Danzig und Elbing sind wohl in der Reichsmatrikel zum Wormser Reichstag 1521 für den obersächsischen Kreis aufgeführt. Eine Netzrechereche ergab, dass einige Autoren meinen, dass sie nicht dem Reich angehörten, auch hätten diese Städte niemals Reichssteuern abgeführt, in späteren Reichmatrikel seien sie nicht mehr aufgeführt. Sie liegen auch östlich der Reichsgrenze.
Wer weiß mehr? Danke!
Danzig, Elbing - Reichsstädte?
- KarlAntonMartini
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Re: Danzig, Elbing - Reichsstädte?
Lt. Köbler war Danzig zunächst Sitz der slawischen Pommerellen-Herzöge, dann Teil des Deutschordenslandes und ab 1454 unter selbst gewählter polnischer Hoheit. 1793-1807 preußisch.
Elbing war eine Gründung unter Auspizien des Dt. Ordens, 1246 und erlangte "eine durchaus mit den Reichsstädten vergleichbare Stellung." 1521 in der Reichsmatrikel aufgeführt. Von Friedrich "dem Großen" für Preußen annektiert, 1990 zu Polen. Ich würde die Frage für Danzig mit nein, für Elbing eher mit ja beantworten. Da das Alte Reich kein Territorialstaat in heutigem Sinn und lehensrechtlich organisiert war, ist allerdings die Ausgangsfrage schon schief gestellt. Man könnte eher danach fragen, welche rechtliche Beziehungen diese Städte zum Reich bzw. zum Kaiser hatten. Grüße, KarlAntonMartini
Elbing war eine Gründung unter Auspizien des Dt. Ordens, 1246 und erlangte "eine durchaus mit den Reichsstädten vergleichbare Stellung." 1521 in der Reichsmatrikel aufgeführt. Von Friedrich "dem Großen" für Preußen annektiert, 1990 zu Polen. Ich würde die Frage für Danzig mit nein, für Elbing eher mit ja beantworten. Da das Alte Reich kein Territorialstaat in heutigem Sinn und lehensrechtlich organisiert war, ist allerdings die Ausgangsfrage schon schief gestellt. Man könnte eher danach fragen, welche rechtliche Beziehungen diese Städte zum Reich bzw. zum Kaiser hatten. Grüße, KarlAntonMartini
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Re: Danzig, Elbing - Reichsstädte?
Danke für Deinen Literaturauszug und Einschätzung!
Von Danzig habe ich gelesen, dass Danzig Reichskammergericht nicht für sich zuständig hielt; dann noch den Zustz zu Danzig und Elbing "von Polen eximiert".
Eximieren nach Duden: "von einer Verbindlichkeit, besonders von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates, befreien".
Von Danzig habe ich gelesen, dass Danzig Reichskammergericht nicht für sich zuständig hielt; dann noch den Zustz zu Danzig und Elbing "von Polen eximiert".
Eximieren nach Duden: "von einer Verbindlichkeit, besonders von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates, befreien".
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