Hier sollte der Staat dafür sorgen, das vor der Großen Rechnung der betroffene erstmal nachbessern darf bevor er zur kasse gebeten wird. Gerade bei kleinen Firmen (Internet-Shops usw.) wäre das ratsam, nicht jeder weiß sowas - da denkt man doch auch nicht drüber nach ...
Ich hab z.b. noch nie in nem Supermarkt oder sonst einem Laden die USt-ID ausgeschlagen gesehen - im Impressum auf der HP ist das aber Pflicht ...
Für große Firmen sollte es weiterhin kein Nachbesserungsrecht geben: die brauchen für ihre Webpräsenz eh Juristischen Rat - der Anwalt wird dann auch das Impressum empfehlen

Wenn ich da Punkt 3 von petzlaff lese, dreht sich mir ja schon der Magen ... 10 Jahre Rechnungen ist ja OK ... aber das digitale Rechnungen nicht das wahre sind?!
Gruß
Wuppi