Hallo zusammen,
ich habe einen Posten " Münzen " gekauft und es hat sich herausgeestellt, das diese nur auf einer Seite geprägt sind. Selbstverständlich stimmt auch der Feingehalt ( 9999 Gold ) etc. nicht mit dem tatsächlichen Material überein. Kann man in dem Fall überhaupt von " Münzen " reden und ist der Verkauf als Solche strafbar. Ich nehme an, dass die Dinger für Auststellung bei Banken geprägt wurden. Wer kennt sich aus und kann mir einen Rat geben? Per Def. ist eine Münze ein offizielles Zahlungsmittel ( auch mal gewesen ). Sehe ich das richtig? Um Antworten wird gebeten. Danke
Dietmar
Australien Nugget Plagiate
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Danke - so weit war ich schon. Nicht nur verarscht, ich wurde besch.... und zwar nach allen Regeln der Kunst. Nur hilft mir das nicht weiter. Die Frage bleibt: Münze oder nicht? Verkauf als Münze strafbar ? Ist der Tatbestand des Betruges erfüllt? ETC. Die Sache geht natürlich vor Gericht. Ist wohl klar. Für mich ist nur wichtig zu wissen, als was stufe ich die Dinger ein und wie baue ich meine Argumentation auf.
- Lutz12
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Hallo osteoph,
Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel (oder waren es), in diversen Notzeiten gab es auch Notmünzen die Zahlungscharakter hatten. Deine Stücke sind auf keinen Fall dort einzuordnen, es sind bestenfalls Nachbildungen oder einseitige Abschläge die erst durch die Falschbezeichnung beim Verkauf zu "Münzen" wurden. Außerhalb der Numismatikergilde werden bestimmte Begriffe wie z.B. Münze und Medaille allerdings häufig verwechselt (meist werden dabei Medaillen als Münzen bezeichnet, umgekehrt passiert das selten). Dahinter steckt Unwissenheit oder leider auch Methode, da nach Münzen eine höhere Nachfrage besteht als nach Medaillen. Auch sind manche moderne Münzen aus exotischen Kleinstaaten mit Wertaufdruck in Landeswährung offiziell "Münzen" haben aber manchmal weder das Heimatland selbst gesehen noch sind sie dort als Zahlungsmittel einsetzbar, eben für den zahlungskräftigen (und unwissenden) Laien hergestellt. Darüber hinaus sind auch Nachprägungen von echten Münzen legal, müssen aber gekennzeichnet sein. Bei offensichtlichen Nachprägungen, die sich zum Original deutlich unterscheiden ist die Kennzeichnung insofern überflüssig, weil eine Verwechselung nicht passieren kann (andere Größe, anderes Metall, einseitig, als Anhänger geprägt...).Der Profi kann dies deuten, der Laie nicht unbedingt, weil er auch das Original dazu nicht kennt.
In Deinem Fall ist aus meiner Sicht das schwierige dem Verkäufer Arglist nachzuweisen, der Fall wäre sonst für mich eindeutig.
Gruß Lutz12
Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel (oder waren es), in diversen Notzeiten gab es auch Notmünzen die Zahlungscharakter hatten. Deine Stücke sind auf keinen Fall dort einzuordnen, es sind bestenfalls Nachbildungen oder einseitige Abschläge die erst durch die Falschbezeichnung beim Verkauf zu "Münzen" wurden. Außerhalb der Numismatikergilde werden bestimmte Begriffe wie z.B. Münze und Medaille allerdings häufig verwechselt (meist werden dabei Medaillen als Münzen bezeichnet, umgekehrt passiert das selten). Dahinter steckt Unwissenheit oder leider auch Methode, da nach Münzen eine höhere Nachfrage besteht als nach Medaillen. Auch sind manche moderne Münzen aus exotischen Kleinstaaten mit Wertaufdruck in Landeswährung offiziell "Münzen" haben aber manchmal weder das Heimatland selbst gesehen noch sind sie dort als Zahlungsmittel einsetzbar, eben für den zahlungskräftigen (und unwissenden) Laien hergestellt. Darüber hinaus sind auch Nachprägungen von echten Münzen legal, müssen aber gekennzeichnet sein. Bei offensichtlichen Nachprägungen, die sich zum Original deutlich unterscheiden ist die Kennzeichnung insofern überflüssig, weil eine Verwechselung nicht passieren kann (andere Größe, anderes Metall, einseitig, als Anhänger geprägt...).Der Profi kann dies deuten, der Laie nicht unbedingt, weil er auch das Original dazu nicht kennt.
In Deinem Fall ist aus meiner Sicht das schwierige dem Verkäufer Arglist nachzuweisen, der Fall wäre sonst für mich eindeutig.
Gruß Lutz12
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