leider kann ich den Originalthread nicht mehr finden - möglicherweise wurde "aufgeräumt".
Ich habe heute Post vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur bekommen, die Antwort und Stellung zu meiner Euch bekannten Eingabe bezüglich des inzwischen durch den Bundesrat verabschiedeten Ausführungsgesetzes (KgÜAG) zum internationalen Kulturgüter(Schutz)abkommen bezieht:
Immerhin eine, wenn auch späte Reaktion.Sehr geehrter Herr Joppich,
Herr Ministerpräsident Wulff dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 13. Februar 2007 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ihre vorgebrachten Argumente sind ebenso wie andere Ausführungen zu diesem Thema in die Meinungsbildung der Landesregierung bezüglich der Beratung der Gesetzesvorlage im Bundesrat eingeflossen - jedoch fanden sie im Bundesrat keine Mehrheit, die einer Ausnahmeregelung für Münzen zugestimmt hat.
Das Land Niedersachsen hat allerdings im Rahmen der Bundesratssitzung vom 9. März eine Erklärung abgegeben, die nicht nur die Problematik der Aufzeichnungspflichten aufgreift, sondern des weiteren die Bundesregierung gebeten, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Auswirkungen vorzulegen. Dieser Bericht soll insbesondere auf die Folgen eingehen, die sich durch die Anwendung des Gesetzes auf den Handel mit Antiquitäten und Münzen und auf das Versteigerungsgewerbe für Kulturgüter ergeben.
Kunstwerke und anderes Kulturgut, deren Abwanderung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, werden in Länderverzeichnisse für national wertvolle Kulturgüter eingetragen. Im Land Niedersachsen wird ein entsprechendes Verzeichnis im Ministerium für Wissenschaft und Kultur -Referat 34- geführt, an das auch ein entsprechender Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis zu stellen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
v. Reizenstein
Allerdings verstehe ich den letzten Absatz nicht. Schließlich habe ich nicht um Auskunft gebeten, in welcher Form "deutsches Kulturgut", sondern zum Beispiel Sammlungen von Münzen egal welcher Herkunft zu registrieren ist.
Ich glaube, ich schreibe noch einmal zurück

Lieben Gruß
petzlaff