Tolerantz bei (Gold)Gedenkmünzen?

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Sebastian D.
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Tolerantz bei (Gold)Gedenkmünzen?

Beitrag von Sebastian D. » Sa 27.08.05 17:09

Wie sieht es eigentlich mit der tolerantz bei gedenkmünzen aus? Vorallem bei Gold Münzen.

Denn geringe abweichungen können bei goldmünzen verlust bei käufer bringen wenn er z.b. 15,55 Gramm Gold bezahlt und die Münze nur 15,50 Gramm wiegt ebenfalls kann es für die auszugebende stelle zu verlusten kommen wenn sie Goldmünzen mit 15,60 Gramm verkaufen und nur für 15,55 Gramm kassieren.

Ein Gramm Gold kostet ca. 11€ die von mir angesprochene abweichung von 0,05 Gramm kostet den Sammler bzw. die Ausgabestelle ca. 0,55€

Bei einer Münze ist das zwar nicht viel aber wenn man das auf ein paar 10.000 oder sogar 100.000 Münze umrechnet kommt da schon einiges zusammen.

Weiß einer näheres? und kann mich/uns aufklären wie es mit den tolleranzgrenzen von Goldmünzen aussieht.

gruß,

Sebastian
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Beitrag von Locnar » So 28.08.05 08:50

Hallo,

ich finde die Toleranz von 5 hundertstel Gramm schon gar nicht schlecht !

Der Fehlerbereich der meisten Münzwaagen ist mit Sicherheit höher.
Gruß
Locnar

mfr
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Beitrag von mfr » So 28.08.05 11:26

Hallo,
im deutschen Kaiserreich galt eine Toleranz von 2 tausendstel. Im Umlauf wurden sie bei mehr als 5 tausendstel Untergewicht aus dem Verkehr gezogen.

Sebastian D.
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Beitrag von Sebastian D. » Mo 29.08.05 22:42

Danke für eure antworten, ich habe mal bei der BWPV nachgefragt, mal sehen was die antworten.

gruß,

Sebastian
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Canadian Coins
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Beitrag von Canadian Coins » Mo 29.08.05 23:36

Hallo,

was z.B. die Gedenkprägungen aus Liechtenstein angeht, habe ich noch 3 Gesetze aus dem Landesgesetzblatt gefunden, aus denen auch hervorgeht, welche Werte bzgl. Gewichtstoleranz und Feingehaltstoleranz hierzu festgeschrieben wurden :

http://www.gesetze.li/r2000/html/get_lg ... Bl=1961026
http://www.gesetze.li/r2000/html/get_lg ... Bl=1988024
http://www.gesetze.li/r2000/html/get_lg ... Bl=1990035

Schöne Grüße.
CC

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Beitrag von wpmergel » Mi 31.08.05 16:53

Muenzenfreund hat geschrieben:Hallo,
im deutschen Kaiserreich galt eine Toleranz von 2 tausendstel. Im Umlauf wurden sie bei mehr als 5 tausendstel Untergewicht aus dem Verkehr gezogen.
Woher hast Du diese Erkenntnis? Ich finde es nicht logisch, daß man sich einerseits eine Höchstgrenze für mögliche Abweichungen gibt und selber erst bei 150 %iger Unterschreitung tätig wird.
Herzliche Grüße aus Waldeck
Wolfgang M.

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Beitrag von mfr » Mi 31.08.05 17:47

Hallo,
so steht es im "Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (RGBl. S. 404)"
§ 7
Das Verfahren bei Ausprägung der Reichsgoldmünzen wird vom Bundesrathe festgestellt und unterliegt der Beaufsichtigung von Seiten des Reichs. Dieses Verfahren soll die vollständige Genauigkeit der Münzen nach Gehalt und Gewicht sicherstellen. Soweit eine absolute Genauigkeit bei dem einzelnen Stücke nicht innegehalten werden kann, soll die Abweichung in Mehr oder Weniger im Gewicht nicht mehr als zwei und einhalb Tausendteile seines Gewichts, im Feingehalt nicht mehr als zwei Tausendteile betragen.
§ 9
Reichsgoldmünzen, deren Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter dem Normalgewicht (§. 4.) zurückbleibt (Passiergewicht), und welche nicht durch gewaltsame oder gesetzwidrige Beschädigung am Gewicht verringert sind, sollen bei allen Zahlungen als vollgewichtig gelten.

Reichsgoldmünzen, welche das vorgedachte Passiergewicht nicht erreichen und an Zahlungsstatt von den Reichs-, Staats- und Provinzial-; oder Kommunalkassen, sowie von Geld- und Kreditanstalten und Banken angenommen worden sind, dürfen von den gedachten Kassen und Anstalten nicht wieder ausgegeben werden.

Die Reichsgoldmünzen werden, wenn dieselben in Folge längerer Zirkulation und Abnutzung am Gewicht so viel eingebüßt haben, dass sie das Passiergewicht nicht mehr erreichen, für Rechnung des Reichs zum Einschmelzen eingezogen. Auch werden dergleichen abgenutzte Goldmünzen bei allen Kassen des Reichs und der Bundesstaaten stets voll zu demjenigen Werthe, zu welchem sie ausgegeben sind, angenommen werden.

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wpmergel
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Beitrag von wpmergel » Mi 31.08.05 21:22

gesetzgeberischer Blödsinn!
Herzliche Grüße aus Waldeck
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antoninus1
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Beitrag von antoninus1 » Do 01.09.05 11:08

Wieso Blödsinn?

Das sind doch zwei verschiedene Dinge:

Die Toleranz bei der Herstellung muss möglichst genau sein (im Rahmen der technischen Machbarkeit).

Wenn die Münze in Umlauf ist, tritt zwangsläufig Abnutzung und damit Gewichtsverlust ein. Hier muss ich eine etwas größere Toleranz einräumen, da ich die Münze sonst ja gleich wieder einziehen müsste.
Gruß,
antoninus1

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Beitrag von wpmergel » Do 01.09.05 15:17

Das macht Sinn
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Beitrag von tournois » Do 01.09.05 21:54

wpmergel hat geschrieben:gesetzgeberischer Blödsinn!
:mrgreen:
[b]tournois[/b]
[img]http://www.my-smileys.de/smileys3/zensurmann.gif[/img]
"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824

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Beitrag von bionicdragon » Fr 28.07.06 13:40

jetzt hol ich mal den alten Thread wieder hoch. :wink:

Mir ist bekannt, dass die Fertigung auf eine Genauigkeit von 0,1% ausgelegt ist.

Wenn man vorhat, z.B. 15,6 gramm, statt 15,55 gramm zu verkaufen, dann mus man dies durch ein Gutachten belegen müssen, da ein normaler Kunde nicht die Möglichkeit hat, dies zu prüfen.
Ich weiß nicht, ob sogar ne neue Punzierung notwendig wäre. Nichts desto trotz, würde sich der ganze Aufwand m.E. nicht lohnen.

Zur Info:
Die Wiener Phils und die österreichischen Münzen ab 1986 wurden/werden durch galvanisieren eingestellt. Dort dürfte die Toleranz wesentlich niedriger liegen.
Die Mint Austria wollte mir aber verständlicher weise die genauen Toleranzen nicht mitteilen.
Ich nehme aber an, dass hier im unterem zehntausendstel Bereich gearbeitet wird.

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