annahmepflicht von gültigen banknoten

KMS, Gedenkmünzen, Diskussionen über die div. Prägestätten

Moderator: Sebastian D.

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Susat
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annahmepflicht von gültigen banknoten

Beitrag von Susat » Mo 19.11.07 07:57

hallo,
in einer gesprächsrunde wurde das thema gegensetzlich diskutiert. die einen bestehen auf annahmepflicht, da gesetzliches zahlungsmittel, die andern verneinen die pflicht, mit dem argument das viele tankstellen die annahme von 200 und 500 euro scheinen verweigern.
weiß jemand wie die rechtliche lage aussieht?
mit freundlichen Grüßen aus der alten Hansestadt Soest, susat

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jannys33
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Beitrag von jannys33 » Mo 19.11.07 09:25

Rechtlich sind es Zahlungmittel, andererseits ist kein Händler rechtlich verpflichtet dir etwas zu verkaufen. Erst wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist muss der Händler auch diese Scheine akzeptieren.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
[b]”Ethvert menneskes liv er et eventyr skrevet af Guds finger!”
H.C. Andersen[/b]

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Susat
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Beitrag von Susat » Mo 19.11.07 09:36

hallo kay,
was ist wenn ich das benzin schon im tank habe und der tankwart auf 50 euroscheine oder meine karte besteht anstatt den 500derter geldschein an zu nehmen
mit freundlichen Grüßen aus der alten Hansestadt Soest, susat

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Beitrag von jannys33 » Mo 19.11.07 11:25

Wenn er nicht durch entsprechende Schilder "Keine Annahme von..." darauf hingewiesen hat muss er ihn annehmen.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
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Dietemann
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Beitrag von Dietemann » Mo 19.11.07 12:22

Bei den meisten Tankstellen steht ein Schild. "Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum der xy AG"

Wenn Du nicht bezahlst, die Ware aber schon eingepackt hast (im Tank) bist Du zur Herausgabe verpflichtet. Alles andere ist Diebstahl.

In Amerika werden Dollarscheine in den meisten Geschäften ja auch nur bis zu einer gewissen Größe akzeptiert (ich meine gehört zu haben, dass schon 10 Dollar-scheine nicht problemlos ausgegeben werden können). Der Aufwand der Prüfung und das Risiko eines falschen Scheines stehen wohl in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Gewinn.

Das ist wohl wie bei den Euro Sondermünzen: Faktisch zwar Geld, aber im täglichen Zahlungsverkehr nicht zu gebrauchen.

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jannys33
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Beitrag von jannys33 » Mo 19.11.07 13:44

Dietemann hat geschrieben:Bei den meisten Tankstellen steht ein Schild. "Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum der xy AG"

Wenn Du nicht bezahlst, die Ware aber schon eingepackt hast (im Tank) bist Du zur Herausgabe verpflichtet. Alles andere ist Diebstahl.

.....
Nicht wirklich, wenn kein Schild darauf aufmerksam macht das keine XXX Scheine angenommen werden ist der Verkäufer in der Annahmepflicht.
Denn der Kaufvertrag ist in dem Fall abgeschlossen und ich komme meiner Pflicht zum bezahlen mit einem gültigen Zahlungsmittel nach.
Wobei keiner im täglichen Leben wirklich 200er oder 500er brauch.
Ich habe jedenfalls am Automaten noch keine dieser Scheine bekommen, nicht einmal einen 100er.
Diese Diskussion taucht auch immer wieder auf, wobei das rein Rechtliche weit von der Realität abweicht.
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Beitrag von KarlAntonMartini » Mo 19.11.07 14:08

Juristisch ist die Lösung so: Alle Euro Scheine sind Zahlungsmittel, die jedermann annehmen muß. Aber der Zahler ist verpflichtet, seine Zahlung durch Übereignung der entprechenden Anzahl von Scheinen und Münzen zu bewirken. Es gibt keinen Anspruch auf Wechseln! D. h. auch in einer Tankstelle müssen sie 500er nehmen, wenn du eine Rechnung über 500 Euro damit zahlst. Daß im Handel üblicherweise gewechselt wird, begründet keine Rechtspflicht dazu. Der Hinweis, daß große Scheine nicht genommen werden, ist rechtlich irrelevant, aus praktischen Gründen natürlich sinnvoll. Grüße, KarlAntonMartini
Münzsammler seit 60 Jahren. Mitglied im Numismatischen Verein zu Dresden und der Oriental Numismatic Society.

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Beitrag von petzlaff » Mo 19.11.07 16:41

@dietemann:

bzgl. USA - hier werden jederzeit und überall Scheine bis zu 20 Dollar akzeptiert. 50er werden normalerweise auch gewechselt, aber nur dann (und das gilt m.E. auch für den 100er), wenn keine Gefahr durch spontane Überfälle auf die Kasse (z.B. bei Tankstellen oder Schnellimbissen) zu erwarten ist.

Ich habe auf meinen letzten Reisen durch die USA sogar feststellen können, dass selbst dort der bekannte Spruch "Bargeld lacht" in den letzten 10 Jahren erheblich an Wert gewonnen hat. Es gibt sogar Kreditkarten, die oft nicht akzeptiert werden, z.B. ... oder ...(ebenfalls ...). Was ... - ... angeht habe ich bereits Mitte der 80er Jahre sehr häufig Schilder in den Schaufenstern gesehen (selbst in Großstädten wie z.B. Denver,CO), das diese Karten ausdrücklich unerwünscht seien und nicht akzeptiert würden.

LG
Stefan

edit: die Nennung der Institute im o.g. Kontext, erscheint für das Forum zu problematisch
Liebe Grüsse

petzlaff

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chrisild
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Beitrag von chrisild » Di 20.11.07 01:27

KarlAntonMartini hat geschrieben:Juristisch ist die Lösung so: Alle Euro Scheine sind Zahlungsmittel, die jedermann annehmen muß.
Annehmen muss er sie aber nur dann, wenn zwischen Verkäufer (Gläubiger) und Käufer (Schuldner) ein Geldschuldverhältnis besteht. Und selbst für einen solchen Fall kann vertraglich eine Barzahlung ausgeschlossen sein ...

Tschüs,
Christian

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Beitrag von Marco-Coins@email.de » Mi 21.11.07 07:27

KarlAntonMartini hat geschrieben:Juristisch ist die Lösung so: Alle Euro Scheine sind Zahlungsmittel, die jedermann annehmen muß. Aber der Zahler ist verpflichtet, seine Zahlung durch Übereignung der entprechenden Anzahl von Scheinen und Münzen zu bewirken. Es gibt keinen Anspruch auf Wechseln! D. h. auch in einer Tankstelle müssen sie 500er nehmen, wenn du eine Rechnung über 500 Euro damit zahlst. Daß im Handel üblicherweise gewechselt wird, begründet keine Rechtspflicht dazu. Der Hinweis, daß große Scheine nicht genommen werden, ist rechtlich irrelevant, aus praktischen Gründen natürlich sinnvoll. Grüße, KarlAntonMartini
Um diesen Ansatz noch weiter zu erläutern:
Dem Tankwart, dem 500 Euro vorgelegt werden wenn nur für 70 getankt wurde, ist zur Annahme des 500 Euro Scheins verpflichtet. Aber nicht zum wechseln wie du schon richtig schreibst.
Jeder vernünftige Mensch tut gut daran, auch entsprechend passend oder annähernd passend zu bezahlen. Denn da es keine Wechselpflicht gibt, müsste auch nicht auf 500 Euro raus gegeben werden.
Hoffentlich liest hier kein Tankwart mit, sonst jhaben wir morgen in der Republik Chaos.
Der Käufer müsste dann auf Heruasgabe des überzahlten Betrages klagen.

Das erfreut dann widerum eine andere Beufsgruppe:-)
Gesucht werden:
Vatikan- und Vakanzmünzen jeglicher Art

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Beitrag von heripo » Mi 21.11.07 10:33

... ach - da gabs doch mal was: § 242 BGB , wonach Leistungen so zu erbringen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf Verkehrssitte usw. ..... usw. ..... zu erbringen sind!

na ja, wer kennt denn aber auch noch diese guten alten deutschen Fremdwörter, wo wir doch heute alle umlernen auf computer-denglisch - ergo: Paipahl, Plastik-Käsch und e-banking - was ja immerhin den Vorteil mit sich gebracht hat, daß selbst 12 stellige Geheim-Nummern von Leuten beherrscht werden, sie seither noch nichtmal auf 3 zählen konnten!
Nur gut, dass wir von der numismatischen Fraktion so oder so keinen Wert auf Scheingeld legen .... oder ?
Grüssles, heripo
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Beitrag von petzlaff » Mi 21.11.07 17:06

Ich bitte ab sofort um um persönliche Information darüber, wo und warum Textpasseagen oder Teile von Textpassagen aus meinen Postings entfernt bzw. durch "Pünktchen" ersetzt werden, sowie (rückwirkend) entsprechend gestrichen bzw. ersetzt worden sind.

WIR SIND HIER ..................................................................... in einem Forum, in welchem sogar in speziellen Unterforen weitaus geringer ZENSIERT wird.

edit.: .... unzulässige diffamierende Privatmeinung, die hier keinen interessiert!

n'tschuldigung - aber das musste jetzt wirklich einmal raus.
Liebe Grüsse

petzlaff

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Beitrag von heripo » Mi 21.11.07 23:22

Der Schutz des Forums und seiner Betreiber hat Vorrag, vor dem vermeintlichen Gastrecht, hier private Meinungen dergestalt zu veröffentlichen ( z.B. Negativ-Image-Benennungen mit Namen betr. Bankinstitute ), dass die latente Gefahr der kostenpflichtigen Abmahnung/en heraufbeschworen werden.

Wenn der Gastgeber sein Haus rein halten will, so wird der wohlwollende Gast die sicherlich verstehen und auf kompromittierende Äusserungen im Hause des Gastgebers verzichten.

In London soll's ja Parcs geben, wo man alles öffentlich sagen darf.

Mehrfach und immer wieder wurde gebeten Namensnennungen in Verbindung mit negativen Feststellungen zu unterlassen. Im Zweifel hat die Administration ansonsten die Pflicht, solche Dinge Unschädlich zu machen.

Auch dieser erneute Hinweis gilt für ALLE.

Und speziell für Dich petlaff: auch im vorstehenden Text mußte eine Aussage gelöscht werden, weil sie hier - im Interesse der Bewohner aller Länder - so nicht stehen darf !

heripo
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Beitrag von Gurke » Do 22.11.07 17:26

hallo

ich würde zum nächsten geldautomaten gehen, denn die endlosdiskussion mit dem tankstellenpersonal könnte die meute hinter mir in aufruhe bringen. es soll sogar schon in neuen zapftempeln solche geben, habe ich gehört jedoch noch nicht gesehen.

mfg gurke

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