Maria Theresien Münze - Wertbestimmung

Ab 1500 (ohne Euro)
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S3di
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Maria Theresien Münze - Wertbestimmung

Beitrag von S3di » Di 28.03.06 15:29

Wir haben im Haus meiner Großmutter eine Maria Theresien Münze gefunden, leider kann ich nicht viel dazu sagen, denn mein Vater der *Edit by tournois* hat sie gestern ohne mein Wissen für 5€ (reiner Silberwert) an irgendeinen Laden verkauft. Ich weiß leider nur dass es ein Original aus dem frühen 19.jhdt war, also keine Nachprägung! Nun würde ich gerne wissen, wieviel diese Münze so ungefähr wirklich wert gewesen wäre (falls möglich), damit ich dann entscheiden kann ob ich meinen Vater für diese Aktion nur in die *edit by payler*. :(

Mfg

payler
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Beitrag von payler » Di 28.03.06 16:41

Hallo S3di!

Habe einmal deinen Beitrag ein wenig entschärft!

Schau mal bei diesem Link nach:



http://www.theresia.name/cgi-bin/Token.cgi?Item=H7a

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tournois
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Beitrag von tournois » Di 28.03.06 17:41

@payler: Wirst wohl alt, was!? Habe ein weiteres Schimpfwort editiert! ;)

@s3di: Trotz verständlichem Ärger solltest Du versuchen den guten Ton zu wahren. ;)
[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824

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Beitrag von payler » Di 28.03.06 18:13

tournois hat geschrieben:@payler: Wirst wohl alt, was!? Habe ein weiteres Schimpfwort editiert! ;)

ach wie gut das ich dich habe! :-)

S3di
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Beitrag von S3di » Di 28.03.06 18:38

Hehe, danke dass du meinen verbalen faux pas beseitigt hast ;)
So wie das auf dieser Seite aussieht gibt es davon ja haufenweise Versionen, ich denke mal unser ehemaliger ist eine Wiener Prägung. Naja, soll sich der Händler von dem Münzladen dran erfreuen, vielleicht hatter gestern ja das Geschäft seines Lebens gemacht :P

Danke

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antoninus1
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Beitrag von antoninus1 » Do 06.04.06 14:51

Hallo,

ich weiß nicht ob es sich lohnt (vielleicht ist der materielle Verlust nicht so hoch) oder durchführbar ist, aber:

Man kann meines Wissens nach gemäß BGB die Rückgabe der Münze verlangen. Es gibt da einen rechtlichen Begriff, so ähnlich wie "Erklärungsirrtum" oder "Irrtum in der Beschaffenheit".

Das bedeutet, wenn jemand etwas billig verkauft, weil er nicht weiß, dass es wertvoll ist, kann er nachträglich vom Vertrag zurücktreten und den Vertrag rückgängig machen.
Das sollte besonders gelten, wenn ein Laie etwas an einen Fachmann verkauft.
Gruß,
antoninus1

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