krampfhaft suche ich nichts, ich beleuchte ein Problem nur gerne von allen Seiten.
Das Münzgesetz ist ja sicher mal dazu geschaffen worden, Menschen vor Fälschungen zu schützen, und nicht unbedingt um längst nicht mehr gültige gefälschte Zahlungsmittel den Sammlern zu entziehen
Eine eindeutige Regelung diesbezüglich bietet ebay nicht, Fälschungen zu verkaufen ist dort zwar verboten, bezieht sich aber in deren Texten nur auf Fälschungen mit Firmennamen (Rolex, Chanel usw).
Und das von Dir o.g. Gesetz beinhaltet ja auch den Text "Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als
Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
Ich denke das ist wirklich Auslegungssache, und wie sind eigentlich Sammler dieser Stücke, die es ja bestimmt gibt, an die Dinge gekommen?
Zudem wird nicht jeder das Münzgestz kennen, der was in ebay verkauft, man hält sich dann eben an deren Satzungen.
Grundsätzlich hast Du natürlich recht, Fälschungen (nicht Münzen) als echte Stücke zu verkaufen ist grundsätzlich verboten, aber Fälschungen zu verkaufen und sie als solche zu kennzeichnen, und explizit darauf hinzuweisen ist nicht verboten, nen Dürer oder Picasso darf ich mir auch als Fälschung ersteigern
Vielleicht wäre es an der Zeit, das Münzgestz etwas zu verändern, denn mir erschließt sich der wahre Sinn nicht wirklich.
Ich hab auch im internet etwas von "Ferraritäten" gelesen, das waren wohl Münzen die extra für einen Sammler angefertigt wurden (also sozusagen gefälscht!) und diese Sammlung wurde sogar versteigert.
Bin drauf gestossen, da die von mir beschriebene Münze wohl dazugehörte, bzw es sie auch als eine solche Ferrarität gab.
Grüßchen
Elli