospitalier et charitable“ seines Buches über die sozialen Einrichtungen Lüttichs über die kapitelbezogenen Mandate:
„Im Anschluss an einen Prozess, dessen Ablauf uns unbekannt ist, nahmen die Almosenämter des Doms und der Lütticher Kollegiatstifte die besondere Form des Mandé an. Der heilige Benedikt hatte dem Abt und der monastischen Gemeinschaft vorgeschrieben, den Gästen die Füße zu waschen. Diese Zeremonie, Mandatum genannt, besaß am Gründonnerstag eine ganz besondere Bedeutung. In Nachahmung der monastischen Bräuche führten einige Bischöfe ab dem 7. Jahrhundert in ihren Kathedralen anscheinend den Ritus der Fußwaschung ein. Diese Zeremonie, die am Gründonnerstag stattfand, erinnerte an die Handlung, die Christus an seinen Aposteln vollzogen hatte. Im 10. Jahrhundert verbreitete sich dieser Brauch im Abendland, wo in manchen Kirchen an diesem Tag einhundert Armen die Füße gewaschen wurden, bevor man ihnen ein Almosen und eine Mahlzeit reichte.
Am Dom und im Kollegiatstift St. Johannes besaß das Mandé eine eigene Organisation und eine separate Buchführung, die von den übrigen Finanzen des Kapitels getrennt war. In den anderen Kollegiatstiften waren seine Güter in den Gesamtbesitz des Kapitels integriert, das ihnen zur gegebenen Zeit einen Pauschalbetrag zurückwies.
Wo das Mandé eine eigene Verwaltung besaß, ernannte das Kapitel jährlich zwei Kanoniker und einen Rechnungsführer als sogenannte „Mambours“. An anderen Orten wurde ein Kanoniker damit beauftragt, die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilungen zu überwachen.
In St. Johannes fanden die Verteilungen zweimal im Jahr statt. Das Fasten-Mandé begann am ersten Montag der österlichen Fastenzeit und dauerte vier bis sechs Wochen, mit drei bis fünf wöchentlichen Verteilungen. Das Sommer-Mandé startete in der ersten Maiwoche und dauerte drei bis vier Wochen, ebenfalls mit drei bis fünf Verteilungen pro Woche. Jede tägliche Verteilung zog einhundert bis dreihundert Arme an, manchmal sogar mehr, die jeweils ein Brot erhielten. In den anderen Kollegiatstiften, über die uns weniger Details vorliegen, gab es ebenfalls zwei Mandé-Zeiten, wobei das Fasten-Mandé Vorrang vor dem Sommer-Mandé hatte.“
Die Marken wurden allerdings – zumindest am Dom – nach De Schodt als Brotanweisungen eingesetzt, die während der Fastenzeit nicht an die Armen, sondern an die Kanoniker, an die Benefiziaten (Kleriker, die ein „Benefizium“ (Pfründe) innehatten, aber nicht den Rang eines Tréfonciers (vollberechtigten Kanonikers) erreichten) und an die Diener (Suppoten) der Kathedrale verteilt wurden.
Die Marke von St. Lambert stammt aus der Regierungszeit von Josef Clemens von Bayern, der von 1694–1724 auch Fürstbischof von Lüttich war, und wurde aller Wahrscheinlichkeit nach durch einen Beschluss des Kapitels vom 1. März 1709 eingeführt:
„Am 1. März 1709 beauftragt das Kapitel Dieudonné Hubert, Abgeordneter für die Buchführung der Almosen, selbst die für die Fastenzeit-Vorschriften (plumbeta pro mandatis quadragesimalibus) bestimmten Méreaux an die Unterbediensteten der Kirche zu verteilen und diese nur jenen Hilfskanonikern auszuhändigen, die ihre Winter-Chormäntel tragen.“
Literatur
Historischer Hintergrund
https://en.wikipedia.org/wiki/Seven_col ... giales.jpg
De Spiegeler, Pierre : Les hôpitaux et l’assistance à Liège (Xe-XVe siecle). Aspects institutionnels et sociaux. 1987, Open Edition Books 2020. https://books.openedition.org/pulg/6267
Marken St. Lambert inkl. Historischer Hintergrund
De Schodt, Alphonse : Le Chapitre Cathédrale de Saint Lambert a Liège et ses Mereaux ou Jetons de Presence, Rev. Num. Belg., XXXI, 1875, S. 96-272, Pl IV und V. : https://books.google.es/books?id=lH8nXe ... &q&f=false,
Marken Lüttich
MJ Petit de Rosen : Catalogues des mereaux, des medailles et des jetons des chapitres, des corporations et des familles de l’ancien pays de Liege, RNB, Tome VI, 1850, S. 121-133
Renesse-Breidbach, Clément W. de : Histoire numismatique de l’évêché et principauté de Liège, 1831
Diese Stiftskirchen von Lüttich (französisch: sept collégiales de Liège) waren eine Gruppe von Stiftungen aus dem 10. und frühen 11. Jahrhundert in der Stadt Lüttich. Jede dieser Stiftskirchen war eine privilegierte Körperschaft innerhalb der Stadt mit eigenen Bezirken und Rechten. Bis zur Lütticher Revolution von 1789 hatten die Kanoniker gemeinsam einen zentralen korporativen Status im Ersten Stand des Fürstbistums Lüttich als „sekundärer Klerus“, neben dem „primären Klerus“, der dem Domkapitel der Kathedrale St. Lambert angehörte.
Im 18. Jahrhundert zählte jedes der Stiftskapitel 30 Kanoniker, die allesamt Absolventen der Theologie oder des Kirchenrechts sein mussten. Jedes Kapitel hatte seinen eigenen Propst, Dekan, Kantor, Scholaster und Schatzmeister.
Marken wurden herausgegeben von St. Lambert, St. Barthélemy, St, Croix, St. Denis, St. Jacques, St. Martin und St. Paul sowie von Notre Dames a Tongres und dem Chapitre auxiliaire de St. Anne, a Maestricht, d.h. von dem Kapitel der Stiftskirche St. Peter scheint es keine Marken zu geben. Empfänger waren i.d.R. nicht die Kanoniker, sondern der niedere Klerus.
Eine von Du Cange überlieferte Stelle (meracula) lässt annehmen, dass bereits 1187 der Bischof Plantavitius auf den Méreau zurückgriff, um seine kirchlichen Untergebenen zur Teilnahme an den synodalen Versammlungen zu bewegen. Die ältesten Méreaux der Kathedrale Sankt Lambert, die eine Jahreszahl tragen, gehören dem Jahr 1557 an. Die Marken lassen sich in 3 Gruppen unterteilen:
1. Präsenzmarken für die Teilnahme an Gottesdiensten, Prozessionen etc.
2. Marken im Zusammenhang der Verteilung des Fastenbrotes
3. Marken, die anlässlich von Gedenkveranstaltungen herausgegeben wurde (und heute, obwohl sie gar nicht so selten sind, abstrus
hohe Preise auf Auktionen erzielen können).
Vorstellen möchte ich zwei recht häufig vorkommenden Marken, die zur 2. Kategorie gehören, und zwar vom Stiftskollegiat St Denys aus dem Jahre 1711:
24 mm, 7,05 g
Neumann 13930 ; MJ Petit de Rosen : Catalogue des MÉREAUX, des MÉDAILLES et des JETONS des chapitres, des corporations et des families DE L’ANCIEN PAYS DE LIÉGE, Rev Num. Belg. Tome VI, S. 131, Nr. 37; Renesse S. 199 Nr. III, Tafel 74, No.3; lodenpenningen-belgie.be
und eine des Stiftkollegiat St. Lambert o.J.:
23 mm, 4,95 g
Neumann 13907 ; de Schodt 5 ; MJ Petit de Rosen : Catalogue des MÉREAUX, des MÉDAILLES et des JETONS des chapitres, des corporations et des families DE L’ANCIEN PAYS DE LIÉGE, Rev Num. Belg. Tome VI, S. 123, Nr. 5; Renesse S. 197 Nr. VIII, Tafel 72, No.7; Lodenpenningen-belgie.be, Eklund Charity tokens of the Netherlands. O.P., pag. 13 nr 81; STAM Gent N. 01656
Sie tragen die Inschrift MANDATA; das sind Mandate oder wie man in Lüttich sagte: mandès. Es handelt sich um eine innerkirchliche Verwaltungseinheit, die für die Durchführung der Verteilungen verantwortlich war.
De Spiegeler schreibt im Kapitel 3 „Chapitre III. Le potentiel hospitalier et charitable“ seines Buches über die sozialen Einrichtungen Lüttichs über die kapitelbezogenen Mandate:
„Im Anschluss an einen Prozess, dessen Ablauf uns unbekannt ist, nahmen die Almosenämter des Doms und der Lütticher Kollegiatstifte die besondere Form des Mandé an. Der heilige Benedikt hatte dem Abt und der monastischen Gemeinschaft vorgeschrieben, den Gästen die Füße zu waschen. Diese Zeremonie, Mandatum genannt, besaß am Gründonnerstag eine ganz besondere Bedeutung. In Nachahmung der monastischen Bräuche führten einige Bischöfe ab dem 7. Jahrhundert in ihren Kathedralen anscheinend den Ritus der Fußwaschung ein. Diese Zeremonie, die am Gründonnerstag stattfand, erinnerte an die Handlung, die Christus an seinen Aposteln vollzogen hatte. Im 10. Jahrhundert verbreitete sich dieser Brauch im Abendland, wo in manchen Kirchen an diesem Tag einhundert Armen die Füße gewaschen wurden, bevor man ihnen ein Almosen und eine Mahlzeit reichte.
Am Dom und im Kollegiatstift St. Johannes besaß das Mandé eine eigene Organisation und eine separate Buchführung, die von den übrigen Finanzen des Kapitels getrennt war. In den anderen Kollegiatstiften waren seine Güter in den Gesamtbesitz des Kapitels integriert, das ihnen zur gegebenen Zeit einen Pauschalbetrag zurückwies.
Wo das Mandé eine eigene Verwaltung besaß, ernannte das Kapitel jährlich zwei Kanoniker und einen Rechnungsführer als sogenannte „Mambours“. An anderen Orten wurde ein Kanoniker damit beauftragt, die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilungen zu überwachen.
In St. Johannes fanden die Verteilungen zweimal im Jahr statt. Das Fasten-Mandé begann am ersten Montag der österlichen Fastenzeit und dauerte vier bis sechs Wochen, mit drei bis fünf wöchentlichen Verteilungen. Das Sommer-Mandé startete in der ersten Maiwoche und dauerte drei bis vier Wochen, ebenfalls mit drei bis fünf Verteilungen pro Woche. Jede tägliche Verteilung zog einhundert bis dreihundert Arme an, manchmal sogar mehr, die jeweils ein Brot erhielten. In den anderen Kollegiatstiften, über die uns weniger Details vorliegen, gab es ebenfalls zwei Mandé-Zeiten, wobei das Fasten-Mandé Vorrang vor dem Sommer-Mandé hatte.“
Die Marken wurden allerdings – zumindest am Dom – nach De Schodt als Brotanweisungen eingesetzt, die während der Fastenzeit nicht an die Armen, sondern an die Kanoniker, an die Benefiziaten (Kleriker, die ein „Benefizium“ (Pfründe) innehatten, aber nicht den Rang eines Tréfonciers (vollberechtigten Kanonikers) erreichten) und an die Diener (Suppoten) der Kathedrale verteilt wurden.
Die Marke von St. Lambert stammt aus der Regierungszeit von Josef Clemens von Bayern, der von 1694–1724 auch Fürstbischof von Lüttich war, und wurde aller Wahrscheinlichkeit nach durch einen Beschluss des Kapitels vom 1. März 1709 eingeführt:
„Am 1. März 1709 beauftragt das Kapitel Dieudonné Hubert, Abgeordneter für die Buchführung der Almosen, selbst die für die Fastenzeit-Vorschriften (plumbeta pro mandatis quadragesimalibus) bestimmten Méreaux an die Unterbediensteten der Kirche zu verteilen und diese nur jenen Hilfskanonikern auszuhändigen, die ihre Winter-Chormäntel tragen.“
Literatur
Historischer Hintergrund
https://en.wikipedia.org/wiki/Seven_col ... giales.jpg
De Spiegeler, Pierre : Les hôpitaux et l’assistance à Liège (Xe-XVe siecle). Aspects institutionnels et sociaux. 1987, Open Edition Books 2020. https://books.openedition.org/pulg/6267
Marken St. Lambert inkl. Historischer Hintergrund
De Schodt, Alphonse : Le Chapitre Cathédrale de Saint Lambert a Liège et ses Mereaux ou Jetons de Presence, Rev. Num. Belg., XXXI, 1875, S. 96-272, Pl IV und V. : https://books.google.es/books?id=lH8nXe ... &q&f=false,
Marken Lüttich
MJ Petit de Rosen : Catalogues des mereaux, des medailles et des jetons des chapitres, des corporations et des familles de l’ancien pays de Liege, RNB, Tome VI, 1850, S. 121-133
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