Vorladung vom Staatsschutz

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buster
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Vorladung vom Staatsschutz

Beitrag von buster » Fr 11.04.08 08:18

Hallo,
im Juli letzen Jahres versteigerte mein Sohn bei ebä aus der Sammlung meines Vaters 5 Reichsmark Garnisonskirche und Hindenburg (beide mit Hakenkreuz).Gestern flattere ihm eine Strafanzeige mit Vorladung vom Staatsschutz unter Angabe der Auktionsnummer, Datum und Münzangabe ins Haus. Dabei geht es nicht um die Versteigerung ,sondern um den VERSAND.
Das ist kein Aprilscherz, sondern bitterernst!
Der Paragraph 86+86a des Stgb sind mir bekannt.
Kann mir jemand etwas zu der rechtlichen Situation sagen, die den Versand von Münzen aus dem Dritten Reich betrifft?
Mit verstörtem Sammlergruß

buster
Quot capita,tot sensus. Horaz

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helcaraxe
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Beitrag von helcaraxe » Fr 11.04.08 11:18

Schon wieder so ein Schmarrn! :roll:
Da hat doch irgendein Beamter zu wenig zu tun!

Hier gab es schon einmal eine solche ähnliche Diskussion:
http://www.numismatikforum.de/ftopic22471.html

Schließ Dich einmal mit Moehrchen kurz, der hat da auch eine Vorladung bekommen.

Und hier:
http://www.coins.de/Verfahren.html

gibt es die Chronologie so eines Schwachsinns.
Viele Grüße
helcaraxe
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[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer

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helcaraxe
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Beitrag von helcaraxe » Fr 11.04.08 11:21

Hier ist auch noch ein Betroffener:

http://www.numismatikforum.de/ftopic13907.html

Ihr solltet eine Selbsthilfegruppe gründen! :roll:
Viele Grüße
helcaraxe
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buster
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Vorladung vom Staasschutz

Beitrag von buster » Fr 11.04.08 13:12

Hallo Helcaraxe,
vielen Dank für die schnellen Infos. Ich habe nicht geahnt, daß die Justiz heutzutage noch Zeit findet für solche Nebensächlichkeiten (wohl gemerkt nur ,was diese Sachlage anbetrifft).
Nun bleibt bis zum Termin noch Zeit,sich Gedanken zu einer Stellungnahme zu machen.
Gruß

buster
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KarlAntonMartini
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Beitrag von KarlAntonMartini » Fr 11.04.08 13:12

Leider haben die Beamten häufig keinerlei historische Bildung, sonst würden sie von vornherein erkennen, daß das Handeln mit Münzen und anderen Relikten den subjektiven Tatbestand der Strafnormen nicht erfüllt, es sei denn man würde das in eine NS-Propaganda Seite einbauen oder mit einschlägigen Argumenten bewerben.
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