Was bedeutet die Währungseinheit "dz"? (Straßburg, 1647)

Europa (ohne Euros) und Afrika - ab etwa 1500.
Antworten
Gudrun74
Beiträge: 3
Registriert: Mo 14.10.19 14:02
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Was bedeutet die Währungseinheit "dz"? (Straßburg, 1647)

Beitrag von Gudrun74 » Mo 14.10.19 14:33

Hallo, ich habe eine Frage an die Experten in dieser Runde: Mir liegt ein Preisverzeichnis aus dem Jahr 1647 vor (aus Straßburg), genau handelt es sich um eine Apothekentaxe. Dort werden die Produktpreise abgeküzt: fl für Gulden, ß für Schillung und dz als kleinste Währungseinheit. Ich bin mir nicht sicher, aber kann das die Abkürzung für "douzain" sein? Eigentlich hätte ich eher eine Einheit wie Pfennig oder Kreuzer erwartet. Ich bin dankbar für einen Hinweis!

klaupo
Beiträge: 3654
Registriert: Mi 28.05.03 23:13
Wohnort: NRW
Hat sich bedankt: 11 Mal
Danksagung erhalten: 282 Mal

Re: Was bedeutet die Währungseinheit "dz"? (Straßburg, 1647)

Beitrag von klaupo » Mo 14.10.19 17:11

Im Elsass war anscheinend der Douzain (= Assis / Schilling / 12 Deniers) mit dieser Abkürzung (dz) nicht gebräuchlich. Jedenfalls ist er in dieser Auflistung nicht zu finden.

https://www.vieil-erstein.alsace/boite- ... C3%A9gime/

Wenn man nun Gulden - Schilling - dz als absteigende Währungseinheiten liest, kommt eigentlich nur der Denier (Plural: Deniers) in Frage. Es gab für den Plural nämlich interessanterweise auch die Schreibweise "Denierz".

https://books.google.de/books?id=aSPfsM ... ie&f=false

Ich würde daher für "dz = Denierz" plädieren.

Gruß klaupo

Gudrun74
Beiträge: 3
Registriert: Mo 14.10.19 14:02
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Was bedeutet die Währungseinheit "dz"? (Straßburg, 1647)

Beitrag von Gudrun74 » Mo 14.10.19 21:50

Herzlichen Dank für den wertvollen Hinweis und die Quelle. Ich werde in die Richtung weiter nach Belegen suchen. Nochmals Danke

Gudrun74
Beiträge: 3
Registriert: Mo 14.10.19 14:02
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Was bedeutet die Währungseinheit "dz"? (Straßburg, 1647)

Beitrag von Gudrun74 » Mo 14.10.19 22:26

Nachtrag: Ich habe die Lösung gefunden: Die Abkürzung "dz" steht hier (in Straßburger Quellen von 1647) schlichtweg für Pfennig. Die Taxordnungen nennen 1 dz(Pfennig)=2 Heller oder 4 Deniers
https://play.google.com/books/reader?id ... =GBS.PA120

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste