Neue Postbedingungen beim Versand von Münzen !!

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mfr
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Neue Postbedingungen beim Versand von Münzen !!

Beitrag von mfr » Di 27.08.02 00:26

Liebe Sammlerin, Lieber Sammler.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 hat uns die Deutsche Post AG ein Kuckucksei ins Nest gelegt. In
Form von neuen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sowohl für den Briefverkehr als
auch für den Frachtbereich (Pakete).
Sehr hart und kostenintensiv trifft uns alle, daß die Post die Beförderung von Münzen in
Briefen ausgeschlossen hat.
Die Post räumt sich sogar das Recht ein, Briefe, in denen Münzen transportiert werden, nicht
anzunehmen und/oder an den Absender zurückzugeben.
Münzen dürfen nur noch im Postpaket oder im sogenannten Postexpresspaket transportiert
werden.
Leider ist es so, daß nicht alle Postangestellen zu diesem Problem ausreichend geschult
wurden. So kann man als Postkunde – ich spreche aus leidvoller Erfahrung – die unterschiedlichsten
Antworten hören. Es wird sogar behauptet, Münzen dürften nur im Post-Express-
Value-Pack befördert werden. Auch diese Auskunft ist nicht richtig.
Ich habe mir einen halben Tag frei gemacht und mit der Deutschen Post AG, Niederlassung
Fulda, dort mit Kundenberaterin Frau Herbert, die Bedingungen durchgearbeitet. Herausgekommen
ist folgendes:
• Münzen werden grundsätzlich nicht mehr per Briefpost befördert. Leider ist in den „Service-
Informationen Stand 1. 7. 2002“ kein entsprechender Hinweis auf der Seite 10 Briefe/Postkarten
enthalten. Lediglich in den AGB ist das vermerkt.
• Münzen dürfen im einfachen Postpaket zur Beförderung an die Deutsche Post AG übergeben
werden.
• Münzen dürfen auch im Postexpress Paket zur Beförderung an die Deutsche Post AG
übergeben werden. Das Postexpress Paket ist im Prinzip ein gewöhnliches Paket, wird aber
schneller befördert und kostet mehr.
• Nicht zulässig ist die Beförderung von Münzen im Value-Pack. Diese (teure) Versandart ist
nur für „Valoren Klasse I“ (Juwelierware) vorgesehen.
Lassen Sie sich nicht irgend etwas vom Postangestellten erzählen. Auf Seite 57 in den
„Service-Informationen Stand 1. 7. 2002“ wird nun das, was auf den Seiten 55 und 56 verboten
war, erlaubt. Unter der Überschrift • „Münzversand National im Detail“ wird aufgezählt:
Gültige/ungültige Münzen.
• Bei gültigen Münzen darf weder der Nennwert noch der Edelmetallwert 500 Euro, noch
der Sammlerwert 25 000 Euro übersteigen. Ungültige Münzen ohne Edelmetallanteil
können generell bis 25 000 Euro verschickt werden, ungültige Münzen mit Edelmetallanteil
dürfen einen Edelmetallwert von bis zu 500 Euro haben.
Was nicht in den Service-Informationen steht, aber in den AGB für die Frachtpost nachzulesen
ist, ist sehr wichtig:
• Pro Empfänger und Kalendertag darf nur eine Sendung auf den Weg gebracht werden.
• Bezogen auf die Versendung unserer 100er und 200er Gold-Euros habe die neuen Versandvorschriften
folgende Wirkung:
1. Die 100er dürfen bis zu drei Stück in einem Paket verschickt werden.
Das sind Edelmetallwert 3 x 1⁄2 Unze = rund 450 Euro oder 3 x 100 = 300 Euro Nennwert.
2. Von den 200er darf nur 1 Stück in einem Paket verschickt werden. Zwar könnten theoretisch
zwei Münzen = 400 Euro Nennwert eingepackt werden. Doch enthalten zwei Münzen
an Edelmetallwert 2 Unzen = rund 600 Euro. Also 100 Euro zuviel.
3. Je Empfänger darf täglich nur eine Sendung auf den Weg gebracht werden. Im Klartext:
Wer einen Satz 200-Euro-Münzen (A, D, F, G, J) bestellt, muß zwangsläufig 5 x Versandkosten
zahlen und die Lieferung erstreckt sich auf eine ganze Woche.
• Es gibt gegenwärtig keine Versicherung, die bereit ist, unter Verstoß gegen die geltenden
Postvorschriften Sendungen zu versichern.
• Verträge mit sogenannten Werttransportfirmen sind zu kostenintensiv. Abgesehen von den
Vertragskosten schlägt eine Sendung, egal ob Brief oder Paket, mit mindestens 15 Euro zu
Buche. Werden die Vertragskosten auf die einzelnen Sendungen umgelegt, dann kommen
bis zu 20 Euro je Sendung zusammen.
Wundern Sie sich deshalb bitte nicht, wenn ich Ihnen erheblich mehr Versandkosten
berechnen muß und die Auslieferung sich auf mehrere Tage erstreckt.
Es liegt nicht an mir.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rainer Erdmann
Quelle: http://www.gietl-verlag.de/MP/PDF/nachrmp.pdf

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tournois
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Beitrag von tournois » Di 27.08.02 00:35

Bezogen auf die ständigen Diebstahlserien ist das eine logische Schlußfolgerung.......... :roll:
[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824

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Canadian Coins
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Beitrag von Canadian Coins » Di 27.08.02 12:21

Stimmt schon.

Alles was über 100 Euro war ging bei mir fast ausnahmslos sowieso im Paket auf den Postweg - egal ob Käufer oder Verkäufer.

Bei Beträgen darunter war es dann meist ein Einschreiben oder ab und zu ein Luftpolsterumschlag mit normalem Porto. Wenn die Post die Umschläge nicht durchleuchtet oder gar öffnet wird das wohl auch so bleiben.
Man nehme einen Luftpolsterumschlag 2 dicke Stück Pappe und befestigt die Münzen im Rähmchen o.ä. dazwischen. So kann man weder fühlen noch hören was sich darin befindet. Die meisten werden es bisher auch so gehalten haben. Und wenn sich Käufer und Verkäufer bzgl. dieser Versandart bei günstigen Stücken einig sind - was soll´s ?

So schlimm finde ich die neuen Regelungen auch wieder nicht.
Jedenfalls sehe ich kaum einen Nachteil.
Wer sich die 5 200er zu diesen Preisen auf einen Schlag bestellt wird wohl mit dem Mehrpreis an Portogebühren auch klarkommen - wenn das überhaupt zum tragen kommt.
In der Preisregion kann man üblicherweise wohl auch einen kostenlosen Versand seitens des Händlers erwarten - auch wenn er mehrmals liefern muß. Mit einer Woche Lieferzeit kann man auch leben.

Schöne Grüße.

Zero123
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Die Post

Beitrag von Zero123 » Di 27.08.02 14:39

Also ich werde munter weiter verschicken in meinen Luftpolsterbriefen, nur eben aufpassen, dass es da drinnen nicht klingelt - pappen dazwichen, sodass durchleuchten unmöglich ist.

Ansonsten kann es der Post egal sein, WAS ich da verschicke - die Versicherung greift entsprechend der Versandart, da ich ja wohl nicht sagen MUSS WAS ich versende.

Die Post hat das Recht Infosendungen zu öffnen (um zu prüfen, ob es sich wirklich nur um Infopost handelt) das hat aber mit Normalbrifen oder Paketen nichts zu tun.

Öffnet die Post eingelieferte Briefe der Kunden, so greift folgendes:

Grundgesetz der BRD
Artikel 10

Absatz 1
"Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegehimnis sind unverletztlich"

Absatz 2 (sinngemäß)
Beschränkungen nur aufgrund eines Gesetzes (Seit wann sind die AGBs einer Firma gleich Gesetze ??) und zum Schutz der Verfassung ...

Die Post würde also gegen ein Grundrecht verstossen - das dem Bundesverfasungsgericht gemeldet darf die Post AG den Betrieb einstellen.

Also: Weiter machen wie bisher, richtig verpacken - nicht sagen was man versendet - und die Sache ist gegessen.

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