Entfernung von Angeboten bei Ebay!

Banknoten / Papiergeld

Moderator: Locnar

nhu_thai
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Entfernung von Angeboten bei Ebay!

Beitrag von nhu_thai » Fr 18.05.07 14:09

Hallo bin neu hier im Forum und wende mich mit folgendem Problem an Euch :!: Heute Mittag hat Ebay 52 meiner Shopartikel entfernt,da sie angeblich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen :!: :!: Es waren ausnahmlos Banknoten, Aktuelle sowie ältere, nicht mehr im Umlauf befindliche, als auch Specimen Banknoten. Die Antworten die man von denen bekommt sind auch nur irgendwelche vorgefertigten Mails. Was habe ich nur falsch gemacht? Oder haben sich die AGB`s so grundlegend geändert, das man keine Banknoten mehr zu Sammlerzwecken anbieten darf :?: Weiß von Euch eventuell jemand warum, oder ist jemandem schon mal das geiche passiert :?:
Würde mich auf Antworten freuen.

nuh_thai

Dietemann
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Beitrag von Dietemann » Fr 18.05.07 15:16

Das ist ohne ein Beispiel etwas schwer nachzuvollziehen.

Bist Du neu bei ebay oder hast Du Deinen Namen in letzter Zeit gewechselt? Kann es mit den vorherigen Transaktionen zusammen hängen?

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jannys33
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Beitrag von jannys33 » Fr 18.05.07 15:33

Hast du eigene Bilder benutzt? Hattest du Links in deinem Angebot?

Meistens steht eigentlich ein Grund in der Mail.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
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Beitrag von Huehnerbla » Sa 19.05.07 09:00

Zur Zeit löscht eBay mehrere Banknotenangebote. Vermutlich hängt das mit den Abbildungsvorschriften für Banknoten (Mitteilung 3003/2003 der Bbk) zusammen.
Gruß
Jürgen

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Beitrag von Locnar » Sa 19.05.07 10:56

Gruß
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Beitrag von Huehnerbla » Di 22.05.07 09:58

Der Grund wird langsam klarer:
Zitat eBay
Wir wurden von der BaFin (Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht) informiert,
dass der Handel mit gueltigen Zahlungsmitteln bei eBay verboten ist.
Gruß
Jürgen

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Beitrag von jannys33 » Di 22.05.07 11:01

Huehnerbla hat geschrieben:Der Grund wird langsam klarer:
Zitat eBay
Wir wurden von der BaFin (Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht) informiert,
dass der Handel mit gueltigen Zahlungsmitteln bei eBay verboten ist.
Das würde ja bedeuten das der Handel mit kursgültigen Münzen auch verboten ist.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
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Beitrag von Huehnerbla » Di 22.05.07 11:21

Ob der Handel mit Münzen auch unter die Beschränkungen fallen, vermag ich nicht zu sagen. Dazu müsste man gezielt bei der BaFin (http://www.bafin.de/) nachfragen. Bei Banknoten liegt es wohl daran, dass man für den Handel mit anderen Währungen eine Lizenz benötigt ...

[Spekulationsmodus] Vielleicht hängt das irgendwie mit der Erteilung einer Banklizenz an PayPal zusammen ... [/Spekulationsmodus]
Gruß
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Beitrag von jannys33 » Di 22.05.07 11:27

Wenn die schreiben mit gültigen Zahlungsmitteln, dann gehören Münzen m.E. dazu.
Naja die finden auch immer wieder was neues.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
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Beitrag von B12 » Di 22.05.07 11:33

gibt es dazu auch Gesetzestext oder verbietet der Hausmaister
der Bundesanstalt das Kraft seiner Inkompetenz ?

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Beitrag von Huehnerbla » Di 22.05.07 11:41

Ich denke mal, dass man direkt bei der BaFin anfragen muss um eine sinnvolle Auskunft zu bekommen.
Gruß
Jürgen

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Beitrag von tournois » Di 22.05.07 11:42

Huehnerbla hat geschrieben:Ich denke mal, dass man direkt bei der BaFin anfragen muss um eine sinnvolle Auskunft zu bekommen.
Darüber lässt sich bestimmt wieder streiten!! 8)
[b]tournois[/b]
[img]http://www.my-smileys.de/smileys3/zensurmann.gif[/img]
"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824

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Beitrag von Huehnerbla » Di 22.05.07 14:56

Das lässt sich sicher harausfinden wenn man eine eMail an poststelle(ät)bafin.de schreibt mit Bitte um Weiterleitung an das Referat Q23.
Gruß
Jürgen

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Beitrag von B12 » Di 22.05.07 19:44

1 Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen
Wer im Inland, dem Geltungsbereich des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 32 Abs. 1 KWG).

...

1.1 Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG solche Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht.

...

1.2 Was als Finanzdienstleistungen anzusehen ist, wird abschließend in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 8 KWG normiert. Danach sind als Finanzdienstleistungen zu qualifizieren
...

7. der Handel mit Sorten (Sortengeschäft)

...

Zum Sortengeschäft zählen der Austausch von Banknoten oder Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie der An- und Verkauf von Reiseschecks. Wechselstuben sind somit Finanzdienstleistungsinstitute.

...

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Beitrag von mfr » Di 22.05.07 19:45

Hallo,
auch bei ebay wird darüber diskutiert.
Auf dieser Seite ganz unten gab es eine Stellungsnahme einer ebay-Mitarbeiterin: http://forums.ebay.de/thread.jspa?threa ... 9186002504
matilde@ebay.de hat geschrieben:Zum Thema Banknoten:

Seit Montag werden Auktionen, in denen Geld einer aktuell gültigen Währung angeboten wird, gelöscht. eBay wurde dazu durch die Bundesaufsicht für Finanzwesen aufgefordert, da nur Banken mit solchen Artikeln handeln dürfen.

Das von Euch bereits erwähnte gültige Zahlungsmittel trifft also in der Tat zu.

Viele Grüße,
Matilde

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