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von mumde » So 28.05.06 19:57
Grundsätzlich galt: Wer das Münzrecht einmal vom Kaiser verliehen bekommen hatte, der durfte Münzen prägen. Um die Prägung minderwertiger Münzen besser kontrollieren zu können, verordnete der Reichstag 1571 jedoch, dass zwar immer noch jeder, der das Münzrecht besaß, Münzen herausgeben durfte – er durfte sie nur nicht selber prägen. Es wurden Kreismünzstätten bestimmt, die die Prägung für ein bestimmtes Gebiet zu übernehmen hatten. Wenn irgendein kleiner Graf, der das Münzrecht, aber keine Bergwerke besaß, eigene Münzen haben wollte, musste er eine Kreismünzstätte mit der Prägung beauftragen. Würzburg war eine offizielle Münzstätte des fränkischen Kreises.
1618 begann der 30jährige Krieg, und im Münzwesen begann die Kipperzeit, und alles ging drunter und drüber. Viele Fürsten richteten illegal neue Münzstätten ein und verpachteten sie an Unternehmer, die minderwertige Münzen in großen Mengen prägten. Aber 1623 war das wieder vorbei, die schlechten Münzen wurden ganz rigoros eingezogen und zum Metallwert eingewechselt, die illegalen Münzstätten wurden geschlossen, und man kehrte zum vorherigen System der Kreismünzstätten zurück.
Für die Zeit, die Dich interessiert, 1640, gilt also: Münzen prägen lassen durften alle, denen das Münzrecht einmal verliehen worden war. Münzen selber prägen durften nur die Kreismünzstätten, z. B. die fränkische Kreismünzstätte Würzburg, sowie die Münzstände, die Silberbergwerke besaßen und selber Silber produzierten. Das war so festgelegt durch einen Reichstagsbeschluß.
Damals entsprach der Wert einer Münze ja ungefähr dem Wert des Metalls, aus dem die Münze bestand. Wenn man einen Taler einschmolz, dann hatte man einen Klumpen Silber, der einen Taler wert war. Deshalb war die Menge, die jemand prägen durfte, nicht beschränkt. Wer viel Silber zur Verfügung hatte, konnte viel prägen, und wer kein Silber hatte, der konnte nichts prägen.
Gruß mumde