Hallo,
als Ahnenforscher und Nicht-Numismatiker stehe ich gerade vor einer Fragestellung, die ich nicht lösen kann. Vielleicht hat jemand eine Idee?
In einem Erbkaufvertrag von 1788 im preußischen Teil von Oberschlesien (aber nah der Grenze) kauft ein Vorfahr (aus dem österreichischen Teil Schlesiens kommend) ein Stück Land für
"dreyundzwanzig Reichsthaler vierzehn Silbergroschen, den Reichsthaler gerechnet zu 30 Sgr und den Sgr zu 12 Dr."
siehe http://peterwitz.mario-weidner.de/Kauf1 ... f1788.html
Aus meinem bisherigen Wissen sollte doch der Taler in Preussen ab 1750 mit 24 Silbergroschen gerechnet werden.
Was könnte der Grund sein, dies abeichend zu tun oder womit hat der Käufer bezahlt?
Gruß
Mario (Weidner)
Reichsthaler im Erbkaufvertrag von 1788
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- Gerhard Schön
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Re: Reichsthaler im Erbkaufvertrag von 1788
1 Reichstaler = 24 Gute Groschen = 288 (Gute) Pfennige
1 Reichstaler = 30 Silbergroschen (Kaisergroschen) = 90 Kreuzer = 360 (Rheinische) Pfennige
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Re: Reichsthaler im Erbkaufvertrag von 1788
dann hat der Gute also (zumindest seine Anzahlung) in Kaisergroschen bezahlt.
Vielen Dank
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