Entfernung von Angeboten bei Ebay!
Moderator: Locnar
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Entfernung von Angeboten bei Ebay!
Hallo bin neu hier im Forum und wende mich mit folgendem Problem an Euch Heute Mittag hat Ebay 52 meiner Shopartikel entfernt,da sie angeblich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen Es waren ausnahmlos Banknoten, Aktuelle sowie ältere, nicht mehr im Umlauf befindliche, als auch Specimen Banknoten. Die Antworten die man von denen bekommt sind auch nur irgendwelche vorgefertigten Mails. Was habe ich nur falsch gemacht? Oder haben sich die AGB`s so grundlegend geändert, das man keine Banknoten mehr zu Sammlerzwecken anbieten darf Weiß von Euch eventuell jemand warum, oder ist jemandem schon mal das geiche passiert
Würde mich auf Antworten freuen.
nuh_thai
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- jannys33
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Hast du eigene Bilder benutzt? Hattest du Links in deinem Angebot?
Meistens steht eigentlich ein Grund in der Mail.
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[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
[b]”Ethvert menneskes liv er et eventyr skrevet af Guds finger!”
H.C. Andersen[/b]
[b][url=http://spreadsheets.google.com/pub?key=pxOm4cjrQbMXhWhhxrokqCg]Dänemarksuchliste[/url][/b]
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- Huehnerbla
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Das würde ja bedeuten das der Handel mit kursgültigen Münzen auch verboten ist.Huehnerbla hat geschrieben:Der Grund wird langsam klarer:
Zitat eBay
Wir wurden von der BaFin (Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht) informiert,
dass der Handel mit gueltigen Zahlungsmitteln bei eBay verboten ist.
[size=134][color=blue][b]Gruß Kay[/size][/b][/color]
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- Huehnerbla
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Ob der Handel mit Münzen auch unter die Beschränkungen fallen, vermag ich nicht zu sagen. Dazu müsste man gezielt bei der BaFin (http://www.bafin.de/) nachfragen. Bei Banknoten liegt es wohl daran, dass man für den Handel mit anderen Währungen eine Lizenz benötigt ...
[Spekulationsmodus] Vielleicht hängt das irgendwie mit der Erteilung einer Banklizenz an PayPal zusammen ... [/Spekulationsmodus]
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Gruß
Jürgen
"Morgen ist auch noch ein Tag", sagte die Eintagsfliege...
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Wenn die schreiben mit gültigen Zahlungsmitteln, dann gehören Münzen m.E. dazu.
Naja die finden auch immer wieder was neues.
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Darüber lässt sich bestimmt wieder streiten!!Huehnerbla hat geschrieben:Ich denke mal, dass man direkt bei der BaFin anfragen muss um eine sinnvolle Auskunft zu bekommen.
[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824
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1 Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen
Wer im Inland, dem Geltungsbereich des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 32 Abs. 1 KWG).
...
1.1 Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG solche Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht.
...
1.2 Was als Finanzdienstleistungen anzusehen ist, wird abschließend in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 8 KWG normiert. Danach sind als Finanzdienstleistungen zu qualifizieren
...
7. der Handel mit Sorten (Sortengeschäft)
...
Zum Sortengeschäft zählen der Austausch von Banknoten oder Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie der An- und Verkauf von Reiseschecks. Wechselstuben sind somit Finanzdienstleistungsinstitute.
...
Wer im Inland, dem Geltungsbereich des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 32 Abs. 1 KWG).
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1.1 Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG solche Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht.
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1.2 Was als Finanzdienstleistungen anzusehen ist, wird abschließend in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 8 KWG normiert. Danach sind als Finanzdienstleistungen zu qualifizieren
...
7. der Handel mit Sorten (Sortengeschäft)
...
Zum Sortengeschäft zählen der Austausch von Banknoten oder Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie der An- und Verkauf von Reiseschecks. Wechselstuben sind somit Finanzdienstleistungsinstitute.
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Hallo,
auch bei ebay wird darüber diskutiert.
Auf dieser Seite ganz unten gab es eine Stellungsnahme einer ebay-Mitarbeiterin: http://forums.ebay.de/thread.jspa?threa ... 9186002504
auch bei ebay wird darüber diskutiert.
Auf dieser Seite ganz unten gab es eine Stellungsnahme einer ebay-Mitarbeiterin: http://forums.ebay.de/thread.jspa?threa ... 9186002504
matilde@ebay.de hat geschrieben:Zum Thema Banknoten:
Seit Montag werden Auktionen, in denen Geld einer aktuell gültigen Währung angeboten wird, gelöscht. eBay wurde dazu durch die Bundesaufsicht für Finanzwesen aufgefordert, da nur Banken mit solchen Artikeln handeln dürfen.
Das von Euch bereits erwähnte gültige Zahlungsmittel trifft also in der Tat zu.
Viele Grüße,
Matilde
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