Die zwei Angebote fielen mir bei Internetrecherche auf, alte Silberbarren betreffend. Auktion Münzhandlung Sonntag, Auktion 46, Dez.2025.
https://www.numisbids.com/sale/9997/lot/2392
Gestempelt sind sie nicht, eine Art Meisselmarkierung. Was mich noch interessierte war der Eigentumsanspruch bei einem Fund von 1953?
Dazu schreibt KI: (ich weiß, ihr wird nicht getraut).
1. Rechtslage zum Zeitpunkt des Fundes (1953 in der DDR)
Zum Zeitpunkt des Fundes (1953) befand sich der Fundort im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). In der DDR galt das Schatzregal, was bedeutete, dass archäologische Funde von wissenschaftlichem oder historischem Wert automatisch in das Eigentum des Staates (Volkseigentum) übergingen, unabhängig davon, ob sie auf Staats- oder Privatgrund gefunden wurden.
Die genauen Regelungen waren in den Denkmalpflegegesetzen der jeweiligen Bezirke oder in zentralen Verordnungen festgelegt. Entscheidend war, dass das private Eigentum an solchen Funden stark eingeschränkt war und die Funde dem Staat gemeldet und übergeben werden mussten. Es gab in der Regel eine Entschädigungsregelung für den Finder oder Grundstückseigentümer, aber keinen Eigentumsanspruch.
2. Heutige Rechtslage nach der Wiedervereinigung
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurde die Rechtslage komplex. Die Eigentumsverhältnisse an Kulturgütern aus der DDR-Zeit richten sich nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages. Grundsätzlich gilt:
Der Staat ist Eigentümer: Da die Silberbarren nach dem damals geltenden Recht der DDR in das Volkseigentum übergegangen sind, blieben sie auch nach der Wiedervereinigung im Eigentum des nun zuständigen Bundeslandes (bzw. der öffentlichen Hand).
Keine Verjährung des Staatseigentums: Das öffentliche Eigentumsrecht des Staates an archäologischen Funden (Schatzregal) verjährt nicht.
Meldepflicht: Der Fund hätte damals unverzüglich gemeldet werden müssen. Dies ist auch heute noch der Fall, wenn der Fund bekannt wird.
Fazit
Die mittelalterlichen Silberbarren gehören nicht dem privaten Finder oder dem damaligen Grundstückseigentümer, sondern dem Bundesland, auf dessen Gebiet sie gefunden wurden. Der Finder hatte lediglich Anspruch auf eine (symbolische) Entschädigung nach dem damals gültigen Recht, nicht jedoch auf das Eigentum an den Barren selbst. Der Fund muss der zuständigen Denkmalschutzbehörde gemeldet werden.
KI-Antworten können Fehler enthalten.
Ist das nachvollziehbar? Wenn ja, würde das Auktionshaus "Schatzfunde" verkaufen bzw. als Hehler tätig werden? Strenggenommen müsste man das so sehen(?).
Gestempelte Silberbarren
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weissmetall
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LordLindsey
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Re: Gestempelte Silberbarren
Ich fand das Stück auch super interessant. 408gramm ist sehr spannend, weil es sich dann wohl um das karolingische Pfund handeln müsste, wie geschrieben. Dann käme das Stück aber eher aus dem 11. Jh, oder?weissmetall hat geschrieben: ↑So 16.11.25 12:03Die zwei Angebote fielen mir bei Internetrecherche auf, alte Silberbarren betreffend. Auktion Münzhandlung Sonntag, Auktion 46, Dez.2025.
https://www.numisbids.com/sale/9997/lot/2392
barren1.jpg
Gestempelt sind sie nicht, eine Art Meisselmarkierung. Was mich noch interessierte war der Eigentumsanspruch bei einem Fund von 1953?
Dazu schreibt KI: (ich weiß, ihr wird nicht getraut).
1. Rechtslage zum Zeitpunkt des Fundes (1953 in der DDR)
Zum Zeitpunkt des Fundes (1953) befand sich der Fundort im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). In der DDR galt das Schatzregal, was bedeutete, dass archäologische Funde von wissenschaftlichem oder historischem Wert automatisch in das Eigentum des Staates (Volkseigentum) übergingen, unabhängig davon, ob sie auf Staats- oder Privatgrund gefunden wurden.
Die genauen Regelungen waren in den Denkmalpflegegesetzen der jeweiligen Bezirke oder in zentralen Verordnungen festgelegt. Entscheidend war, dass das private Eigentum an solchen Funden stark eingeschränkt war und die Funde dem Staat gemeldet und übergeben werden mussten. Es gab in der Regel eine Entschädigungsregelung für den Finder oder Grundstückseigentümer, aber keinen Eigentumsanspruch.
2. Heutige Rechtslage nach der Wiedervereinigung
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurde die Rechtslage komplex. Die Eigentumsverhältnisse an Kulturgütern aus der DDR-Zeit richten sich nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages. Grundsätzlich gilt:
Der Staat ist Eigentümer: Da die Silberbarren nach dem damals geltenden Recht der DDR in das Volkseigentum übergegangen sind, blieben sie auch nach der Wiedervereinigung im Eigentum des nun zuständigen Bundeslandes (bzw. der öffentlichen Hand).
Keine Verjährung des Staatseigentums: Das öffentliche Eigentumsrecht des Staates an archäologischen Funden (Schatzregal) verjährt nicht.
Meldepflicht: Der Fund hätte damals unverzüglich gemeldet werden müssen. Dies ist auch heute noch der Fall, wenn der Fund bekannt wird.
Fazit
Die mittelalterlichen Silberbarren gehören nicht dem privaten Finder oder dem damaligen Grundstückseigentümer, sondern dem Bundesland, auf dessen Gebiet sie gefunden wurden. Der Finder hatte lediglich Anspruch auf eine (symbolische) Entschädigung nach dem damals gültigen Recht, nicht jedoch auf das Eigentum an den Barren selbst. Der Fund muss der zuständigen Denkmalschutzbehörde gemeldet werden.
KI-Antworten können Fehler enthalten.
Ist das nachvollziehbar? Wenn ja, würde das Auktionshaus "Schatzfunde" verkaufen bzw. als Hehler tätig werden? Strenggenommen müsste man das so sehen(?).
Zur eigentumsfrage: das Stück aus Annaberg scheint ja archiviert zu sein, so wie auch die anderen Barren aus Freiberg. Kann doch sein dass 1953 der Staat aufgrund anderer Sorgen die Funde verkauft hat. Ein Eigentumsproblem sehe ich nicht, das würde dann ja für jede Münze dieser Zeit auch gelten.
Aber kann sowas nicht auch gefälscht sein? Habe hier irgendwo gelesen, dass es Fälschungen von 1929 gibt, weiß jemand mehr darüber? Trotz unterschiedlicher Herkunft haben beide gusskönige die „4“ artige Einkerbung…
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MartinH
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Re: Gestempelte Silberbarren
Die 4-artige Markierung ist ein typisches Handwerkerzeichen, wie man es auch von Handwerkermarken aus dem 15-17.Jahrhundert kennt. Und die "4" wird besonders häufig verwendet.
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LordLindsey
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Re: Gestempelte Silberbarren
Das ist interessant.
Ich denke es handelt sich aber eher um Zähl Striche, die nicht eine Form ergeben sollen, sondern deren Anordnung Bezug auf Feingehalt, Gewicht, o.ä nehmen.
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- MartinH (Sa 13.12.25 15:25)
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