Rücktrit von ersteigerten Gegenstand bei Gorny und Mosch

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alek
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Rücktrit von ersteigerten Gegenstand bei Gorny und Mosch

Beitrag von alek » Fr 18.12.15 07:32

Hallo Liebe Münzfreunde.

Ich habe eine Frage zum Auktionshaus. Gerne würde ich da mal was ersteigern, wie sieht´s denn im Falle eines "nichtgefallens" des ersteigerten Gegenstandes aus (egal ob Münze oder andere Gegenstände) ? Kann man von der Auktion im Nachhinein zurücktreten ?

Ich kenne mich bei den Geschäftsmodalitäten von G.&M nicht aus und aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen werde ich nicht wirklich klug.

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank hierfür
alek.

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Zwerg
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Re: Rücktrit von ersteigerten Gegenstand bei Gorny und Mosch

Beitrag von Zwerg » Fr 18.12.15 08:37

Hallo alek
Kann man von der Auktion im Nachhinein zurücktreten ?
leider nein, bei keiner Auktion (ebay ist keine Auktion im klassischen Sinne)
Ausnahme ist eine fehlerhafte Beschreibung oder z.B. der Verkauf einer nachgewiesenen Fälschung.

Normalerweise bindet der Kauf auf einer Auktion.

Grüße
Zwerg
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Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)

alek
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Re: Rücktrit von ersteigerten Gegenstand bei Gorny und Mosch

Beitrag von alek » Fr 18.12.15 08:52

ok, vielen dank für deine Nachricht.

Gruß u. alek

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